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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
KVG 1934 §2 Z1;Rechtssatz
Im Beschwerdefall wurden nicht Gründungseinlagen anlässlich der Neugründung der GmbH, sondern wurde vielmehr die Erhöhung der Einlagen durch eine Kapitalerhöhung der Gesellschaftsteuer unterzogen, auf welchen Vorgang sich die Befreiung von der Gesellschaftsteuer iSd § 1 Z 5 NEUFÖG nach ihrem klaren Wortlaut eben nicht bezieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002160188.X02Im RIS seit
01.04.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013