Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs1;BAO §4 Abs1;KVG 1934 §2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0009 E 18. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gegenstand der Besteuerung nach dem KVG sind im vorliegenden Fall die Zinsen, die geleistet werden müssten. Der Abgabenanspruch nach § 4 BAO... mehr lesen...
Rechtssatz: Gegenstand der Besteuerung nach dem KVG sind im vorliegenden Fall die Zinsen, die geleistet werden müssten. Der Abgabenanspruch nach § 4 BAO entsteht für diese (fiktiven) Zinsen mit deren (fiktivem) Anfall (Hinweis E 29. Jänner 1996, 95/16/0199). [(Hier: Im Zeitpunkt des (fiktiven) Anfalls dieser Zinsen war die Darlehensgeberin Gesellschafterin der abgabepflichtigen GmbH.] Im RIS seit 08.02.2006 mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs1;BAO §4 Abs1;KVG 1934 §2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0009 E 18. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gegenstand der Besteuerung nach dem KVG sind im vorliegenden Fall die Zinsen, die geleistet werden müssten. Der Abgabenanspruch nach § 4 BAO... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs1;BAO §4 Abs1;KVG 1934 §2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0009 E 18. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gegenstand der Besteuerung nach dem KVG sind im vorliegenden Fall die Zinsen, die geleistet werden müssten. Der Abgabenanspruch nach § 4 BAO... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs1;BAO §4 Abs1;KVG 1934 §2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0009 E 18. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gegenstand der Besteuerung nach dem KVG sind im vorliegenden Fall die Zinsen, die geleistet werden müssten. Der Abgabenanspruch nach § 4 BAO... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft ist Rechtsnachfolgerin der D Holding GmbH (in der Folge kurz: "Gesellschaft"). Am 3. Mai 2000 schloss die Gesellschaft mit ihrer Gesellschafterin, der T Limited, ein "Shareholder Loan Agreement" über die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens im Betrag von EUR 28 Mio. Am 18. Mai 2000 erstattete die Gesellschaft gegenüber dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern eine Gesellschaftsteuererklärung nach § 10 Abs. 1 Kapitalverkehrsteuerge... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §2 Z4 lita idF 1994/629;KVG 1934 §2 Z4 litb idF 1994/629;
Rechtssatz: Ein Verzicht auf Forderungen liegt nur vor, wenn endgültig auf eine bereits rechtlich vorhandene Forderung verzichtet wird (vgl. Egly/Klenk, Gesellschaftsteuer-Kommentar4, Rz 138). Zur Annahme eines Verzichts im Sinne des § 2 Z 4 lit. ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §2 Z4 idF 1994/629;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 2 Z 4 KVG erfasst die häufig als "verdeckte Einlagen" oder "verdeckte Kapitalzuführung" bezeichneten (freiwilligen) Leistungen (vgl. Brönner/Kamprad, Kommentar zum Kapitalverkehrsteuergesetz4, Rz 49 zu § 2). European Case Law Id... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Rechtsnachfolgerin der B. Beteiligungsfonds AG. Bei einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass von der Z Unternehmensfonds AG zum 31. Dezember 1993 insgesamt fünf Genussrechtsfonds an die B. Beteiligungsfonds AG übertragen worden waren. Im Lagebericht zum Jahresabschluss 1993 der B. Beteiligungsfonds AG war dazu ausgeführt worden: Die Geschäftsbereiche Genussschein- und Gewinnscheinfonds - letztere wurden bisher im Rahmen der 100 %igen T... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §2 Z1;KVG 1934 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Genussrechte nach § 6 Abs 1 Z 2 KVG 1934 räumen einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung gegenüber der Kapitalgesellschaft ein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002160160.X01 Im RIS seit 1... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/07 Sonstiges Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BeteiligungsfondsG 1982 §1;BeteiligungsfondsG 1982 §14 Abs2;KVG 1934 §2 Z1;KVG 1934 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der erste Erwerb von Genussscheinen nach dem Beteiligungsfondsgesetz unterliegt der Gesellschaftsteuer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 10. Februar 2000 gründete Mag. Gerhard H. die beschwerdeführende Gerhard H. GmbH. Die GmbH wurde am 18. Februar 2000 in das Firmenbuch eingetragen. Mit Notariatsakt vom 7. März 2000 wurde die Verlegung des Sitzes, die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Unternehmensgegenstand war nunmehr insbesondere die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Finanzter... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: BAO §21 Abs1;KVG 1934 §2 Z1;NEUFÖG 1999 §1 Z5;
Rechtssatz: Soweit die Beschwerdeführerin (eine GmbH) einen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen der Gründung der GmbH und der in Rede stehenden Kapitalerhöhung geltend macht, ist ihr ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: KVG 1934 §2 Z1;NEUFÖG 1999 §1 Z5;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurden nicht Gründungseinlagen anlässlich der Neugründung der GmbH, sondern wurde vielmehr die Erhöhung der Einlagen durch eine Kapitalerhöhung der Gesellschaftsteuer unterzogen, auf welchen Vorgang sich die Befreiung von d... mehr lesen...
Die A GmbH war Gesellschafterin der SC GmbH, welche wiederum Gesellschafterin der M GmbH war. Bereits im Jahre 1985 gewährte die A GmbH der SC GmbH ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von S 8,333.333,--. In den Akten erliegen Teile eines Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses der A. GmbH zum 31. Dezember 1995. Auf Seite 4 dieses Berichts ist ausgeführt, die SC GmbH sei mit Notariatsakt vom 28. September 1995 als übertragende Gesellschaft mit deren Tochtergesellschaft M GmbH al... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den erstinstanzlichen Gesellschaftsteuerbescheid vom 29. Mai 1996 abgewiesen, womit die Begebung von Genussscheinen einschließlich einer von der Muttergesellschaft der die Genussscheine erwerbenden Gesellschafterin der Beschwerdeführerin aufgebrachten Aufzahlung der Gesellschaftsteuer unterzogen worden war. Zu den Details des Sachverhaltes - insbesondere den im Zeichnungsschei... mehr lesen...
Nach einem in den Verwaltungsakten erliegenden Aktenvermerk vom 3. Juli 2000 hatte die F. Beteiligungs GmbH von den gesamten Aktien der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft im Nennwert von S 539,000.000,-- Aktien im Nennwert von S 478,597.000,-- in Händen (rund 89 %). Die F. Beteiligungs GmbH ist zu 50 % an der M. Holding GmbH beteiligt. Bei der am 2. Dezember 1996 durchgeführten außerordentlichen Hauptversammlung der Beschwerdeführerin wurde der Beschluss gefasst, das Grundkapital ... mehr lesen...
Index: E3L E09303000E6Jyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: 31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art4 Abs1 litc;31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art5 Abs1 lita;61999CJ0339 Energie Steiermark Holding VORAB;62000CJ0071 Develop VORAB;BAO §21 Abs1;KVG 1934 §2 Z1;
Rechtssatz: Die wi... mehr lesen...
Index: E3L E09303000E6Jyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: 31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art4;61999CJ0339 Energie Steiermark Holding VORAB;62000CJ0071 Develop VORAB;BAO §21 Abs1;KVG 1934 §2 Z4;
Rechtssatz: Wie der EuGH in seiner Rechtsprechung ausgesprochen hat, ist die Feststellung, ob e... mehr lesen...
Index: E3L E09303000E6Jyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: 31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art4 Abs1 litd;62000CJ0071 Develop VORAB;62000CJ0138 Solida Raiffeisen VORAB;BAO §21 Abs1;KVG 1934 §2 Z1;KVG 1934 §5 Abs1 Z2; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:97/16/0358 B 17. Februar 2000 * EuGH-Ent... mehr lesen...
Index: E3L E09303000E6Jyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: 31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art4 Abs1 litd;31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art5 Abs1 lita;62000CJ0071 Develop VORAB;62000CJ0138 Solida Raiffeisen VORAB;KVG 1934 §2;KVG 1934 §5 Abs1 Z2;KVG 1934 §7; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:97/16/0358 B 17. Februa... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den erstinstanzlichen Gesellschaftsteuerbescheid vom 11. Mai 1998 abgewiesen, womit betreffend einen Beteiligungserwerb durch die E International SA (im Folgenden kurz: EDFI), einer Tochtergesellschaft der EDF, ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von ATS 5,6 Milliarden Gesellschaftsteuer gemäß § 2 Z. 1 KVG in der Höhe von ATS 56 Millionen vorgeschrieben worden war. Zu den ... mehr lesen...
Mit dem erstangefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Erstbeschwerdeführerin gegen den erstinstanzlichen Gesellschaftsteuerbescheid vom 29. Jänner 1997 abgewiesen, womit betreffend den Erwerb von Genussscheinen (in Betrag von ATS 465.000,--) durch die Erstbeschwerdeführerin und eine Aufzahlung durch die R-Bank "als Großmutter" in Höhe von 92,565.000,--, ausgehend von einer Gesamtbemessungsgrundlage von ATS 93,030.000,-- Gesellschaftsteuer festgesetzt worden war. Dagegen führte die... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde eine Berufung der Beschwerdeführerin gegen den erstinstanzlichen Gesellschaftsteuerbescheid vom 15. Dezember 1995 als unbegründet abgewiesen, womit betreffend ein in der Bilanz zum 31. Dezember 1993 aufscheinendes "rückzahlbares Genussrechtskapital" in Höhe von ATS 40,000.000,-- Gesellschaftsteuer vorläufig festgesetzt worden war. Der erstinstanzliche Bescheid war deshalb vorläufig erlassen worden, weil noch die Frage eines allenfalls gegebenen Zus... mehr lesen...
Index: E3L E09303000E6Jyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: 31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art4 Abs1 litd;31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art5 Abs1 lita;62000CJ0071 Develop VORAB;62000CJ0138 Solida Raiffeisen VORAB;KVG 1934 §2;KVG 1934 §5 Abs1 Z2;KVG 1934 §7; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:99/16/0192 B 30. März 2... mehr lesen...
Index: E3L E09303000E6Jyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: 31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art4 Abs1 litc;31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art5 Abs1 lita;61999CJ0339 Energie Steiermark Holding VORAB;BAO §21 Abs1;KVG 1934 §2;KVG 1934 §7; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:9... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, "er habe als gemäß § 9 Abs. 2 und 4 VStG verantwortlich Beauftragter der Firma S. Warenhandels AG mit Sitz in S. zu verantworten, dass am 23.06.1997 vom Zentrallager in 3106 St. Pölten, Lagergasse 30, aus an die Interspar GesmbH in Wien, ..., das Produkt "Spar 100 % Multi Vitamin Saft (Stempelaufdruck: 14.05.98/am Boden: 408) geliefert und damit in Verkehr gebracht wurde, obwohl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §74 Abs5 Z2;NWKV 1995 §1 Abs1;NWKV 1995 §2;NWKV 1995 §3;NWKV 1995 §5 Abs1 Z2;NWKV 1995 §5 Abs2;NWKV 1995 §8 Abs1 Z4;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass es sich bei den gegenständlichen Verwaltungsübertretungen gemäß § 74 Abs. 5 Z. 2 LMG 1975 im Zusammenhang mit den §§ 1 Abs. 1, 2, 3, 5 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 2, 8 Abs. 1 Z. 4 der V... mehr lesen...
Mit notariellem Abtretungsvertrag vom 18. Mai 1990 trat die C-AG ihren Geschäftsanteil an der M. Mobilien GesmbH (nunmehr Erstbeschwerdeführerin) um einen Abtretungspreis von S 1 Mio an die in Malta etablierte O. Limited ab. Mit notariellem Abtretungsvertrag vom selben Tag trat die C-AG ihren Geschäftsanteil an der M. Investitionsgüter GmbH (nunmehr Zweitbeschwerdeführerin) um den Abtretungspreis von S 1 Mio an die in Malta etablierte E. Limited ab. Vereinbart war in beiden Vertr... mehr lesen...
In der Bilanz der Beschwerdeführerin zum 31. Dezember 1992 scheint unter den langfristigen Verbindlichkeiten ein Darlehen der R. GmbH & Co KG in der Höhe von S 25,225.719,03 auf. Dazu findet sich folgender Text: "Das partiarische Darlehen der R. GmbH & Co KG ist mit keinem festen Zinssatz, sondern mit einer gewinnabhängigen Vergütung ausgestattet. Die Verzinsung wurde mit 25 % des körperschaftsteuerpflichtigen Gewinnes eines Jahres, vor Abzug dieser Vergütung und nac... mehr lesen...