1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln (revisionswerbende Partei) vom 16. April 2024 wurde dem Antrag der Erstmitbeteiligten vom 4. Dezember 2023 auf Ausfolgung u.a. des am 26. September 2023 behördlich abgenommenen Pferdes C. nicht stattgegeben und der Ausfolgung des genannten Pferdes gemäß § 30 Abs. 8 Tierschutzgesetz (TSchG) nicht zugestimmt. Begründend heißt es darin unter anderem, die Erstmitbeteiligte habe nicht für eine entsprechende Versorgung des Tieres gesorgt und... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: ABGB AVG §38 TierschutzG 2005 §30 Abs8VwRallg AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 g... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden vom 11. Mai 2023 setzte das Finanzamt - nach teilweiser Wiederaufnahme der Verfahren - die Stabilitätsabgabe für die Jahre 2017 bis 2022 fest. In der (gesonderten) Begründung: führte das Finanzamt jeweils aus, aus den von der mitbeteiligten Partei übermittelten Unterlagen gehe hervor, dass die Bemessungsgrundlage für die einzelnen Jahre gekürzt worden sei. Es handle sich dabei um jene Beträge, die von der mitbeteiligten Partei bei ihrem Zentralinstitut zur Erfüllung ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/08 Sonstiges Steuerrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: ABGB §859 ABGB §983 BWG 1993 §25 Abs13 idF 2007/I/108BWG 1993 §27a idF 2016/I/118StabAbgG 2011 §2 Abs2 Z3a idF 2013/I/184VwRallg ABGB § 859 heute ABGB § 859 gültig ab 01.01.1917 z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB ABGB §863 AVG §37 B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §27VwRallg ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2021 in ein provisorisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Tirol übernommen. 2 Mit Bescheid vom 26. Jänner 2022 kündigte die Tiroler Landesregierung gemäß § 2 lit. a Z 1 des Landesbeamtengesetzes 1998 (LBG 1998) iVm. § 10 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) das provisorische Dienstverhältnis des Revisionswerbers mit Ablauf des 31. März 2022. Mit Bescheid vom 26. Jänner 2022 kündigte die ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB AVG §9 VwRallgZPO ZPO §6 AVG § 9 heute AVG § 9 gültig ab 01.02.1991 ZPO § 6 heute ... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 26. April 2016, Ro 2015/09/0014, Ro 2016/09/0004, verwiesen. 2 Mit diesem Erkenntnis wurde das sowohl von der Dienstbehörde als auch vom nunmehrigen Revisionswerber in Revision gezogene Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich vom 6. August 2015 in folgenden Spruchpunkten wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben: „I. Der (Revisionswerber) wird im Zusammenhang mit dem Abschluss des Swap Geschäft 4175 folgend... mehr lesen...
Index: L10104 Stadtrecht OberösterreichL24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §983 GO Magistrat Linz 1999 §8 Abs3 Z3Statut Linz 1992 idF 2012/001Statut Linz 1992 §46Statut Linz 1992 §46 Abs1 Z9Statut Linz 1992 §78 Abs1 Z2StGdBG OÖ 1956 §35 Abs1 VwGG §42 Abs2 Z1VwRallg ABGB § 983 heute ... mehr lesen...
Index: L10104 Stadtrecht Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/06 Konsumentenschutz
Norm: ABGB §983 DaKRÄG 2010Statut Linz 1992 idF 2012/001Statut Linz 1992 §46 Abs1 Z9Statut Linz 1992 §58Statut Linz 1992 §78 Abs1 Z2VwRallg ABGB § 983 heute ABGB § 983 gültig ab 11.06.2010 zuletzt geänder... mehr lesen...
Index: L10104 Stadtrecht Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/06 Konsumentenschutz
Norm: ABGB §983;DaKRÄG 2010;Statut Linz 1992 §58;Statut Linz 1992 §78 Abs1 Z2;VwRallg; ABGB § 983 heute ABGB § 983 gültig ab 11.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2010 ... mehr lesen...
1 Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission der Landeshauptstadt Linz vom 6. Oktober 2014 wurde der Zweitrevisionswerber wie folgt schuldig erkannt: "Der (Zweitrevisionswerber) wird im Zusammenhang mit dem Abschluss des SWAP 4175 folgender Dienstpflichtverletzungen für schuldig erkannt: 1. Unterlassung von Informationspflichten gegenüber Herrn Finanzreferenten der Landeshauptstadt Linz, ... (im Folgenden kurz ‚FR' genannt) (in Teilen) hinsichtlich der vorgeworfene... mehr lesen...
Index: L65002 Jagd Wild Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB; B-VG Art15 Abs9;JagdG Krnt 2000 §74 Abs2 lita;JagdG Krnt 2000 §75 Abs6; B-VG Art. 15 heute B-VG Art. 15 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2024 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. Dezember 2006 wurden Anträge des (mittlerweile verstorbenen) Rechtsvorgängers der mitbeteiligten Partei (im Folgenden: Tierhalter) auf Ersatz eines Wildschadens gemäß § 76 Kärntner Jagdgesetz als unzulässig zurückgewiesen. Mit hg Erkenntnis vom 20. Dezember 2010, Zl 2007/03/0043, wurde dieser Bescheid vom Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. Dezember 2006 wurden ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §983; ABGB § 983 heute ABGB § 983 gültig ab 11.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2010 ABGB § 983 gültig von 01.01.1812 bis 10.06.2010 Hinweis auf St... mehr lesen...
Anlässlich einer Betriebsprüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin hat der Prüfer an das Finanzamt F (in der Folge: Finanzamt) eine Kontrollmitteilung gerichtet mit dem Ersuchen um Überprüfung, ob ein in der Bilanz enthaltenes Darlehen von HB auch vergebührt worden sei. Zum Beweis übermittelte der Prüfer die Ablichtung eines Kassenbelegs vom 14. Oktober 2003, der folgenden Inhalt aufwies: "35.000,00 am 15.08.03 14.000,00 am 17.09.03 16.000,00 am 24.09.03 65.000,00... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB; BAO §21;VergnügungssteuerG Wr 2005 §13 Abs1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 17. Dezember 2009 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 6 Abs. 1 Vergnügungssteuergesetz 2005 (VGSG), für das Halten von zwei bestimmt bezeichneten Spielapparaten im Betrieb der E-GmbH an einer näher bezeichneten Adresse, für die Monate Juni 2009 und Juli 2009 eine Vergnügungssteuer in Höhe von EUR 5.600,-- vorgeschrieben. Gleichzeitig wurde gemäß §§ 164 Abs. 1 und 166 WAO wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Vergn... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Anteile zu 80 % von Rupert R (dem Geschäftsführer der mitbeteiligten Partei) und zu 20 % von Regina L gehalten werden. Rupert R fungiert auch als Geschäftsführer der RH GmbH, deren Alleingesellschafter er ist. Im Zuge einer Betriebsprüfung bei der mitbeteiligten Partei wurde dem Prüfer ein Schriftstück folgenden Inhalts übergeben: "BESTÄTIGUNG über die Zuzählung eines Darlehens Die (RH GmbH) mit Sitz in K, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/06 Konsumentenschutz32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §983;DaKRÄG 2010 Art1 Z1;GebG 1957 §33 TP8; ABGB § 983 heute ABGB § 983 gültig ab 11.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2010 ABGB § 983 gültig... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand im Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Schuhen und Möbeln, besteht. Mit Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, binnen sechs Wochen nach Zustellung dieses Bescheides die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage durch die weitere Entgegennahme von fremden Geldern als Einlage sowie durch das weitere Halten der b... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: ABGB §957; ABGB §983;BWG 1993 §1 Abs1 Z1;BWG 1993 §31 Abs1;BWG 1993 §32 Abs1; ABGB § 957 heute ABGB § 957 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 983 heute ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: ABGB §983;BWG 1993 §1 Abs1 Z1;BWG 1993 §31 Abs1; ABGB § 983 heute ABGB § 983 gültig ab 11.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2010 ABGB § 983 gültig von 01.01.1812 bis 10.06.2... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB; AVG §38; AVG §8;BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2; WEG 2002 §28; WEG 2002 §29; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten mit Eingabe vom 1. Juli 2009 (beim Magistrat der Landeshauptstadt Graz eingelangt am 10. Juli 2009) die Nutzungsänderung der im Souterrain des auf der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft EZ. 741, KG. G., errichteten Mehrparteienhauses gelegenen Räume (für die - wie im Verfahren von den Mitbeteiligten dargelegt wurde - keine Parifizierung erfolgt sei und die gemeinschaftliche Nutzung in den Wohnungseigentumsverträgen vereinbart worden sei) von bishe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 18. April 2005 beim Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 50, bei der Behörde eingelangt am 3. Mai 2005, die Zuerkennung einer Wohnbeihilfe nach den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 als Eigentümerin der Eigentumswohnung Top Nr. 6 des auf dem Grundstück Nr. 449/1 der Liegenschaft EZ 423, Grundbuch U, errichteten, im Wohnungseigentum stehenden Hauses R-Gasse 14. Mit Bescheid des Magistrat... mehr lesen...
Index: L83009 Wohnbauförderung WienL83049 Wohnhaussanierung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1988 idF 2002/I/132;VwGG §42 Abs2 Z1;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §2 Z14;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §2 Z15;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §20 Abs2;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §2... mehr lesen...
Index: L83009 Wohnbauförderung WienL83049 Wohnhaussanierung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §983;ABGB §984;VwGG §42 Abs2 Z1;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §20 Abs6;
Rechtssatz: Zuschüsse iSd § 20 Abs. 6 Wr Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG 1989 sind Transferzahlungen, für die grundsätzlich keine Rückzahlung gefordert wird. Wie... mehr lesen...
Am 12. Februar 1997 schloss die beschwerdeführende Partei mit der E. Bank AG folgende - auszugsweise wiedergegebene - Vereinbarung: "Kreditvertrag .... Dem Kreditnehmer (beschwerdeführende Partei) wird unter folgenden Bedingungen ein Kredit gewährt: Betrag: S 30.100.000,-- (Schilling dreißig Millionen einhunderttausend), einmal ausnutzbar Verwendungszweck: Kauf von 110.000 Stück Inhaberstammaktien und 30.000 Stück Inhabervorzugsaktien an der E. Aktiengesellschaft .... Verzins... mehr lesen...