RS Vwgh 1994/12/20 94/04/0172

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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Index

23/01 Konkursordnung
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs3;
GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
KO §174 Abs2;
KO §2 Abs1;
KO §75 Abs1 Z1;
ZustG §13 Abs1;
ZustG §16;
ZustG §17;
ZustG §7;

Rechtssatz

Die Rechtswirkungen der Konkurseröffnung treten gemäß § 2 Abs 1 KO mit Beginn des Tages, an dem das Konkursedikt an der Gerichtstafel des Konkursgerichtes angeschlagen worden ist, ein. Dies auch dann, wenn der Konkurseröffnungsbeschluß dem Gemeinschuldner nicht rechtswirksam zugestellt worden sein sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994040172.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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