Norm: StGB §12StGB §153
Rechtssatz: Wirkt ein Geschäftspartner mit dem Machthaber gezielt zum Nachteil des Vertretenen zusammen, so handelt auch der Geschäftspartner nicht verkehrsadäquat. Entscheidungstexte 13 Os 145/18z Entscheidungstext OGH 02.10.2019 13 Os 145/18z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132856... mehr lesen...
Norm: StGB §12StGB §83StGB §86
Rechtssatz: Die Beteiligung an einer eigenverantwortlichen Selbstschädigung oder ?verletzung ist (anders als die Beteiligung an einer eigenverantwortlichen Selbsttötung [§ 78 StGB]) mit Blick auf den Grundsatz der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung jedes Menschen (Autonomieprinzip) mangels Vorliegens eines deliktstypisch sozial-inadäquat gefährlichen Verhaltens straflos. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StGB §12
Rechtssatz: Die Kausalität der Bestimmungs- oder Beitragshandlung für die Ausführung muss vom Vorsatz des (Bestimmungs- oder Beitrags-)Täters umfasst sein. Entscheidungstexte 14 Os 42/19m Entscheidungstext OGH 21.05.2019 14 Os 42/19m 14 Os 115/21z Entscheidungstext OGH 18.01.2022 14 Os 115/21z Vgl ... mehr lesen...
Norm: SMG §27 Abs1 Z1SMG §28a Abs1 Fall5StGB §12
Rechtssatz: Überlassen von Suchtgift setzt die Weitergabe an einen „anderen“, also eine vom (hier: Bestimmungs?)Täter verschiedene Person voraus. Entscheidungstexte 14 Os 26/19h Entscheidungstext OGH 09.04.2019 14 Os 26/19h 13 Os 91/21p Entscheidungstext OGH 12.01.2022 13 Os 91/21p ... mehr lesen...
Norm: StGB §12StGB §14StGB §15StGB §153
Rechtssatz: Wenn der Intraneus seine Befugnis vorsatzlos fehlgebraucht (also nicht „missbraucht“), wirkt er nicht in der von § 153 StGB geforderten „bestimmten Weise“ (§ 14 Abs 1 zweiter Satz zweiter Fall StGB) mit. Die von den Extranei intendierte Tatausführung durch den Intraneus gelangt dann zu keinem Zeitpunkt auch nur (mit Blick auf die vom Tatbestand vorausgesetzte vorsatzgeprägte Ausführungsart) „... mehr lesen...
Norm: StGB §12
Rechtssatz: Das Überlassen einer Wohnung zum Konsum von Suchtgift ist keine dem Täter objektiv zurechenbare Beitragshandlung zur Innehabung des Suchtgifts durch den Konsumenten, weil sich durch die Überlassung an der rechtlichen Qualität des Suchtgiftbesitzers nichts ändert und das Risiko fortdauernder Innehabung jedenfalls nicht wesentlich erhöht wird. Entscheidungstexte 12 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §12 StGB §15 StGB §232 Abs2 StGB § 12 heute StGB § 12 gültig ab 01.01.1975 StGB § 15 heute StGB § 15 gültig ab 01.01.1975 StG... mehr lesen...
Norm: StGB §12 StGB §16 StGB § 12 heute StGB § 12 gültig ab 01.01.1975 StGB § 16 heute StGB § 16 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
F... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs3 D StGB §12 StGB §302 Abs1 StGB § 5 heute StGB § 5 gültig ab 01.01.1975 StGB § 12 heute StGB § 12 gültig ab 01.01.1975 ... mehr lesen...
Norm: StGB §12StGB §12
Rechtssatz: Unmittelbarer Täter kann nur sein, wer selbst eine dem Tatbild gemäße Ausführungshandlung begeht oder daran unmittelbar mitwirkt, wogegen ein sonstiger Beitrag (§ 12 dritter Fall StGB) voraussetzt, daß der Täter auf andere Weise als durch unmittelbare Mitwirkung an der Ausführung (oder durch Bestimmung eines anderen: § 12 zweiter Fall StGB) einen ursächlichen Beitrag zur Ausführung der strafbaren Handlung - se... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 AStGB §12
Rechtssatz: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Mittäterschaft zu § 6 SGG bei getrennten Suchtgifteinkauf und Suchtgiftverkauf vorliegt. Entscheidungstexte 11 Os 47/78 Entscheidungstext OGH 04.04.1978 11 Os 47/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0088299 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §10StGB §11 AStGB §12
Rechtssatz: Ein Jugendlicher, dem (bloß) der Schuldausschließungsgrund des § 10 JGG zustatten kommt und der keines der im § 11 StGB bezeichneten Kriterien aufweist, erfüllt von vornherein nicht die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher im Sinne des § 21 Abs 1 StGB. (Das Vormundschaftsgericht wurde zur Einleitung der Fürsorgeerziehung über den aus der Untersu... mehr lesen...
Norm: StGB §2 AStGB §12StGB §75 FStGB §286
Rechtssatz: Wenn der eheliche Vater eines Kindes die von ihm gewollte vorsätzliche Tötung dieses Kindes durch einen Dritten - so insbesondere auch durch die Mutter gemäß § 139 StG (nunmehr § 79 StGB) - vorsätzlich zu verhindern unterläßt, begeht er mit Rücksicht auf die ihm nach § 139 ABGB obliegende "besondere" Sorgepflicht nicht eine Vorschubleistung im Sinne des § 212 StG (nunmehr § 286 StGB), sonde... mehr lesen...