Norm: StGB §32StGB §146 GStGB §147 Abs3
Rechtssatz: Es stellt keinen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot dar, wenn trotz einer nur relativ knappen Überschreitung der Qualifikationsgrenze des § 147 Abs 3 StGB die Vielzahl der Geschädigten als erschwerend angenommen wird. Entscheidungstexte 15 Os 140/04 Entscheidungstext OGH 21.04.2005 15 Os 140/04 ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 V3MRK Art6 Abs1 II5cMRK Art6 Abs2 IIIMRK Art34StPO §5 Abs3 BStPO §25StPO §281 Abs1 Z9StGB §32
Rechtssatz: Art 6 MRK hindert nicht, dass der Angeklagte im Fall des gesetzlichen Nachweises seiner Schuld (Art 6 Abs 2 MRK) selbst im Fall einer einem staatlichen Organwalter zurechenbaren Tatprovokation dennoch für die Tat verurteilt wird. Denn aus diesem Konventionsverstoß ist kein materieller Straflosigkeitsgrund für die provozierte ... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §33 Z1StGB §105 Abs1
Rechtssatz: Die Erfüllung beider Varianten (Gewalt und gefährliche Drohung) des alternativen Mischtatbestandes der Nötigung ist unter dem Aspekt des § 32 StGB schulderhöhend. Entscheidungstexte 14 Os 20/04 Entscheidungstext OGH 14.04.2004 14 Os 20/04 13 Os 93/06k Entscheidungstext OGH 20.12.20... mehr lesen...
Norm: StGB §32
Rechtssatz: Obwohl die Begehung der Straftat in Gesellschaft keinen besonderen Erschwerungsgrund darstellt, ist dieser Umstand nach den allgemeinen Grundsätzen der Strafbemessung (§ 32 StGB) als schuldsteigernd in Rechnung zu stellen (hier: zur versuchten schweren Nötigung). Entscheidungstexte 14 Os 20/04 Entscheidungstext OGH 14.04.2004 14 Os 20/04 ... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §128StGB §129StGB §130StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Im aktuellen Fall wurde bereits die (höhere) gesetzliche Strafdrohung des § 130 zweiter Strafsatz StGB durch die gewerbsmäßige Begehung von ausschließlich nach § 128 Abs l Z 2 StGB qualifizierten (Opferstockdiebstählen) Diebstählen bestimmt. Die Wertung der "mehrfachen" (tatsächlich: zweifachen) Qualifikation des Diebstahls als erschwerend verstößt damit gegen das Doppelver... mehr lesen...
Norm: StGB §32
Rechtssatz: Dass die Straftaten in einem vom Täter zu niedrig bewerteten sozialen Umfeld begangen wurden, stellt ebensowenig einen Milderungsgrund dar wie der von ihm ins Treffen geführte Umstand, dass das Raubopfer zu erkennen gegeben hatte, im Besitz von Bargeld zu sein, nicht als strafmindernde Provokation angesehen werden kann. Entscheidungstexte 11 Os 132/99 Entschei... mehr lesen...
Norm: FinStrG §26 Abs1StGB §32StGB §43StGB §43a
Rechtssatz: Dem Doppelverwertungsverbot widerspricht nicht, zur
Begründung: der Prognoseentscheidung zur Gewährung bedingter Nachsicht (eines Teiles) der Strafe nach §§ 43 und 43a StGB (§ 26 Abs 1 FinStrG) (Strafzumessung im weiteren Sinn) auf besondere Umstände des Einzelfalls zu verweisen, mögen diese auch bereits Grundlage für die Strafdrohung gewesen sein. Entscheidungstexte... mehr lesen...