RS Vwgh 1988/2/16 87/04/0044

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs3;
GewO 1973 §13 Abs5;
GewO 1973 §13 Abs7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/04/0187 E 27. Mai 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Die - allein maßgebliche - Konkurseröffnung stellt für die Gewerbebehörde eine bindende Tatsache bei der von ihr zu treffenden Entscheidung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040044.X03

Im RIS seit

31.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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