Norm: StGB §46StGB §53 Abs1
Rechtssatz: Der tatsächliche Vollzug einer lebenslangen Freiheitsstrafe würde einen Widerruf ohnedies erübrigen. Selbst unter der noch lange nicht aktuellen Möglichkeit einer bedingten Entlassung aus dieser Freiheitsstrafe erzeugt der Vollzug einer langjährigen Freiheitsstrafe dann, wenn eine bedingte Entlassung mit Grund verfügt wird, wohl eine derart spezialpräventive Wirkung, daß es dann der Verbüßung einer viermo... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs1StPO §494a Abs1
Rechtssatz: Auch bei gnadenweiser bedingter Strafnachsicht steht der Widerruf aus dem Grund des § 53 Abs 1 StGB in der Regel dem in § 494 a Abs 1 StPO angeführten Gericht zu (siehe jedoch insbesonders Abs 2 leg cit). Entscheidungstexte 11 Os 62/95 Entscheidungstext OGH 30.05.1995 11 Os 62/95 Europ... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs1
Rechtssatz: Für den Widerruf der bedingten Entlassung nach § 53 Abs 1 StGB ist der zu vollziehende Strafrest jener, der sich aus dem die seinerzeit bedingte Entlassung bewilligenden Beschluß ergibt. Nicht das seinerzeitige Strafurteil ist Gegenstand der Widerrufsentscheidung, sondern der Beschluß des Vollzugsgerichtes über die bedingte Entlassung. Ein Widerruf bloß eines Teiles des Strafrestes ist gesetzwidrig. ... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs1StPO §352 ffStPO HauptstückXXStPO §494a Abs1 Z4
Rechtssatz: Nicht nur die Doppelverurteilung wegen ein und derselben Tat, sondern auch die Wiederholung eines bereits rechtskräftig beschlossenen Widerrufs der nämlichen bedingten Strafnachsicht verletzt das Gesetz in dem im XX.Hauptstück der StPO und in Art 4 Abs 1 der 7.ZPMRK verankerten Grundsatz der materiellen Rechtskraft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §49StGB §53 Abs1
Rechtssatz: Ein Widerruf der bedingten Entlassung ist unzulässig, wenn die strafbare Handlung nicht während der Probezeit, sondern vor deren Beginn (§ 49 StGB) verübt wurde. Entscheidungstexte 12 Os 14/93 Entscheidungstext OGH 18.02.1993 12 Os 14/93 14 Os 39/94 Entscheidungstext OGH 12.04.1994 14 Os 39/9... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Eisenstadt wurde Friedrich H***** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 und 2 (erster Fall) StGB schuldig erkannt, weil er im Rückfall durch Unterlassung von Unterhaltszahlungen für seine außereheliche Tochter Nicole G***** seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gröblich verletzt und dadurch bewirkt hatte, daß der Unterhalt des Kindes ohne Hilfe von andere... mehr lesen...
Norm: StGB §51StGB §53 Abs1StGB §198
Rechtssatz: Eine Weisung, die dem Verurteilten der Sache nach die Zahlung künftiger Unterhaltsbeiträge aufträgt und sich demnach im Verbot der Begehung einer nach § 198 StGB strafbaren Tat erschöpft, findet in der Bestimmung des § 51 StGB keine Deckung. Die neuerliche Begehung einer strafbaren Handlung während der Probezeit stellt vielmehr einen eigenen, in § 53 Abs 1 StGB angeführten Widerrufsgrund dar, der... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs1StGB §55
Rechtssatz: Als Widerrufsgrund für eine bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe kommt gemäß § 53 Abs 1 StGB nur die Verurteilung wegen einer während der Probezeit begangenen strafbaren Handlung in Betracht, wogegen eine dem § 55 StGB entsprechende Regelung vom Gesetz nicht vorgesehen ist. Entscheidungstexte 15 Os 38/91 Entscheidungstext OGH 06.06.19... mehr lesen...
Gründe: Der am 11.März 1953 geborene Rudolf B*** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Rohrbach vom 16. Februar 1987, GZ U 75/86-29, des Vergehens der fahrlässige Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs. 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Diese Strafe wurde mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Rohrbach vom 28. Februar 1990, GZ U 75/86-33, ... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs1
Rechtssatz: Der Widerruf der bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe kann auch dann geboten sein, wenn durch den Vollzug des Strafrestes dem (mehrfach einschlägig vorbelasteten) Angeklagten für die Zukunft demonstriert werden soll, daß ein Rückfall nach einer bedingten Haftentlassung innerhalb der Probezeit ernst zu nehmende Konsequenzen nach sich zieht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs1StGB §53 Abs1StPO §494a Abs1 Z4
Rechtssatz: Der Widerruf einer zufolge bedingter Strafnachsicht (§§ 43, 43 a StGB) oder bedingter Entlassung (§ 46 StGB) auf Probe nachgesehenen Strafe, eines Strafteiles oder Strafrestes wegen während der Probezeit begangener, mit Strafe bedrohter Handlungen (Taten) ist nicht zulässig, wenn die Verurteilung zu keinem Schuldspruch, sondern nur zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abn... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14.Mai 1954 geborene pensionierte Oberleutnant des Bundesheeres Josef Maria M***-G*** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er Taten, die jeweils mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht sind, nämlich das Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB (1) und die Verbrechen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1, dri... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs1StRÄG ArtXIX Abs1StRÄG ArtXX Abs1
Rechtssatz: Bei Beschlußfassung nach dem 01.03.1988 ist § 53 Abs 1 StGB auch dann in der durch das StRÄG 1987 geänderten Fassung anzuwenden, wenn der Ausspruch der bedingten Strafnachsicht vor Inkrafttreten des StRÄG 1987 erfolgte. Entscheidungstexte 14 Os 135/89 Entscheidungstext OGH 04.10.1989 14 Os 135/89 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem seit 26.April 1986 rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 22.April 1986, GZ 4 U 182/86-6, wurde der am 27.Juni 1962 geborene Dietmar S*** des (bis 27.Feber 1986 verübten) Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von einem Monat verurteilt, die gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit dem seit... mehr lesen...
Gründe: Mit der in Form eines (Protokolls- und) Urteilsvermerks beurkundeten Entscheidung des Landesgerichtes Innsbruck vom 21. November 1985, GZ 25 Vr 4222/85-8, wurde der am 24.Mai 1949 geborene Johannes G*** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 15, 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe in der Höhe von 360 Tagessätzen zu je 20 S (für den Fall der Uneinbringlichkeit zu 180 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe) veru... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs1
Rechtssatz: Nach § 53 Abs 1 StGB in der durch das StRÄG 1987 geänderten Fassung ist vom Widerruf der einem Rechtsbrecher gewährten bedingten Strafnachsicht wegen einer während der Probezeit von ihm begangenen neuerlichen strafbaren Handlung nicht mehr wie vordem bloß dann abzusehen, wenn aus besonderen Gründen anzunehmen ist, daß er trotz der abermaligen Verfehlung in Zukunft keine weiteren Straftaten begehen werde, sondern ... mehr lesen...
Gründe: Im ersten Rechtszug war die Verurteilung (§ 260 Abs. 1 Z 1 und 2 StPO) des Angeklagten Christian H*** wegen des (in der Zeit vom 18. bis zum 26.Juli 1987 durch das An-sich-Bringen und Verheimlichen von drei Autoradios und einem Verstärker im Wert von zusammen rund 18.800 S in Kenntnis des Umstands, daß Manfred F*** diese Sachen durch Einbruchsdiebstahl erlangt hatte, begangenen) Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und Abs 3 letzter Fall StGB im Grundtatbe... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs1StPO §292
Rechtssatz: Aufhebung eines gesetzwidrigen, weil eine gar nicht (mehr) verhängte Strafe betreffenden Widerrufsbeschlusses ungeachtet dessen, daß dieser - weil ins Leere gehende - Beschluß keine rechtliche Konsequenzen für die Verurteilte nach sich ziehen konnte. Entscheidungstexte 14 Os 107/88 Entscheidungstext OGH 27.07.1988 14 Os 107/88 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Wels vom 14. Dezember 1984, GZ 16 E Vr 556/84-27, wurde Brigitte U*** des Vergehens der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf ein Urteil des Kreisgerichtes Wels - mit dem sie zu einer gemäß § 43 Abs. 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden war... mehr lesen...
Gründe: Christian F*** war mit Urteil des Landesgerichts Klagenfurt als Schöffengerichts vom 1.Februar 1983, GZ 10 Vr 2731/82-21, wegen § 87 Abs 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Jahren verurteilt worden, die er zuletzt in der Strafvollzugsanstalt Hirtenberg verbüßte. Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 14. Dezember 1984 wurde er nach teilweisem Strafvollzug bedingt begnadigt und am 18.Dezember 1984 auf freien Fuß gesetzt. Der nicht vollzogene Strafrest... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs1StGB §53 Abs2StGB §56StPO §33 Abs2 BeStPO §79 Abs2StPO §292StPO §498 Abs1StPO §498 Abs2
Rechtssatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit des Vorgangs, daß der Beschluß, mit dem die Probezeit auf fünf Jahre verlängert wurde, dem Verurteilten nicht zugestellt wurde (§ 79 Abs 2 in Verbindung mit § 498 Abs 1 und Abs 2 StPO), unter Aufhebung des wegen einer weiteren nachfolgenden Verurteilung während der verlängerten Probezeit gefaßt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in einem Vermerk gemäß § 458 Abs. 2 (§ 488 Z 7) StPO beurkundeten Urteil des Jugendgerichtshofs Wien vom 21.Mai 1981, GZ 2 a E Vr 1.466/80-22, wurde der am 16.September 1947 geborene Elektromonteurgeselle Wolfgang S*** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach dem § 198 Abs. 1 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von vier Monaten verurteilt. Gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB wurde die verhängte Freiheitsstrafe unter Best... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 4 b E Vr 3.142/79 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wurde dem Verurteilten Josef A mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 6.Oktober 1983 die über ihn verhängte Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Monaten (ebenso wie der unverbüßte Teil einer in der Strafsache AZ 19 U 320/78 des Jugendgerichtshofes Wien festgesetzten Strafe) mit den Wirkungen der bedingten Strafnachsicht unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren erlassen (ON 65 d.A).... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren 12 E Vr 548/83 des Landesgerichtes Klagenfurt wurde dem Verurteilten Gerhard A mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 12.Dezember 1983 der unverbüßte Teil einer über ihn verhängten Freiheitsstrafe (Strafrest: 4 Monate und 19 Tage) mit den Wirkungen der bedingten Strafnachsicht unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren erlassen (S. 73 und 97 d. A.). In der Folge wurde Gerhard A mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 21.Mai ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen, welche die bezüglichen Hauptfragen jeweils stimmeneinhellig - mit einer bloß den Wert der Diebsbeute betreffenden Beschränkung - bejaht hatten, beruhenden Urteil wurde der am 25.März 1963 geborene Hilfsmonteur Peter A der Verbrechen I. des versuchten schweren Raubs nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 StGB sowie II. des Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, 129 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 143 (ersichtlich: erster Strafsatz) StG... mehr lesen...
Gründe: Der am 11.November 1957 geborene Hilfsarbeiter Andreas A, der im Verfahren 9 a E Vr 435/78 des Kreisgerichts Wiener Neustadt wegen des Vergehens nach den §§ 223 Abs. 2, 224 StGB und - entgegen der Judikatur des Obersten Gerichtshofs (LSK. 1980/155 = ZVR. 1981 Nr. 48 mit zustimmender Glosse von Kienapfel) - idealkonkurrierend auch wegen des Vergehens nach den §§ 15, 108 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen a 130 S, im Uneinbringlichkeitsfa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21. Mai 1948 geborene Kaufmann Fritz A des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 und 148, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt, weil er mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, und in der Absicht, sich durch wiederkehrende Begehung solcher strafbarer Handlungen eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, die nachgenannten Personen durch die Vorgabe, re... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §53 Abs1
Rechtssatz: Darauf, daß im Vorverfahren voraussichtlich ein Widerruf der dort gewährten bedingten Strafnachsicht erfolgen wird, ist bei der Strafbemessung nicht Bedacht zu nehmen, weil dies allein Folge der Nichtbewährung in der Probezeit ist. Entscheidungstexte 9 Os 82/80 Entscheidungstext OGH 24.06.1980 9 Os 82/80 ... mehr lesen...