Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Der Umstand allein, dass ein Entgelt für eine mehrjährige Leistung bezahlt wird, macht dieses Entgelt nicht zum Darlehen. Dies auch dann nicht, wenn für den Fall, dass die mehrjährige Leistung nicht erbracht wird, eine Verpflichtung zur (teilweisen) Rückzahlung besteht. Ein D... mehr lesen...
Den Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet die Frage, ob der Beschwerdeführer berechtigt ist, einen Betrag von S 75.000,-- als Betriebsausgabe des Jahres 1991 geltend zu machen, wie er dies im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung seines Unternehmens (Handel mit Waren aller Art) begehrt hatte. Der Beschwerdeführer hatte in einer mit ihm am 9. August 1994 aufgenommenen Niederschrift zu dieser am 29. Mai 1991 erfolgten Zahlung folgendes ausgesagt: "Ich habe Herr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §451;ABGB §983;EStG 1972 §19 Abs2 impl;EStG 1972 §4 Abs4 impl;EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/01 91/13/0084 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Einer irrtümlichen Überweisung fehlt es an der für die Betriebsausgabenqualifikation erforderlichen Mind... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Gesellschaft m.b.H., deren Unternehmensgegenstand die Fliesenverlegung ist, hält ihr Geschäftsführer Rudolf V. 99,9 % der Anteile und bezieht Geschäftsführerbezüge; seine Ehegattin Christine V. hält 0,1 % der Anteile am Stammkapital und bezieht für ihre Tätigkeit in der Gesellschaft ebenso ein Gehalt. Im Zuge einer im Unternehmen der Gesellschaft durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die beiden Gesellschafter von der gep... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122
Rechtssatz: An die Anerkennung von Vereinbarung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt unter anderem eine Tankstelle, eine Garage und einen Autohandel in Form eines einheitlichen Gewerbebetriebes. Im Zuge einer Betriebsprüfung für die Jahre 1983 bis 1987 stellte der Prüfer fest, daß der Beschwerdeführer an zehn verschiedene Firmen bzw. Personen Darlehen gewährt hatte, die im Rechenwerk dieses Betriebes (Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG) aufschienen. Drei dieser Darlehen - im folgenden mit A, B und C bezeichnet - waren vom Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §983;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §23;EStG 1972 §27;LiebhabereiV 1993;
Rechtssatz: Auch besonders risikoreiche Aktivitäten, bei denen im besonderen Maße mit wirtschaftlichen Rückschlägen g... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §983;BAO §115 Abs1;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §23;EStG 1972 §27;LiebhabereiV 1993;
Rechtssatz: Es ist berechtigt, bei Darlehensgeschäften, bei denen bereits zum Zeitpunkt der Hingabe der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr (1987) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie aus Gewerbebetrieb. In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte er überdies negative Einkünfte aus Kapitalvermögen von S 1,100.851,-- geltend. Den Beilagen zur Erklärung zufolge setze sich dieser Betrag zusammen aus einem Verlustanteil auf Grund einer Beteiligung als stiller Gesellschafter der P. Gesellschaft m.b.H. in der Höhe von S 1 Mio - dieser sei für das Jahr 1986 zugewie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1972 §23;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;HGB §178;
Rechtssatz: Die Vermögenszuwendung des einzigen Gesellschafters einer überschuldeten GmbH an diese ist dahin zu untersuchen, ob die Zuwendung nach ihrem inneren Gehalt - u... mehr lesen...
Dr. S.) der Sohn des Beschwerdeführers als atypisch stiller Gesellschafter und die C Vermietungs-GmbH (in der Folge: GmbH) als Unternehmerin schlossen am 3. Oktober 1991 einen Gesellschaftsvertrag mit auszugsweise folgendem Inhalt: "I. Gegenstand der Beteiligung, Einlagepflicht, Gesellschafterdarlehen, Nachschuß 1. (Dr. S.) beteiligt sich am Unternehmen der (GmbH) als atypisch stiller Gesellschafter. (Dr. S.) verpflichtet sich dementsprechend zur ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §1392;ABGB §983;ABGB §985;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs3;ErbStG §19 Abs1;HGB §178;
Rechtssatz: Kapitalforderungen sind alle Forderungen, die auf Zahlung von Geld gerichtet sind. Die Forderung auf Zahlung einer Vermögenseinlage ist gemäß § 14 Abs 1 BewG mit dem Nennwert und ein unverzins... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist zu 10 % an der A-GmbH beteiligt, seine Gattin zu 90 %. Er ist Geschäftsführer der A-GmbH und erhielt für die Tätigkeit bis einschließlich November 1990 ein Gehalt von monatlich brutto 49.100 S. Im Dezember 1990 schloß er mit der A-GmbH eine Vereinbarung, die im wesentlichen folgenden Inhalt aufweist: "Der Geschäftsführer ... vermindert seinen Lohn auf S 28.600,--. Dafür erhält der Geschäftsführer ... für seine laufende Geschäftsführung den Lohn für 3,5 Jahre (... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21 Abs1;EStG 1988 §78 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/23 93/15/0242 2 Stammrechtssatz Maßgebendes Kriterium für die in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vorzunehmende einkommensteuerrechtliche Abgrenzung des von einem Dienstgeber ein... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht in Streit, ob die im Zusammenhang mit der Vermietung eines Grundstückes an den Beschwerdeführer im Streitjahr geleisteten Zahlungen in Höhe von insgesamt S 1,6 Mio als echte Mietzinsvorauszahlungen im Jahr des Zuflusses zur Gänze (so die Rechtsansicht der belangten Behörde in dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid) oder als Hingabe eines Darlehens in Teilbeträgen nach Maßgabe des Darlehenszeitraumes (so... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;ABGB §983;BAO §21 Abs1;EStG 1988 §19;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Die Beurteilung eines Bestandvertrages als Darlehen würde eine vom Fortbestand des Mietverhältnisses losgelöste Rückzahlungsverpflichtung mit vereinbarter Laufzeit, Rückzahlungsmodalität und Verzi... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Bank hat in ihren Einheitswerterklärungen des Betriebsvermögens zum jeweils 1. Jänner der Jahre 1984 bis 1989 Ausleihungen an ausländische Banken und Nichtbanken unter Hinweis auf die Bestimmung des § 68 Abs 4 BewG (nur) mit 85 vH als Besitzposten berücksichtigt. In den entsprechenden, nach Durchführung einer auch einen Teil dieser Feststellungszeitpunkte betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung erlassenen Einheitswertbescheiden (diese ergingen zum Teil nach Wie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §983;BewG 1955 §68 Abs4;UStG 1972 §3 Abs9;
Rechtssatz: Bei einer Darlehensgewährung ist Gegenstand des (umsatzsteuerrechtlich relevanten) Leistungsaustausches das entgeltliche Dulden der Kapitalnutzung, nicht aber die Hingabe und Rückgabe der Darlehensvaluta. Die zuletzt genannte Leistung kommt daher - weil... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezog, beantragte die Berücksichtigung eines seiner Tochter, die am 17. Jänner 1987 geheiratet hatte, in zwölf gleichen, ab Jänner 1987 jeweils zur Monatsmitte bar in Raten hingegebenen Heiratsgutes in Höhe von S 180.000,-- und einer seinem Sohn, der am 18. September 1987 geheiratet hatte, am 10. Dezember 1987 durch Überweisung auf ein Bankkonto des Empfängers bezahlten Ausstattung in Höhe von S 140.00... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §78 Abs1;
Rechtssatz: Maßgebendes Kriterium für die in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vorzunehmende einkommensteuerrechtliche Abgrenzung des von einem Dienstgeber einem Dienstne... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt unter der Firma Wemako ein Einzelunternehmen und ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer unter anderem der W-GmbH (im folgenden: GmbH). Auf Grund von Warenlieferungen des Einzelunternehmens an die GmbH bestanden in den Streitjahren Kundenforderungen des Beschwerdeführers an die genannte Gesellschaft. Zur gleichen Zeit bestand eine unverzinsliche Darlehensforderung der GmbH an den Beschwerdeführer. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bes... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Marktkonforme Zinsen stellen eine angemessene Gegenleistung für die geldwerte Leistung der Zurverfügungstellung eines langfristigen Darlehens dar (Hinweis: E 2.6.1992, 91/14/0149). European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der angemessenen Verzinsung für an gesellschaftsfremde Personen langfristig überlassene Geldmittel rechtfertigt fehlendes Einbringlichkeitsrisiko nicht die Annahme eines gegenüber dem marktkonformen Anleihezinsfuß n... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 8 Stammrechtssatz Bei einer Kreditierung unverzinslicher Geldmittel an einen Gesellschafter richtet sich die Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung nach den Zinskondit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und die Spar- und Darlehenskasse der Arbeitnehmer der D-AG errichteten am 23. April 1993 eine als "Darlehensvorvertrag" bezeichnete Urkunde, die auszugsweise folgenden Inhalt hat: " ... 1. Die Vertragsparteien vereinbaren, künftig, und zwar frühestens 14 Tage, spätestens aber 3 Monate nach Abschluß dieser Vereinbarung einen Darlehensvertrag über den Darlehensbetrag von S 148.000.-- (in Worten: Einhundertachtundvierzigtausend) mit nachs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §936;ABGB §983;GebG 1957 §33 TP19 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Vereinbaren die Parteien in einem als "Darlehensvertrag" bezeichneten Vertrag, künftig, und zwar frühestens 14 Tage, spätestens aber drei Monate nach Abschluß dieser Vereinbarung einen Darlehensvertrag ü... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §936;ABGB §983;GebG 1957 §33 TP19 Abs1;
Rechtssatz: Das Wesen eines gebührenpflichtigen Kreditvertrages liegt in der konsensualen
Begründung: der Verpflichtung des Kreditgebers, dem Kreditnehmer die Möglichkeit einer Fremdfinanzierung privater oder betrieblicher Bedürfnisse aus vertraglich hiefür ber... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH schloß am 10. Dezember 1990 mit der I. GmbH folgenden, auszugsweise wiedergegebenen Vertrag über die Errichtung einer "atypisch stillen Gesellschaft": "§ 1 Firma: Sitz und Gegenstand des Unternehmen des Geschäftsherrn. Der Geschäftsführer ist die S. GmbH (= Beschwerdeführerin), die im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien ... eingetragen ist. Der Sitz der Gesellschaft ist Wien. Gegenstand des Unternehmens des Geschäftsherrn ist unter anderem die E... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §983;ABGB §984;KVG 1934 §6 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/20 90/15/0074 2 Stammrechtssatz Die Hingabe eines partiarischen Darlehens an eine Kapitalgesellschaft erfüllt den Tatbestand des § 6 Abs 1 Z 3 KVG (Hinweis E 26.11.1958, 591/56,... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist mit einem Anteil von 99,7 % an der E GmbH beteiligt. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei dieser GmbH wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin neben ihrem Geschäftsführerbezug - der für 1989 S 240.000,-- und für 1990 S 60.000,-- betragen habe - monatlich Geldbeträge erhalten habe (1989 insgesamt S 134.507,--, 1990 S 660.000,--). Nach den Ausführungen im Prüfungsbericht wurden diese "Entnahmen" auf einem Verrechnungskonto verbucht. Die Verbin... mehr lesen...