Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Gewerbebeh hat nur zu prüfen, ob ein Beschluß des Konkursgerichtes betreffend die Eröffnung des Konkurses vorliegt. Sie muß sich nicht mit Einwänden gegen das diesem Beschluß zugrundeliegende Konkursverfahren auseinandersetzen (Hinweis E 29.10.1982, 81/04/0171). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Entscheidung über das Absehen von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §13 Abs5;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 87 Abs 1 Z 1 und § 13 Abs 3 und 4 GewO folgt, daß die danach von der Behörde jeweils zu treffende Entscheidung keine Ermessensentscheidung, sondern eine Entscheidung im... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;
Rechtssatz: Die
Gründe: , bei deren Vorliegen kein Ausschluß von der Gewerbeausübung nach § 13 Abs 3 und 4 GewO 1973 auszusprechen ist, sind im Gesetz taxativ aufgezählt (Hinweis E 22.11.1988, 87/04/0107). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989040131.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung lautend auf "Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 Gewerbeordnung 1973" mit dem Standort Salzburg, XStraße, entzogen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, die Gewerbeberechtigung sei von der Behörde gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 Gewerbeordnung 1973 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 und 4 Gewerbeordnung 1973 zu entziehen, ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §13 Abs5;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0079 E 14. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist jedenfalls nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen" und daher gem § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 iVm § 13 Abs 3 bis Abs 5 GewO vorgeschriebenen E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 26. April 1989 wurde der Beschwerdeführerin die Konzession für das Baumeistergewerbe im Standort X, Y-Straße 12, gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 im Zusammenhang mit § 13 Abs. 3 GewO 1973 entzogen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, die Gewerbeberechtigung sei von der Behörde gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 u.a. zu entziehen, wenn auf den Gewerbeinhaber die Voraussetzungen für einen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführerin die Konzession zur Ausübung des Berufsdetektivgewerbes im Standort X gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 4 GewO 1973 entzogen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, nach Erteilung der bezeichneten Konzession (1979) sei mit Beschluß des Landesgerichtes X vom 26. Juni 1986 Anträge mehrerer Gläubiger auf Eröffnung des Konkurses über ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 3. Mai 1989, Zl. 311.327/3-III/4/89, wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für den "Handel mit ärztlichem, zahnärztlichem und einschlägigem Laborbedarf, unter Ausschluß jener Waren, deren Verkauf an eine besondere Bewilligung (Konzession) gebunden ist, sowie mit Edelmetallen" im Standort Wien, X-Straße 33, gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 und 4 GewO 1973 entzo... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0159 E 13. Dezember 1988 RS 3 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 87 Abs 2 GewO ist Tatbestandsvoraussetzung für das Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung, dass die GEWERBEAUSÜBUNG - und nicht eine mit der Gewerbeberechtigung allenfalls iVm stehen... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §26 Abs1;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO vorgeschriebenen Ent... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0159 E 13. Dezember 1988 RS 4 Stammrechtssatz Für die Frage des Absehens vom Entziehen der Gewerbeberechtigung nach § 87 Abs 2 GewO ist nicht entscheidungsrelevant, dass die Bemühungen des Gewerbeberechtigten im Konkursverfahren zu einer Befriedigung eines großen ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2 impl;GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;VwRallg impl;
Rechtssatz: Bei der von der Behörde nach § 87 Abs 1 GewO und § 87 Abs 2 GewO zu treffenden Entscheidung handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine solche im Rahmen gesetzlicher Gebundenheit. Di... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §13 Abs5;GewO 1973 §87 Abs2;
Rechtssatz: Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist jedenfalls nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen" und daher gem § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 iVm § 13 Abs 3 bis Abs 5 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung abzusehen, wenn auf Grund der nunmehrig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;GewO 1973 §13 Abs1;GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §26 Abs1;GewO 1973 §28 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0216 E 16. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Behörde hat vom Vorliegen des Gewerbeausschließungsgrundes des § 13 Abs 3 GewO 1973 auszugehen, solange keine Entscheidung über das anhängige Ansuchen um Erteilung der Nachsicht vor... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1988/06/28 88/04/0020 1 Stammrechtssatz An jeder Stelle, an der in § 13 Abs 3 GewO 1973 das Wort "Konkurs" verwendet wird, ist dieses Wort iS des von der Konkursordnung geregelten an die Eröffnung durch das zuständige Gericht gebundenen Rechtsinstitutes zu verstehen (Hinweis... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §13 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0006 E 27. Juni 1989 VwSlg 12955 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz § 13 Abs 3 bis Abs 5 GewO stellt in spezifischer Form auf das Konkursrecht und Ausgleichsrecht ab. Daraus ist zu folgern, dass nur die entsprechenden - auf der Grundlage österreichischen Konkursrechtes und Ausgleichsrechtes g... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §13 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0006 E 27. Juni 1989 VwSlg 12955 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz § 13 Abs 3 bis Abs 5 GewO stellt in spezifischer Form auf das Konkursrecht und Ausgleichsrecht ab. Daraus ist zu folgern, dass nur die entsprechenden - auf der Grundlage österreichischen Konkursrechtes und Ausgleichsrechtes g... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §13 Abs5;
Rechtssatz: § 13 Abs 3 bis Abs 5 GewO stellt in spezifischer Form auf das Konkursrecht und Ausgleichsrecht ab. Daraus ist zu folgern, dass nur die entsprechenden - auf der Grundlage österreichischen Konkursrechtes und Ausgleichsrechtes gefassten - Beschlüsse betreffend die Eröffnung des Konkurses usw für die von der Gewerbe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Entscheidung über das Absehen von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs 2 GewO ist ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" keine Ermesse... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das Vorbringen, es sei nach der Aktenlage "nicht auszuschließen", dass die Zahlungsunfähigkeit des Gewerbeinhabers trotz seiner geringen Eigenmittel durch Konkurse Dritter verursacht werden, ist nicht geeignet, die Annahme der belangten Behörde in Zweifel zu setzen, dass der Konkurs des Gewerbeinhabers nicht durch den Konkurs e... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des ASt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988040351.X03 Im RIS seit 16.10.2006 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0010 E 13. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Das Absehen von der in § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung setzt jedenfalls voraus, dass die erforderlichen liquiden Mittel zur Abdeckung der mit der Ausübung des den Gegenstand der... mehr lesen...