Norm
FlVfGG allgRechtssatz
Wird das Grundbuchsgericht in Vollziehung eines auf Grund des Flurverfassungs - Grundgesetzes ergangenen Landesgesetzes tätig und hat es die Richtigstellung des Grundbuches angeordnet, sind auf dieses Verfahren die Vorschriften des GBG anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0058885Im RIS seit
25.10.1977Zuletzt aktualisiert am
29.01.2024