Begründung: Auf den im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaften haftet ein Höchstbetragssimultanpfandrecht von S 12,000.000,- zugunsten eines Pfandgläubigers aus. Am 5.7.1993 quittierte der Gesamtrechtsnachfolger des Pfandgläubigers den Erhalt von S 31,000.000,- durch die Antragstellerin zum Zwecke der Teileinlösung der dem Pfandgläubiger gegen den Liegenschaftseigentümer zustehenden Forderung, womit sämtliche Rechte, insbesondere die auf Übertragung des ob den gen... mehr lesen...
Begründung: Auf der dem Dipl.Ing.Robert C***** und der Waltraud C***** je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ ***** KG ***** ***** haftet unter CLNr 1a aufgrund der Pfandurkunde vom 16.9.1988 zugunsten der NÖ Sparkasse M***** ein Pfandrecht für einen Höchstbetrag von 2,660.000,-- S. Aufgrund der Quittung vom 23.7.1993 und der Vollmacht vom 14.5.1993 begehrt die Antragstellerin die Anmerkung der Berichtigung gemäß § 136 GBG, daß das Pfandrecht nunmehr für die Forderung der... mehr lesen...
Norm: ABGB §449 ABGB §1358 ABGB §1422 GBG §8 Z1GBG §136 ABGB § 449 heute ABGB § 449 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1358 heute ABGB § 1358 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Begründung: Auf den je 98/2516 Anteilen der Ehegatten Ralf Alois und Ulrike L***** an der Liegenschaft EZ ***** KG *****, mit denen Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung untrennbar verbunden ist, haftet unter C-LNR 4 a das Höchstbetragspfandrecht von S 520.000 zugunsten der Raiffeisenkasse D***** reg.Gen.m.b.H. Am 3.6.1993 bestätigte die Raiffeisenbank D***** reg.Gen.m.b.H. als Rechtsnachfolgerin der genannten Pfandgläubiger den Erhalt von insgesamt S 546.614 durch die... mehr lesen...
Norm: Tir FLG §84 Abs2Tir FLG §84 Abs3GBG §136
Rechtssatz: Für die Richtigstellung des Grundbuches nach agrarischen Operationen, die an sich dem § 136 GBG zu unterstellen wäre, besteht nun eine Besonderheit darin, dass sie von Amts wegen vorzunehmen ist (§ 47 Abs 2 FlVfGG; die Ausführungsgesetze der Länder - so auch § 84 Abs 2 Tir FLG - folgen dieser Vorschrift). Anträge der Beteiligten - auch der Agrarbehörde - haben daher in solchen ... mehr lesen...
Norm: GBG §136Krnt FLG §110 Abs2Tir FLG §84 Abs2Tir FLG §84 Abs3Oö LSG 1970 §4 Abs2
Rechtssatz: Für die Richtigstellung des Grundbuches nach agrarischen Operationen, die an sich dem § 136 GBG zu unterstellen wäre, besteht nun eine Besonderheit darin, daß sie von Amts wegen vorzunehmen ist (§ 47 Abs 2 FlVfGG; die Ausführungsgesetze der Länder - so auch § 84 Abs 2 Tir FLG - folgen dieser Vorschrift). Anträge der Beteiligten - auch der Ag... mehr lesen...
Norm: Tir FLG §84 Abs2Tir FLG §84 Abs3GBG §33GBG §136
Rechtssatz:
Im Zuge agrarischer Operationen außerbücherlich eingetragenen Rechtsänderungen können nur dann zur Berichtigung des Grundbuches führen, wenn sie offenkundig oder durch öffentliche Urkunden nachgewiesen sind (hier: Nachweis erforderlich, daß alles von Amt der Tiroler Landesregierung angeregten Grundbuchseintragungen durch die Anordnung der vorläufigen Übernahme und die d... mehr lesen...
Norm: GBG §136HGB §142
Rechtssatz: Ist eine Liegenschaft Gesellschaftsvermögen gewesen und demzufolge der Gesamtrechtnachfolger durch Anwachsung übergegangen; ist das Grundbuch gemäß § 136 GBG zu berichtigen, dies allerdings nur dann, wenn die Gesellschaft im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist. Ist eine Liegenschaft Gesellschaftsvermögen gewesen und demzufolge der Gesamtrechtnachfolger durch Anwachsung übergegangen; ist das Gru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, GB Klagenfurt, bestehend aus den Grundstücken 6/1 Baufläche ("Betriebsliegenschaft") im Ausmaß von 4.027 m2 und Nr.6/7 Baufläche ("Privatliegenschaft") im Ausmaß von 2.566 m2. Im Jahre 1963 gründeten die Streitteile zunächst mit ihrem Vater Adam W***** eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht und dann 1973 eine OHG, an welcher sie von 1980 bis zum Ausscheiden des Be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Aus dem vorgelegten Mappenblatt geht der derzeitige Bestand der Grundstücke .16/11 und .16/12 hervor, wobei zum Grundstück .16/11 ein Teil gehört, der westlich des Grundstückes .16/12 sowie zwischen dem Weg 5622 und dem Grundstück .78/1 gelegen ist. Aus den vorgelegten Urkunden ist aber nicht zu ersehen, ob die vom Wegerecht betroffene Teilfläche nicht schon zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Eintragung zum Grunds... mehr lesen...
Norm: GBG §9GBG §136RBG 1987 §11
Rechtssatz:
§ 11 RBG 1987 bietet keine Grundlage für die Löschung eines zu Gunsten des Bundesfonds, Wohnfonds und Siedlungsfonds im Grundbuch einverleibten Veräußerungsverbotes; diese Regelung zielte in erster Linie auf die Aufhebung unnötig gewordener Kreditsicherheiten. Paragraph 11, RBG 1987 bietet keine Grundlage für die Löschung eines zu Gunsten des Bundesfonds, Wohnfonds und Siedlungsfonds im Gr... mehr lesen...
Begründung: Auf dem mit Wohnungseigentum verbundenen Anteil der Antragstellerin an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** M***** war unter CL-NR 2a das Belastungs- und Veräußerungsverbot sowie unter CL-NR 3a das Vorkaufsrecht für den Bundes- Wohn- und Siedlungsfonds einverleibt (TZ 6569/1959). Die entsprechenden Ersichtlichmachungen fanden sich unter BL-NR 21a und b. Unter Berufung auf § 11 RBG 1987 ersuchte die Antragstellerin gemäß § 136 GBG um die Löschung der d... mehr lesen...
Norm: GBG §136
Rechtssatz:
Im Falle der Einlösung einer sichergestellten Forderung und des Eintritts der gesetzlichen (notwendigen) Zession nach §§ 1358 bzw 1422 ABGB ist die Unrichtigkeit des Grundbuchs offenkundig, daher die Voraussetzung des § 136 Abs 1 GBG erfüllt und auf Ansuchen die zur Berichtigung des Grundbuchs erforderliche Eintragung vorzunehmen, ohne daß die vom GBG sonst für eine solche Eintragung geforderten Voraussetzu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Erlassung des folgenden Grundbuchsbeschlusses: "Ob den der A*****gesellschaft mbH zur Gänze zugeschriebenen Liegenschaft EZ ***** KG ***** ist in C-LNr ***** aufgrund der Pfandbestellungsurkunde vom 19.7.1989 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,300.000,-- (in Worten: Schilling eine Million dreihunderttausend) für die Bank ***** Aktiengesellschaft einverleibt. Aufgrund der zu Wien am 5.12.1990 von der Bank ***** AG ausgestel... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 9. April 1903 verkauften Leopold und Katharina W*** die ihnen gehörige, im Grundbuch der KG Waldegg "über das Haus Nr. 21 der Unionstraße in Linz/: Nr. 2 der Bahrgasse:/ unter EZ 129 vorgetragene Ackerparzelle Nr. 422/30" an Johann und Adele R***. Unter einem wurde diese Parzelle aus der EZ 129 KG Waldegg abgeschrieben und hiefür die EZ 228 KG Waldegg (daraufhin im Eigentum von Johann und Adele R***) eröffnet. Gemäß Punkt V Z 1 bis 3 dieses Kaufv... mehr lesen...
Norm: ABGB §481 ABGB §844 GBG §136 ABGB § 481 heute ABGB § 481 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 844 heute ABGB § 844 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes als Konkursgericht wurde auf Antrag des Masseverwalters die kridamäßige Versteigerung der dem Gemeinschuldner grundbücherlich zugeschriebenen Hälfteanteile an den Liegenschaften EZ 107 und EZ 1346 der KG Wels bewilligt. In der
Begründung: dieses Beschlusses nahm das Konkursgericht auch zu der gerichtsbekannten Tatsache Stellung, daß die Ehefrau des Gemeinschuldners, Karin A, außerbücherliches Eigentum an den gegenständlichen Liegenschafts... mehr lesen...
Auf Grund der Behelfe der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde im Zusammenlegungsverfahren D, Z 4280 (Änderungsausweis zugleich Grundbuchsantrag Post Nr. 14, Haupturkunde, Übersichtskarten), ordnete das Erstgericht im Gutsbestandsblatt der EZ 7 KG D nachstehende Eintragungen an: a) Die Löschung der in das Verfahren Auf Grund der Behelfe der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde im Zusammenlegungsverfahren D, Ziffer 4280, (Änderungsausweis zugleich Grundbuchsantrag Post N... mehr lesen...
Norm: GBG §131GBG §136
Rechtssatz:
Eine seinerzeitige Ablehnung der amtswegigen Löschung des Grundbuchseintrags gemäß § 131 GBG steht einem Grundbuchsberichtigungsantrag nach § 136 GBG nicht entgegen. Eine seinerzeitige Ablehnung der amtswegigen Löschung des Grundbuchseintrags gemäß Paragraph 131, GBG steht einem Grundbuchsberichtigungsantrag nach Paragraph 136, GBG nicht entgegen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §136Sbg JagdG 1977 §1 Abs3ReichsjagdG 1934 §3
Rechtssatz:
Mit dem Inkrafttreten des Reichsjagdgesetzes 1934 in Österreich ist die Verdinglichung des Jagdpachtrechtes unwirksam geworden und konnte nicht durch die nach der Aufhebung dieses Gesetzes bis zum Inkrafttreten des Salzburger Jagdgesetzes 1977 bestandene Rechtslage auf Grund des Salzburger Jagdgesetzes 1946 wieder aufleben. Da der Löschung nunmehr deklarative Bedeutun... mehr lesen...
Norm: FlVfGG allgGBG §136G 26.01.1971 über die Zusammenlegung land - und forstwirtschaftlicher Grundstücke (ZLG 1971), LGBl für Stmk 1971/32 §58 Abs2
Rechtssatz: Wird das Grundbuchsgericht in Vollziehung eines auf Grund des Flurverfassungs - Grundgesetzes ergangenen Landesgesetzes tätig und hat es die Richtigstellung des Grundbuches angeordnet, sind auf dieses Verfahren die Vorschriften des GBG anzuwenden. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC3AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE4 AußStrG §9 IGBG §122 BGBG §136 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Mangels gesetzlicher Regelung über die Legitimation zum Antrag nach § 136 GBG ist in einem Verfahren hierüber für die Rekurslegitima... mehr lesen...
Norm: DevG §22 Abs1GBG §122 BGBG §136 ProkG §1 Abs3 ProkG § 1 heute ProkG § 1 gültig ab 01.01.2009
Rechtssatz:
Antragsrecht und Rekursrecht der Finanzprokuratur nach § 136 GBG, wenn das der Verbücherung zugrunde liegende Rechtsgeschäft infolge Fehlens der nach dem DevG erforderlichen ... mehr lesen...
Das Erstgericht hatte zur TZ 942/73 mit Beschluß vom 26. September 1973 auf Grund des Kaufvertrages vom 22. März 1971, des Bescheides der Grundverkehrslandeskommission Salzburg vom 11. Feber 1972, des Nachtragsvertrages zum Kaufvertrag vom 11. September 1973 und der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern Salzburg vom 25. September 1973 ob der bis dahin dem Bartlmä H und der Elise S gehörigen Liegenschaft EZ 33 des Grundbuches über die Katastr... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 27. Juni 1975 bewilligte das Erstgericht den am selben Tag bei ihm eingelangten Antrag der nunmehrigen Revisionsrekurswerber, ob der Max S allein gehörigen Liegenschaft EZ 476 X auf Grund des Kaufvertrages vom 30. April 1974 je zur Hälfte ihr Eigentumsrecht einzuverleiben. Mit Beschluß vom 27. Juni 1975 bewilligte das Erstgericht den am selben Tag bei ihm eingelangten Antrag der nunmehrigen Revisionsrekurswerber, ob der Max S allein gehörigen Liegenschaft EZ 476 rö... mehr lesen...
Norm: GBG §32 Abs1 litbGBG §136 JN §1 DVh JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz: Lässt sich der Nachweis der Unrichtigkeit im Sinne des § 136 GBG sonst nicht erweisen, bedarf es zur Antragstellung zusätzlich einer Erklärung derjenigen Person, in deren büche... mehr lesen...
Norm: GBG §87 Abs1GBG §136
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Grundbuchsberichtigung nach § 136 GBG ist die mangelnde Übereinstimmung des Grundbuches mit der wirklichen Rechtslage; sie kommt dann zur Anwendung, wenn nachträglich eine Rechtsänderung außerbücherlich eingetreten, grundbücherlich aber noch nicht durchgeführt worden ist, die begehrte Eintragung also nur deklarative Bedeutung hat. Als Grundlage der Eintragung genügt im Fall ... mehr lesen...
Norm: GBG §136GewerbebundG §95GewO 1859 §106 ff HKG §71 HKG § 71 gültig von 10.10.1946 bis 10.10.1946
Rechtssatz:
Dem bloß auf das Gesetz gestützten Antrag der Landesinnung der Fleischer für Niederösterreich, die im Grundbuch eingetragene Eigentümerbezeichnung "Fleischhauerzunft" aus "Landesinnung der Fleischer für Niederösterreich" zu berichtigen,... mehr lesen...
Norm: GBG §136 LiegTeilG §32 LiegTeilG § 32 heute LiegTeilG § 32 gültig ab 01.05.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2012 LiegTeilG § 32 gültig von 01.01.2009 bis 30.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2008 LiegTeilG § 32 gültig ... mehr lesen...