RS Vwgh 1995/4/25 95/04/0066

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Veröffentlicht am 25.04.1995
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs3;
GewO 1994 §13 Abs5;
GewO 1994 §26 Abs2;
GewO 1994 §26 Abs3;
GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
GewO 1994 §91 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/04/0067

Rechtssatz

Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, daß möglicherweise die Voraussetzungen für ein Nachsichtsverfahren gegeben sind (Hinweis E 21.12.1993, 93/04/0078).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995040066.X04

Im RIS seit

23.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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