Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs5;GewO 1973 §13 Abs7;
Rechtssatz: Die Gewerbebehörde hat nur zu prüfen, ob ein Beschluss über die Eröffnung des Konkurses oder ein auf § 73 Abs 2 Konkursordnung beruhender Beschluss des Konkursgerichtes vorliegt. (Hinweis auf E vom 10.5.1966, 1869/65) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987040044.... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs5;GewO 1973 §13 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/04/0187 E 27. Mai 1983 RS 2 Stammrechtssatz Die - allein maßgebliche - Konkurseröffnung stellt für die Gewerbebehörde eine bindende Tatsache bei der von ihr zu treffenden Entscheidung dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;GewO 1973 §13 Abs1;GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §26 Abs1;GewO 1973 §28 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Behörde hat vom Vorliegen des Gewerbeausschließungsgrundes des § 13 Abs 3 GewO 1973 auszugehen, solange keine Entscheidung über das anhängige Ansuchen um Erteilung der Nachsicht vorliegt. Die Frage, ob Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung na... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0171 E 29. Oktober 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die danach von der Behörde jeweils zu treffende Entscheidung ist keine Ermessensentscheidung sondern eine gebundene Entscheidung. (Hinweis auf E vom 4.12.1981, 81/04/0035) Eur... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Entscheidung über das Absehen von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs 2 GewO ist ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" keine Ermesse... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2;
Rechtssatz: Die Entscheidung über das Absehen von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs 2 GewO ist ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" keine Ermessensentscheidung, sondern eine Entscheidung im Rahmen der gesetzlichen Gebundenheit. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2;
Rechtssatz: Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung abzusehen, wenn auf Grund der wirtschaft... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §13 Abs5;GewO 1973 §87 Abs1;GewO 1973 §87 Abs3; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
86/04/0186 E VS 15. Juni 1987 VwSlg 12490 A/1987 RS 4;
86/04/0186 E VS 15. Juni 1987 VwSlg 12490 A/1987 RS 3;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: § 87 Abs 3 GewO 1973 schließt die Entziehung der Gewerbebere... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0171 E 29. Oktober 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die danach von der Behörde jeweils zu treffende Entscheidung ist keine Ermessensentscheidung sondern eine gebundene Entscheidung. (Hinweis auf E vom 4.12.1981, 81/04/0035) European Case Law Iden... mehr lesen...