Norm: SGG §12 IGSGG §16 StGB §80 StGB §81 A5 StGB § 80 heute StGB § 80 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 80 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015 StGB § 81 heute ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alfred K*** des Vergehens nach § 16 Abs 1 (vierter, fünfter und sechster Fall) SGG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alfred K*** des Vergehens nach Paragraph 16, Absatz eins, (vierter, fünfter und sechster Fall) SGG schuldig erkannt. Darnach hat er (in Wien) den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift, und zwar Heroin, (1.) im Jahr 1988 einem anderen überlassen, indem er dem Johann W*** vor dem 20.Mai insgesamt ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1 StGB § 81 heute StGB § 81 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 81 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 StGB § 81 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.200... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A2b StGB §89 StGB § 81 heute StGB § 81 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 81 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 StGB § 81 gültig von 01.01.1975 bi... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1 StGB § 81 heute StGB § 81 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 81 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 StGB § 81 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.200... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A2b StGB §89 StGB § 81 heute StGB § 81 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 81 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 StGB § 81 gültig von 01.01.1975 bi... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z2 B1a StGB § 81 heute StGB § 81 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 81 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 StGB § 81 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.20... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.Oktober 1969 geborene, sohin zur Tatzeit jugendliche Lehrling Christoph L*** wurde des Vergehens der fahrlässigen (schweren) Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 (zweiter Fall - § 81 Z. 2) StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 2. Mai 1987 im Gemeindegebiet von Ernsthofen als Lenker eines Motorfahrrades durch Außerachtlassen der im Straßenverkehr erforderlichen Vorsicht und Aufmerksamkeit, insbesondere zufolge Durchführung eines abrupten Bremsmanövers... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z2 B1a StGB § 81 heute StGB § 81 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 81 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 StGB § 81 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.20... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A3 StGB § 81 heute StGB § 81 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 81 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 StGB § 81 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.200... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A3 StGB § 81 heute StGB § 81 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 81 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 StGB § 81 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.200... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1 StGB § 81 heute StGB § 81 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 81 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 StGB § 81 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.200... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthaltenden - Urteil wurde Herbert R*** (außer weiteren strafbaren Handlungen) der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 3 (§ 81 Z 1) StGB sowie der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Z 1) StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthaltenden - Urteil wurde Herbert R*... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1 StGB § 81 heute StGB § 81 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 81 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 StGB § 81 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.200... mehr lesen...
Gründe: Josef G*** wurde der Vergehen der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach § 81 Z. 1 und 2 StGB sowie der fahrlässigen Körperverletzung (unter besonders gefährlichen Verhältnissen) nach § 88 Abs 1 und 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 28.Oktober 1985 in Wien als Lenker eines Personenkraftwagens durch mangelhafte Beobachtung der vor ihm liegenden Fahrbahn sowie Einhalten einer überhöhten Fahrgeschwindigkeit (mindestens 73 km/h), wodurc... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 C StGB §190 StGB § 81 heute StGB § 81 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 81 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 StGB § 81 gültig von 01.01.1975 bis... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 C StGB §190 StGB § 81 heute StGB § 81 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 81 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 StGB § 81 gültig von 01.01.1975 bis... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der zur Tatzeit etwas mehr als siebzehn Jahre alt gewesene (damalige) Rohrschlosserlehrling Dietmar A der Vergehen der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach § 81 Z 2 StGB sowie der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 3 (mit Bezug auf § 81 Z 2) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der zur Tatzeit etwas mehr als siebzehn Jahre alt gewesene (damalige) Rohrschlosserlehrling... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1
Rechtssatz: 1. Besonders gefährliche Verhältnisse liegen vor, wenn vom Täter eine qualitativ geschärfte Gefahrenlage im Sinne einer außergewöhnlichen Unfallwahrscheinlichkeit geschaffen wird, wobei die Gefährdung einer einzigen Person ausreicht. 2. Diese gegenüber normalen Fällen gesteigerte Gefährlichkeit kann (bei Verkehrsunfällen) entweder in der Person des Kraftfahrzeuglenkers oder in einer Verschärfung der Verkehrssitu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.August 1966 geborene Spenglerlehrling Werner A des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB schuldig erkannt. Ihm liegt im wesentlichen zur Last, am 29.März 1984 in Niederösterreich dadurch, daß er als 17-jähriger, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein und ohne mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges und den Verkehrsvorschriften genügend vertraut zu sein, mit seinem nicht zum Verk... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1
Rechtssatz: 1. Besonders gefährliche Verhältnisse liegen vor, wenn vom Täter eine qualitativ geschärfte Gefahrenlage im Sinne einer außergewöhnlichen Unfallwahrscheinlichkeit geschaffen wird, wobei die Gefährdung einer einzigen Person ausreicht. 2. Diese gegenüber normalen Fällen gesteigerte Gefährlichkeit kann (bei Verkehrsunfällen) entweder in der Person des Kraftfahrzeuglenkers oder in einer Verschärfung der Verkehrssitu... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A2a
Rechtssatz: Lenken eines Kraftfahrzeuges bei Dunkelheit ohne Fahrzeugbeleuchtung und Überschreiten der Mitte der schlecht beleuchteten Fahrbahn mit nahezu der ganzen Fahrzeugbreite. Entscheidungstexte 13 Os 45/84 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 13 Os 45/84 Veröff: SSt 55/30 = ZVR 1985/18 S 26 Schlagworte SW: ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1StGB §89
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit der Herbeiführung einer konkreten Gefahr genügt es, daß der Täter durch sein Verhalten eine außergewöhnlich hohen Unfallswahrscheinlichkeit (fahrlässig) verschuldet hat, wobei die solcherart qualifizierte Gefährdung einer einzigen Person zur Tatbestandmäßigkeit ausreicht. In der sehr hohen Unfallswahrscheinlichkeit liegt aber zugleich auch das wesentliche Merkmal der konkreten Gefähr... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z2 B1a
Rechtssatz: Ein Rauschzustand liegt schon dann vor, wenn durch Genuß von Alkohol die Fahrtüchtigkeit derart beeinträchtigt ist, daß dies eine Gefahrenquelle bedeutet (Mayerhofer-Rieder, Entscheidung Nr 14 zu § 81 StGB 2.Auflage). Entscheidungstexte 13 Os 45/84 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 13 Os 45/84 Veröff: SSt 55/30 = ZVR 1985/18 S 26 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 17. Jänner 1932 geborene Versicherungsangestellte (Vertriebsbereichsleiter) Alfred A wurde mit dem am 25. April 1983 gefällten Urteil des Bezirksgerichts Ried im Innkreis (im folgenden 'Bezirksgericht' genannt), GZ. U 219/83-7, des Vergehens der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Z. 1 und 2) StGB. schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm liegt zur Last, am 3. März 1983 in Ried im Innkreis als Lenker des Personenkraftwagens mit de... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1StGB §89
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit der Herbeiführung einer konkreten Gefahr genügt es, daß der Täter durch sein Verhalten eine außergewöhnlich hohen Unfallswahrscheinlichkeit (fahrlässig) verschuldet hat, wobei die solcherart qualifizierte Gefährdung einer einzigen Person zur Tatbestandmäßigkeit ausreicht. In der sehr hohen Unfallswahrscheinlichkeit liegt aber zugleich auch das wesentliche Merkmal der konkreten Gefähr... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A2a
Rechtssatz: Lenken eines Kraftfahrzeuges bei Dunkelheit ohne Fahrzeugbeleuchtung und Überschreiten der Mitte der schlecht beleuchteten Fahrbahn mit nahezu der ganzen Fahrzeugbreite. Entscheidungstexte 13 Os 45/84 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 13 Os 45/84 Veröff: SSt 55/30 = ZVR 1985/18 S 26 Schlagworte SW: ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z2 B1a
Rechtssatz: Ein Rauschzustand liegt schon dann vor, wenn durch Genuß von Alkohol die Fahrtüchtigkeit derart beeinträchtigt ist, daß dies eine Gefahrenquelle bedeutet (Mayerhofer-Rieder, Entscheidung Nr 14 zu § 81 StGB 2.Auflage). Entscheidungstexte 13 Os 45/84 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 13 Os 45/84 Veröff: SSt 55/30 = ZVR 1985/18 S 26 ... mehr lesen...
Norm: StGB §80 DStGB §81 CStPO §314
Rechtssatz: Nach § 81 StGB ist im Verhältnis zu § 80 StGB eine Eventualfrage zu stellen, weil es sich dabei nicht um eine Qualifikation, sondern um einen eigenen (kumulativen Mischtatbestand) Tatbestand handelt. Entscheidungstexte 10 Os 168/83 Entscheidungstext OGH 16.12.1983 10 Os 168/83 Europe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil werden (1.) Josef B des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, (2.) Erwin D desselben Verbrechens als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB sowie (3.) Erich A, (4.) Eduard C und (5.) Manfred E des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang als Beteiligte nach §§ 12 (dritter Fall, 83 Abs. 1), 86 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil werden (1.) Josef B des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, StGB, (2.) Erwin ... mehr lesen...