Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/01 Konkursordnung50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs2;KO §69;KO §72 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung bzw die Abweisung eines Antrages auf Konkurseröffnung mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens stellt für die Gewerbebehörde ein Sachverhaltselement dar, wobei sie nicht zu üb... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Die Gewerbeausübung ist nur dann iSd § 87 Abs 2 GewO 1994 "vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen", wenn auf Grund der nunmehrigen wirtschaftlichen Lage erwartet werden kann, daß der Gewerbetreibende auch den mit der Ausübung des den Gegenstand der ausgesprochenen Entziehung bildenden Gewerbes verbundenen Zahlungspflichten ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §45 Abs3;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/04/0053 E 19. Dezember 1995
95/04/0059 E 19. Dezember 1995
Rechtssatz: Für das iSd § 91 Abs 2 GewO 1994 abgeführte Entziehungsverfahren ist nicht entscheidungserheblich, ob die natürliche Person, der ei... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH, die auch auf die Rechtslage nach der GewRNov 1992 zutrifft, da die mit dieser Novelle erfolgte Änderung des § 87 Abs 2 GewO 1973 diesbezüglich keine inhaltlich Änderung zur früheren Rechtslage brachte, ist - ausgehend vom normativen Gehalt der zitierten Bestimmung - die Gewerbeausübung nur dann vorwiegend im I... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6. Oktober 1994 wurde der Berufung der Beschwerdeführerin keine Folge gegeben und damit die gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1994 i.V.m. den §§ 87 Abs. 1 Z. 2 und 13 Abs. 3 GewO 1994 ausgesprochene Entziehung ihrer Gewerbeberechtigung für das Baumeistergewerbe im Standort W, M-Straße 5, bestätigt. Dieser Ausspruch wurde im wesentlichen damit begründet, daß die Beschwerdeführerin der Aufforder... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerberechtigung wegen Ablehnung des Konkurseröffnungsantrages mangels kostendeckenden Vermögens - Die im Aufschiebungsantrag - mit Rücksicht auf den zur Erlangung der Verfahrenshilfe im Vermögensbekenntnis angegebenen Vermögensstatus der Bf wohl zu Un... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 16. November 1994 wurden der Beschwerdeführerin die ihr in einem näher bezeichneten Standort zustehenden Gewerbeberechtigung für 1. fabrikmäßige Erzeugung von Gerbemitteln und einschlägigen Hilfsmitteln sowie fabriksmäßige Erzeugung chemisch-technischer Hilfsstoffe wi... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/25 95/04/0066 1 Stammrechtssatz Zweck der Bestimmung des § 13 Abs 3 GewO 1994 ist es, im öffentlichen Interesse den Kridatar von der Gewerbeausübung fernzuhalten, um so die Entstehung weiteren wirtschaftlichen Schadens durch Schädigung weiterer Gläubiger hintanzuhalten. Ein... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 21. April 1993, modifiziert mit dem Schreiben vom 30. September 1993, beantragte der Beschwerdeführer bei der Gewerbebehörde erster Instanz die Erteilung der Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes "Masseur" im Standort B, A-Straße 5 gemäß § 26 Abs. 1 GewO 1973. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 18. Juli 1994 wurde diesem "Ansuchen gemäß § 26 Abs. 1 und 4 GewO 1994" keine ... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in den Beschwerden im Zusammenhang mit dem Inhalt der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 2. Jänner 1995, Zl. Ge-213112/2-1994/Pan/Neu, entzog der Landeshauptmann von Oberösterreich der Erstbeschwerdeführerin unter Bezugnahme auf § 91 Abs. 2 i.V.m. § 87 Abs. 1 Z. 2, § 13 Abs. 3 und 5 und § 361 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für den Groß- und Einzelhandel mit Leder, Rohleder, Gerbstoffen, Leder... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §26 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/04/0067
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, daß mögl... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;GmbHG §15; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/04/0067
Rechtssatz: Die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs 2 GewO 1994 erfordert nicht, daß sich der bei der "natürlichen Person, der ein maßgebender Einfluß auf... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht auf Grund der Erfüllung eines Zwangsausgleiches davon aus, daß nunmehr vom Gewerbetreibenden in Hinkunft die Einhaltung der mit der Gewerbeausübung verbundenen Zahlungspflichten jedenfalls erwartet werden kann. Dadurch wird auch keine über das Anlaßverfahren hinausreich... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: AusgleichsO §3 Abs1 Z2;AusgleichsO §53 Abs1;AusgleichsO §53 Abs4;GewO 1973 §13 Abs3 idF 1993/029;GewO 1973 §13 Abs4 idF 1993/029;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewRNov 1992;KO §142 Z1;KO §156 Abs1;KO §156 Abs4;
Rechtssatz: Seit der GewRNov 1992 bilden Ausgleichsverfahren keinen Gewerbe... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §91 Abs2;GmbHG §15; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/04/0067
Rechtssatz: Einem handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH steht ein maßgeblicher Einfluß iSd § 13 Abs 5 GewO 1994 auf den Betrieb der Geschäfte dieser Gesellschaft zu. Auf ihn trifft ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/04/0067
Rechtssatz: Zweck der Bestimmung des § 13 Abs 3 GewO 1994 ist es, im öffentlichen Interesse den Kridatar von der Gewerbeausübung fernzuhalten, um so die Entstehung weiteren wirtschaftlichen Schad... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und dem der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 1. Dezember 1975 die Konzession für das Baumeistergewerbe im Standort Wien, M-Straße 5, und die Genehmigung der Bestellung des Dr. J zum Geschäftsführer für die Ausübung dieses Gewerbes erteilt. Dr. J ist seit Eintragung der Beschwerdeführerin in das Handelsregister (nunmehr Firmen... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Die Gerichtsbeschlüsse betreffend die Eröffnung des Konkurses bzw die Abweisung des Antrages auf Konkurseröffnung mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens stellen für die Gewerbebehörde gemäß § 91 Abs 2 GewO 1994 iVm § 87 Abs 1 Z 2 GewO 1994 das maßgeb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 11. Juli 1994 wurde der Beschwerdeführerin das Gewerbe "Friseur und Perückenmacher" im dort näher genannten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann von Wien aus, mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 25. Februar 1992, AZ. 5 Nc 56/92, sei der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Beschwerdeführerin mangels eines... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art94;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Gewerbebehörde hat iZm der Frage, ob die Voraussetzungen des § 87 Abs 1 Z 2 iVm § 13 Abs 3 GewO 1994 erfüllt sind, nur zu prüfen, ob ein Beschluß des Konkursgerichtes betreffend die Eröffnung des Konkurses bzw ein Beschluß des Konkursgerichtes, mit welchem der Antrag auf Konku... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und dem der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. Dezember 1985 wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 87 Abs. 1 Z. 1 und 89 Abs. 1 GewO 1973 in der bis 30. Juni 1993 geltenden Fassung vor der Gewerberechtsnovelle 1992, BGBl. Nr. 29/1993, die Konzession für das Baumeistergewerbe im Standort Wien, R-Gasse 11/11 entzogen. Mit dem nunmehr angefochtenen Besch... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewRNov 1992 Art4;
Rechtssatz: Eine dem § 13 Abs 3 GewO 1973 idF vor der GewRNov 1992, BGBl 1993/29, vergleichbare Regelung, wonach ein Ausschluß von der Gewerbeausübung nicht auszusprechen ist, wenn der Konkurs oder das Ausgleichsverfahren vorher durch strafgesetzwidrige Handlungen eines Dritten ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 27. Juli 1994 wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Unterstufe gemäß § 103 Abs. 1 lit. a Z. 7 GewO 1973 (nunmehr § 94 Z. 23 GewO 1994) im näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, mit Besch... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Gewerbebehörde hat nur zu prüfen, ob ein Beschluß des Konkursgerichtes betreffend die Eröffnung des Konkurses vorliegt (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0131) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994040172.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;KO §174 Abs2;KO §2 Abs1;KO §75 Abs1 Z1;ZustG §13 Abs1;ZustG §16;ZustG §17;ZustG §7;
Rechtssatz: Die Rechtswirkungen der Konkurseröffnung treten gemäß § 2 Abs 1 KO mit Beginn des Tages, an dem das Konkursedikt an der Gerichtstafel des Konkursgerichtes angeschlagen worden ist, ein. Dies auch dann,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 15. Juni 1994 wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Marktfahrergewerbes (Fierantengewerbe), beschränkt auf Modeschmuck und Uhren, gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei seit 25. September 1985 im Besitze einer Berechtigung für das Marktfahrergewerbe. Der Antrag d... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit den beiden Bescheiden vom 1. August 1994 wurde vom Landeshauptmann von Wien - im Instanzenzug - "gemäß § 340 Abs. 7 in Verbindung mit § 13 Abs. 5 und 7 GewO 1973 in der Fassung der Gewerberechtsnovelle 1992, BGBl. Nr. 29/1993", (jeweils) festgestellt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des von der Beschwerdeführerin am 2. August ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 1992, Zl. 91/04/0276, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 2. September 1991, womit im Instanzenzug dem Beschwerdeführer die Konzession für das Baumeistergewerbe (§ 157 GewO 1973) mit dem Standort in W, X-Gasse 31/28, gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 3 und 4 leg. cit. in der Fassung vor der Gewer... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994040165.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1;GewO 1973 §13 Abs3 idF 1993/029;GewO 1973 §13 Abs4 idF 1993/029;GewO 1973 §13 Abs5 idF 1993/029;GewO 1973 §13 Abs7 idF 1993/029;GewO 1973 §39 Abs1 idF 1993/029;GewO 1973 §39 Abs2 idF 1993/029;GewO 1973 §9 Abs1 idF 1993/029;StGG Art2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/04/0209 ... mehr lesen...