RS Vwgh 1996/9/3 96/04/0048

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Veröffentlicht am 03.09.1996
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §14 Abs2;

Rechtssatz

Unter den im § 14 Abs 2 GewO 1994 angesprochenen sonstigen öffentlichen Interessen sind auch jene der öffentlichen Ruhe und Ordnung, der Verteidigung der Rechtsordnung und der Verhinderung von strafbaren Handlungen sowie der Schutz der Gesundheit zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040048.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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