Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0010 E 13. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Das Absehen von der in § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung setzt jedenfalls voraus, dass die erforderlichen liquiden Mittel zur Abdeckung der mit der Ausübung des den Gegenstand der... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Entscheidung über das Absehen von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs 2 GewO ist ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" keine Ermesse... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0020 E 28. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz An jeder Stelle, an der in § 13 Abs 3 GewO 1973 das Wort "Konkurs" verwendet wird, ist dieses Wort iS des von der Konkursordnung geregelten an die Eröffnung durch das zuständige Gericht gebundenen Rechtsinstitutes zu verstehen (Hinweis E 21.3.... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;
Rechtssatz: Die Abweisung des Antrages auf Konkurseröffnung mangels einer Mehrheit andrängender Gläubiger erfüllt nicht den Tatbestand des § 13 Abs 3 zweiter Halbsatz GewO. Es bedarf des Konkurses oder eines Ausgleichsverfahrens des Dritten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988040248.X05 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0010 E 13. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Das Absehen von der in § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung setzt jedenfalls voraus, dass die erforderlichen liquiden Mittel zur Abdeckung der mit der Ausübung des den Gegenstand der... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Entscheidung über das Absehen von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs 2 GewO ist ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" keine Ermesse... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kann der Gewerbetreibende auch (nur) die Verbindlichkeiten zweier seiner Gläubiger nicht befriedigen, so kann nicht davon gesprochen werden, dass die Gewerbeausübung im Sinne des § 87 Abs 2 GewO 1973 vorwiegend im Interesse der Gläubiger (in ihrer Gesamtheit und nicht einzelner Gläubiger) g... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 13 Abs 3 GewO ist auch im Gewerbeentziehungsverfahren zu beachten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987040107.X06 Im RIS seit 20.02.2006 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;
Rechtssatz: Aus dem den Anwendungsbereich des § 13 Abs 3 GewO abschließend umschreibenden Wortlaut ergibt sich, dass jene
Gründe: , bei deren Vorliegen kein Ausschluss von der Gewerbeausübung nach § 13 Abs 3 und 4 GewO auszusprechen ist, im Gesetz taxativ aufgezählt sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:19870401... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0171 E 29. Oktober 1982 RS 5 Stammrechtssatz Das "mangelnde" Interesse der Gläubiger ist keine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Entziehung der Gewerbeberechtigung. Vielmehr muß für die Anwendbarkeit dieser Ausnahmevorschrift die Gewerbeausübung "vorwiegend" im Interesse der Gl... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0010 E 13. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Das Absehen von der in § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung setzt jedenfalls voraus, dass die erforderlichen liquiden Mittel zur Abdeckung der mit der Ausübung des den Gegenstand der... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Entscheidung über das Absehen von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs 2 GewO ist ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" keine Ermesse... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0171 E 29. Oktober 1982 RS 4 Stammrechtssatz Ausführungen, daß keine Auseinandersetzung mit der Frage der Nachsichtsvoraussetzungen (§ 26 Abs 1 GewO) im Entziehungsverfahren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2;
Rechtssatz: Das Absehen von der in § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung setzt jedenfalls voraus, dass die erforderlichen liquiden Mittel zur Abdeckung der mit der Ausübung des den Gegenstand der Entziehung bildenden Gewerbes verbundenen Zahlungspflichten vorhanden sin... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. März 1987 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 25 Abs. 2 GewO 1973 die Konzession für das Reisebürogewerbe (§ 208 Abs. 1 GewO 1973) im Standort Wien, verweigert und weiters gemäß § 39 Abs. 3 GewO 1973 dem Ansuchen um Genehmigung der Bestellung des SM zum Geschäftsführer bei Ausübung des angeführten Gewerbes keine Folge gegeben. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. März 1987 wurde der Beschwerdeführerin gemäß Paragraph... mehr lesen...
Index: GewerbeO50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3
Rechtssatz: Die belBeh ging in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides davon aus, dass zwar die A-GmbH ihre Verbindlichkeiten gegenüber der B-GmbH nicht mehr erfüllt habe, dass aber im Hinblick auf die Gleichzeitigkeit der Konkurse der beiden Gesellschaften nicht der eine Konkurs iSd § 13 Abs 3 GewO durch den anderen Konkurs verursacht worden sei. Di... mehr lesen...
Index: GewerbeO001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3VwRallg
Rechtssatz: An jeder Stelle, an der in § 13 Abs 3 GewO 1973 das Wort "Konkurs" verwendet wird, ist dieses Wort iS des von der Konkursordnung geregelten an die Eröffnung durch das zuständige Gericht gebundenen Rechtsinstitutes zu verstehen (Hinweis E 21.3.1980, 2446/79). Schlagworte Definitio... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;
Rechtssatz: Auch im Falle der Abweisung des Antrages auf Konkurseröffnung mangels eines die Kosten des Konkursverfahrens deckenden Vermögens kommt ein Ausschluss von der Gewerbeausübung und somit auch eine Entziehung der Gewerbeberechtigung dann nicht in Frage, wenn die Zahlungsunfähigkeit durch den Konkurs. Das Ausgleichsverfahren oder straf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;
Rechtssatz: Die Behörde ist nicht zur Durchführung eines Ermittlungsverfahrens zur Frage nach der Verursachung des Konkurses des Gewerbeberechtigten verpflichtet, wenn weder in den betreffenden Konkursakten noch in den Verwaltungsakten Anhaltspunkte dafür sind, dass der Konkurs durch einen Dritte... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Entscheidung über das Absehen von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs 2 GewO ist ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" keine Ermesse... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2
(hier: Gewerbeausübung einer juristischen Person) Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im §... mehr lesen...