Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Salzburg dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 4. November 1996 die ihm zustehende, näher bezeichnete Gewerbeberechtigung. In der Begründung: führte der Landeshauptmann aus, im Berufungsverfahren sei vom zuständigen Exekutionsgericht mit Schreiben vom 1. Februar 1994 und 31. Juli 1996 je eine Liste übermittelt worden, welchen en... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/28 95/04/0143 2 Stammrechtssatz Nach § 87 Abs 2 GewO 1994 ist - solange nicht die Erwartung der Zahlung bei Fälligkeit besteht - eine den Abbau von Schulden in sich schließende Unternehmensentwicklung rechtlich nicht erheblich (Hinweis E 22.12.1992, 92/04/0128). ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs3;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines Entziehungsgrundes nach § 87 Abs 1 Z 2 GewO 1994 iVm § 13 Abs 3 GewO 1994 findet die Regelung des § 87 Abs 3 GewO 1994 keine Anwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996040291.X01 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Kärnten dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 29. Juli 1996 die ihm erteilte Gewerbeberechtigung, lautend auf Handelsgewerbe (§ 124 Z. 11 GewO 1994), eingeschränkt auf den Holzhandel, an einem näher bezeichneten Standort. In der Begründung: dieses Bescheides wird ausgeführt, die Erstbehörde habe in ihrem Bescheid festgestellt, m... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/28 95/04/0143 2 Stammrechtssatz Nach § 87 Abs 2 GewO 1994 ist - solange nicht die Erwartung der Zahlung bei Fälligkeit besteht - eine den Abbau von Schulden in sich schließende Unternehmensentwicklung rechtlich nicht erheblich (Hinweis E 22.12.1992, 92/04/0128). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. September 1995 wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe "Technisches Büro für Elektrotechnik" in einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, mit im einzelnen genannten Beschlüssen des Landesgerichts Salzburg seien jeweils Anträge auf Eröffnu... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 12. August 1996 die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 20. Juli 1994, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, mit Beschluß des Landesgerichts Wiener... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996040209.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/28 95/04/0143 2 Stammrechtssatz Nach § 87 Abs 2 GewO 1994 ist - solange nicht die Erwartung der Zahlung bei Fälligkeit besteht - eine den Abbau von Schulden in sich schließende Unternehmensentwicklung rechtlich nicht erheblich (Hinweis E 22.12.1992, 92/04/0128). ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Kärnten mit dem Bescheid vom 11. Juni 1996 dem Beschwerdeführer im Instanzenzug die ihm zustehende Gewerbeberechtigung, lautend auf "Holzschlägergewerbe" an einem näher bezeichneten Standort. Nach der Begründung: dieses Bescheides ging der Landeshauptmann davon aus, mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 31. Mai 1995 sei der Antrag auf Eröffnung des ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996040178.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 28. März 1996 entzog der Landeshauptmann von Wien, wie sich aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt, dem Beschwerdeführer im Instanzenzug zwei ihm zustehende, näher bezeichnete Gewerbeberechtigungen. Mit Beschluß vom 4. Oktober 1995 eröffnete das Handelsgericht Wien den Konkurs über das Vermögen des Beschwerdeführers. Nach der Begründung: des angefochtenen Bescheides brachte der Beschwerdeführer im Zuge des Ve... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 15. März 1996 wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Kleinhandel mit Kraftfahrzeugen, deren Bestandteilen und Bereifung" in einem näher bezeichneten Standort entzogen. Nach Darstellung des Verfahrensganges und der maßgebenden Rec... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 15. Jänner 1993 meldete die Beschwerdeführerin beim Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck das Versicherungsmaklergewerbe an. Darüber erging am 2. Juni 1993 der Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck, dessen Spruch: wie folgt lautete: "Gemäß § 13 Abs. 4, 5 und 7 GewO 1973 wird hiemit die "F-GmbH" von der Ausübung des Gewerbes "Versicherungsmakler gem. § 103 Abs. 1 lit. b Z. 49a GewO 1973", ausgeschlossen." Die gegen diesen Beschei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 26. Jänner 1996 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 12. Juni 1995, betreffend Nachsicht vom Ausschluß von der Gewerbeausübung zur Ausübung des Gewerbes der Spediteure, abgewiesen. Gleichzeitig wurde der in der Berufung gestellte Antrag, "zu bestätigen, daß der Antragsteller berechtigt ist zur Ausübung d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §26 Abs1;GewO 1994 §26 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996040061.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996040104.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: AVG §56;GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs7;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs7;GewRNov 1992 Art4 Abs1;
Rechtssatz: Während nach der Rechtslage vor der GewRNov 1992 das Vorliegen eines Ausschlußgrundes gem § 13 GewO 1973 nicht gem § 340 Abs 7 GewO 1973 festzustellen, sondern der Ausschluß von der Gewerbeausübung gem § 13 Ge... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/28 95/04/0143 2 Stammrechtssatz Nach § 87 Abs 2 GewO 1994 ist - solange nicht die Erwartung der Zahlung bei Fälligkeit besteht - eine den Abbau von Schulden in sich schließende Unternehmensentwicklung rechtlich nicht erheblich (Hinweis E 22.12.1992, 92/04/0128). ... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 17. November 1995 wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 die ihm zustehende, näher bezeichnete Gewerbeberechtigung an einem Standort in Wien entzogen. Nach der Begründung: dieses Bescheides wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien ... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 27. Februar 1996, der Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk vom 16. September 1992, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, aufgrund der vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung mit der Maßgabe bestätigt, daß die Entziehung der Gewerbebere... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/27 95/04/0043 1 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung ist nur dann iSd § 87 Abs 2 GewO 1994 "vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen", wenn auf Grund der nunmehrigen wirtschaftlichen Lage erwartet werden kann, daß der Gewerbetreibende auch den mit der Ausübung des den Gegenstand der ausgespr... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/28 95/04/0143 2 Stammrechtssatz Nach § 87 Abs 2 GewO 1994 ist - solange nicht die Erwartung der Zahlung bei Fälligkeit besteht - eine den Abbau von Schulden in sich schließende Unternehmensentwicklung rechtlich nicht erheblich (Hinweis E 22.12.1992, 92/04/0128). ... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides sowie dem in der gleichen Rechtssache bereits ergangenen hg. Erkenntnis vom 25. April 1995, Zl. 94/04/0173, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Eingabe vom 21. April 1993, modifiziert mit dem Schreiben vom 30. September 1993, beantragte der Beschwerdeführer bei der Gewerbebehörde erster Instanz die Erteilung der Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes "Masseu... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §26 Abs4;
Rechtssatz: Mangels einer gesetzlichen Differenzierung in Ansehung einzelner Tatbestandsmerkmale des § 13 Abs 3 GewO 1994 erstreckt sich der Ausnahmetatbestand des § 13 Abs 1 GewO 1994 auch auf Anträge auf Konkurseröffnung, welche vor Abschluß und Erfüllung eines Zwangsausgleiches im Rahmen eines Konkursverfahrens gestellt ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §26 Abs4;
Rechtssatz: Ein in der Vergangenheit abgeschlossener und erfüllter Zwangsausgleich erstreckt seine das Bestehen eines Ausschlußgrundes nach § 13 Abs 3 GewO 1994 verhindernde Wirkung nicht auch auf erst in Hinkunft eingetretene Sachverhalte, die nach § 13 Abs 3 GewO 1994 zu qualifizieren sind, zumal ein einmal erfüllter Zwangsausgleich über di... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §26 Abs4;KO §70 Abs1;
Rechtssatz: Den Wirkungen eines Zwangsausgleiches ist es NICHT gleichzusetzen, wenn die einem Antrag auf Eröffnung des Konkurses, welcher in der Folge mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde, zugrunde liegende Forderung in der Folge zur... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides zufolge wurde mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 7. Dezember 1995 die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 15. Juli 1994, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973, beschränkt auf den Ein... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996040041.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aufgrund des durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringens ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. Dezember 1995 wurden der Beschwerdeführerin die ihr zustehenden Gewerbeberechtigungen für das Immobilienmaklergewerbe und das Immobilienverwaltergewerbe im Standort X gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1994 i.V.m. den §§ 87 Abs. 1 Z. 2 und 13 Abs. 5 G... mehr lesen...