Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 2. April 2008, GZ 38 Hv 73/08i-33, wurde Thomas L***** jeweils des Vergehens der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach § 81 Abs 1 Z 1 StGB und der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 3 (§ 81 Abs 1 Z 1) StGB sowie (richtig:) mehrerer Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Abs 1 Z 1) StGB schuldig erkannt. Dem Schuldspruch zufolge hat er am 2. März 2007 in St.... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z2StPO §363aStVO §5 Abs17.ZPMRK Art4
Rechtssatz: Die für den strafgerichtlichen Bereich - zur Vermeidung zweifach oder mehrfacher Ahndung strafbaren Verhaltens - geltende Interferenzregelung, wonach - unter der Voraussetzung, dass (aus wertender Sicht) durch eine oder mehrere Handlungen zwei oder mehrere Tatbestände erfüllt wurden und durch Subsumtion unter einen Tatbestand der gesamte Unrechtsgehalt des Täterverhaltens erfasst w... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z2StPO §363aStVO §5 Abs17.ZPMRK Art4
Rechtssatz: Die für den strafgerichtlichen Bereich - zur Vermeidung zweifach oder mehrfacher Ahndung strafbaren Verhaltens - geltende Interferenzregelung, wonach - unter der Voraussetzung, dass (aus wertender Sicht) durch eine oder mehrere Handlungen zwei oder mehrere Tatbestände erfüllt wurden und durch Subsumtion unter einen Tatbestand der gesamte Unrechtsgehalt des Täterverhaltens erfasst w... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMKR Art4StGB §81 Z2StVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 lita
Rechtssatz: Art 4 7.ZPMRK beinhaltet nicht nur das Recht, nicht erneut verurteilt zu werden, sondern auch das Recht, nicht erneut vor Gericht gestellt zu werden. Eine Verletzung dieser Bestimmung ist daher auch dann anzunehmen, wenn im österreichischen Verwaltungsstrafverfahren die Behörde von einem Blutalkoholwert über 0,8 g/l ausging und das Gericht im Strafverfahren in Folge diesen ... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMKR Art4StGB §81 Z2StVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 lita
Rechtssatz: Art 4 7.ZPMRK beinhaltet nicht nur das Recht, nicht erneut verurteilt zu werden, sondern auch das Recht, nicht erneut vor Gericht gestellt zu werden. Eine Verletzung dieser Bestimmung ist daher auch dann anzunehmen, wenn im österreichischen Verwaltungsstrafverfahren die Behörde von einem Blutalkoholwert über 0,8 g/l ausging und das Gericht im Strafverfahren in Folge diesen ... mehr lesen...
Norm: StGB §80StGB §81 Z1StGB §88 Abs1StGB §88 Abs3StGB §88 Abs4
Rechtssatz: 1. Eine Haftung desjenigen, der sein Kraftfahrzeug einem infolge Alkoholisierung fahruntüchtigen Lenker zum Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr überläßt, auch für - vom Fahrzeuglenker zu verantwortende - besonders gefährliche Verhältnisse (§ 81 Z 1 StGB), unter denen sich der von jenem verschuldete Unfall ereignete, hat zur unabdingbaren Voraussetzung, daß die Zurv... mehr lesen...
Norm: StGB §80StGB §81 Z1StGB §88 Abs1StGB §88 Abs3StGB §88 Abs4
Rechtssatz: 1. Eine Haftung desjenigen, der sein Kraftfahrzeug einem infolge Alkoholisierung fahruntüchtigen Lenker zum Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr überläßt, auch für - vom Fahrzeuglenker zu verantwortende - besonders gefährliche Verhältnisse (§ 81 Z 1 StGB), unter denen sich der von jenem verschuldete Unfall ereignete, hat zur unabdingbaren Voraussetzung, daß die Zurv... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMRK Art4StGB §81 Z2StGB §88 Abs1StGB §88 Abs3StVO §5StVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 litaStVO §99 Abs6 litcVStG §30 Abs3
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung der Konventionsorgane bezweckt Art 4 7.ZPMRK die Vermeidung der Wiederholung eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens. Art 4 7.ZPMRK bezieht sich nicht auf dieselbe strafbare Handlung, sondern vielmehr auf ein erneutes Verfahren bzw eine erneute Bestrafung wegen ... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMRK Art4StGB §81 Z2StGB §88 Abs1StGB §88 Abs3StVO §5StVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 litaStVO §99 Abs6 litcVStG §30 Abs3
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung der Konventionsorgane bezweckt Art 4 7.ZPMRK die Vermeidung der Wiederholung eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens. Art 4 7.ZPMRK bezieht sich nicht auf dieselbe strafbare Handlung, sondern vielmehr auf ein erneutes Verfahren bzw eine erneute Bestrafung wegen ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A4StGB §81 Z1 CStGB §177
Rechtssatz: Die Tatbestände der fahrlässigen Gemeingefährdung und der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (§ 81 Z 1 StGB) können nicht echt konkurrieren; diese Tatbestände schließen einander aus. Entscheidungstexte 12 Os 17/97 Entscheidungstext OGH 13.02.1997 12 Os 17/97 ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A4StGB §81 Z1 CStGB §177
Rechtssatz: Die Tatbestände der fahrlässigen Gemeingefährdung und der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (§ 81 Z 1 StGB) können nicht echt konkurrieren; diese Tatbestände schließen einander aus. Entscheidungstexte 12 Os 17/97 Entscheidungstext OGH 13.02.1997 12 Os 17/97 ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 ÜbsStGB §81 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 81 StGB A Besonders gefährliche Verhältnisse (Z 1) 1 Allgemeines 2 Einzelfälle (siehe Informationen - Verweisungen 1)) a) Straßenverkehr b) sonstige Lebensbereiche 3 Schuld 4 Abgrenzung (insbesondere zu § 177 StGB) 5 Sonstiges B Rauschzustand (Z 2) 1 Allgemeines a) Vorliegen eines Rauschzustandes b) Feststellung des... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMRK Art4StGB §81StVO §5
Rechtssatz: Verkehrsunfall mit Tötung eines Verkehrsteilnehmers infolge alkoholisierten Lenkens: Eine Bestrafung im österreichischen Rechtssystem sowohl wegen § 81 Z 2 StGB als auch wegen § 5 StVO verstößt gegen das Doppelbestrafungsverbot nach Art 4 7.ZPMRK, da sich beide Entscheidungen auf dasselbe Verhalten des Beschwerdeführers stützen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält - wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen schuldig erkannt: 1. Waltraud W***** (zu A/I bis V und D/) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Mordes nach §§ 75 und 15 StGB, teilweise als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB, und (zu A/VI) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB; 2. Irene L***** (zu B/) des Verbrechens des ... mehr lesen...
Norm: StGB §11 D1StGB §81 B1aStGB §287
Rechtssatz: Nach forensischer Erfahrung werden pro Stunde durchschnittlich 0,12 Promille Blutalkohol abgebaut. Entscheidungstexte 13 Os 75/91 Entscheidungstext OGH 11.09.1991 13 Os 75/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0089878 Dokumentnumme... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst H***** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 14.Juni 1990 in Wien seiner Ehefrau Maria H***** durch Schläge und Tritte gegen den Körper, durch die sie zahlreiche Blutunterlaufungen, Rißquetschwunden, Jochbein- und Rippenbrüche erlitt, eine schwere Körperverletzung absichtlich zugefügt, wobei die Tat den Tod der Genannten ... mehr lesen...