Der 1936 geborene Beschwerdeführer ist Facharzt. Er wohnt mit seiner Familie in seinem Haus, in dem er seit 1964 auch eine Fremdenpension betreibt. Aus dieser sind ihm bis 1987 nur Verluste in mehrfacher Millionenhöhe entstanden. 1987 erklärte der Beschwerdeführer einen Gewinn von S 3.192,--, 1988 einen Verlust von S 119.021,--, 1989 einen Gewinn von S 214.233,--, 1990 einen solchen von S 203.639 und für 1991 wieder einen Verlust von S 298.746,--. Die unbestrittenermaßen privat genutz... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §983;EStG 1972 §2 Abs2;LiebhabereiV;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Ein Abgabepflichtiger, der behauptet, er habe von vornherein die Absicht gehabt, die für einen Umbau nötigen Fremdmittel so schnell wie möglich aus eigenen Mitteln zurückzuzahlen, zeigt damit keinen objektivierbaren Pl... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;ABGB §983;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Mietvorauszahlungen für Instandhaltungskosten und Bewohnbarmachungskosten für eine gemietete Wohnung sind in wirtschaftlicher Betrachtung keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Wirtschaftstreuhänder und ermittelte den Gewinn aus seiner Tätigkeit durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Bei einer hinsichtlich der Jahre 1983 bis 1985 durchgeführten Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß in der vor Prüfungsbeginn eingereichten Einheitswerterklärung für das Betriebsvermögen zum 1.1.1986 eine Verbindlichkeit mit der Bezeichnung "Lohnschuld" in Höhe von S 443.018,36 ausgewiesen wurde, die aus nicht ausbezahlten Löhnen d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Zivilingenieur für Bauwesen; er ermittelte den Gewinn der Streitjahre nach § 4 Abs. 3 EStG 1972. Strittig ist im Beschwerdefall ausschließlich die Frage der periodengerechten Erfassung der Überweisung eines Betrages von S 1,900.000,--, von dem nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides außer Streit steht, daß er am 22. Dezember 1986 an einen Geschäftspartner irrtümlich überwiesen und von diesem am 22. Dezember 1987 wieder rücküberwiesen wurde. Der Beschw... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §983;
Rechtssatz: Wesentlich für das Darlehen ist die Verpflichtung zur Rückzahlung der Darlehensvaluta (Hinweis OGH 28.4.1988, 7 Ob 568/88). Der Darlehensvertrag gehört zu den entgeltlichen Rechtsgeschäften; die Gegenleistung des Darlehensnehmers sind die Zinsen (Hinweis OGH 29.6.1989, 8 Ob 553/89). European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §983;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Von einem jeden Zweifel ausschließenden Inhalt der Darlehensvereinbarungen kann keine Rede sein, wenn die Darlehensgeber zu keinem Zeitpunkt während der Laufzeit der Darlehen die Höhe ihrer Darlehensforderung feststellen können. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §983;BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Es erscheint ausgeschlossen, daß zwischen Fremden Darlehen ohne Verzinsung und ohne konkrete Vereinbarung über Rückzahlungsmodalitäten abgeschlossen werden, weshalb die AbgBeh zu Recht den Schluß zieht, daß solche behauptete Vereinbarungen einem ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1431;ABGB §983;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die steuerliche Berücksichtigung getätigter Ausgaben erfährt entsprechend dem Abflußprinzip durch Rückzahlungen keine Einschränkung. Im Fall einer betrieblich veranlaßten rechtsgrundlosen Leistung ist aber dem rechtlich im Leistungszeitpunkt entstandenen Rückforder... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1376;ABGB §983;
Rechtssatz: Die Zuzählung der Darlehensvaluta kann auch durch Erklärung erfolgen. Die Darlehensschuld kann also auch durch Novation begründet werden (Stanzel in Klang 2 IV/1, S 697; Schubert in Rummel I2, S 1508). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990130169.X03 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §451;ABGB §983;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Einer irrtümlichen Überweisung fehlt es an der für die Betriebsausgabenqualifikation erforderlichen Minderung im Vermögen des Abgabepflichtigen. Der Vermögensabgang muß, um steuerlich beachtet zu werden, im Zeitpunkt des Abganges ein endgültiger s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer HE (im folgenden nur noch "Beschwerdeführer" genannt) betrieb während der Streitjahre in der Rechtsform eines Einzelunternehmens einen Autoreifenhandel. Im Zuge einer für die Jahre 1968 bis 1975 durchgeführten Betriebsprüfung beurteilte der Prüfer Fremdmittel, die in der Bilanz des Beschwerdeführers als stille Beteiligung der V-AG ausgewiesen waren, als Eigenkapital und versagte dementsprechend auch den als Betriebsausgaben geltend gemachten Gewinnanteilen der V-A... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §983;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2; Beachte Siehe:
86/13/0186 E 20. Februar 1992
86/13/0196 E 20. Februar 1992
Rechtssatz: Behauptet ein Abgabepflichtiger, von einem Dritten ein Darlehen erhalten zu haben, so entspricht er seiner abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht, wenn er die Person d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §983;BAO §167 Abs2; Beachte Siehe:
86/13/0186 E 20. Februar 1992
86/13/0196 E 20. Februar 1992
Rechtssatz: Die AbgBeh zieht eine Darlehensgewährung dann mit Recht in Zweifel, wenn die Verfügbarkeit der Mittel beim Darlehensgeber nach dessen Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnis... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1343;ABGB §983;BAO §167 Abs2; Beachte Siehe:
86/13/0186 E 20. Februar 1992
86/13/0196 E 20. Februar 1992
Rechtssatz: Der Umstand, daß die mögliche und zunächst auch in Erwägung gezogene Sicherstellung einer Geldforderung lediglich deswegen unterbleibt, weil der Gläubiger im Hinblick auf... mehr lesen...
Im "Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft", den die Beschwerdeführerin (eine Gesellschaft m.b.H.) als Geschäftsinhaberin mit zahlreichen stillen Gesellschaftern abgeschlossen hat, finden sich folgende für den Beschwerdefall wesentliche Vereinbarungen: "Zwischen der H. Gesellschaft m.b.H. - im folgenden auch Geschäftsherr genannt - und dem Zeichner der Beteiligungserklärung - im folgenden stiller Gesellschafter genannt - wird durch die Annahme der Beteiligungs... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §983;ABGB §984;KVG 1934 §6 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Hingabe eines partiarischen Darlehens an eine Kapitalgesellschaft erfüllt den Tatbestand des § 6 Abs 1 Z 3 KVG (Hinweis E 26.11.1958, 591/56, VwSlg 1916 F/1958; E 12.12.1968, 1739/67, VwSlg 3831 F/1968; E 25.1... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §983;ABGB §984;KVG 1934 §6 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Im allgemeinen verwirklicht die Zuzählung eines (ohne gesellschaftsvertragliche Verpflichtung gewährten) Darlehens, das keinen Anspruch auf ertragsabhängige Vergütung begründet, auch dann nicht den Tatbestand des ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §983;ABGB §984;HGB §336;KVG 1934 §6 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ist der Erwerb eines Anspruches auf Gewinnbeteiligung (hier: als stiller Gesellschafter in der Weise, daß der "Stille" diese Eigenschaft nur erwerben kann, wenn er sich zur Leistung der ... mehr lesen...
Über Erwerbsvorgänge einer im Inland gelegenen Liegenschaft wurde dem Finanzamt von den an diesen Transaktionen beteiligten Personen folgendes angezeigt: 1.) Kaufvertrag vom 16. Juli 1975 zwischen Ingrid P als Veräußerin und dem Vater der Beschwerdeführerin (in der Folge nur: Vater) als Erwerber um einen Kaufpreis von 10 Mio S, von dem die Hälfte sogleich bar zu erlegen sei, während der Rest durch eine Bankgarantie bis 31. Dezember 1976 sichergestellt werde. 2.) Kaufvertrag vom 30. Ok... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ABGB §983;ErbStG §3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 767;
Rechtssatz: Es widerspricht nicht der Lebenserfahrung, daß Ehegatten häufig Liegenschaften gemeinsam erwerben, wobei bei einkommens- und vermögenslosen Ehegattinnen der auf diese entfallende Kaufpreis von den Ehegatten, sei es aus dem Titel einer ... mehr lesen...
Der Beschwerde liegen zwei jeweils als "Darlehensvorvertrag" überschriebene, im wesentlichen gleichlautende Vertragsurkunden je vom 16. und 18. Jänner 1989 zugrunde, in denen sich die beschwerdeführende GmbH bereit erklärte, dem jeweiligen Vertragspartner "zum Zwecke der Anmeldung von Patenten" ... ein zinsenbegünstigtes Darlehen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag "unter nachstehenden Bedingungen in Hinkunft zuzuzählen." Die Punkte I. und II. der Vertragsurkunden lauten wörtlich: ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §936;ABGB §983;GebG 1957 §33 TP19;GebG 1957 §33 TP8;VwRallg;
Rechtssatz: Der Kreditvertrag ist kein Darlehensvertrag, weil dieser ein Realvertrag ist, bei dem der verbindliche Abschluß erst mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen zustande kommt (§ 983 ABGB), abe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat seinen Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein. In seinen Einkommensteuererklärungen (bei beschränkter Steuerpflicht) für die Streitjahre 1979 bis 1983 wies er Einkünfte aus Kapitalvermögen aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter bei einer inländischen offenen Handelsgesellschaft aus. Das Finanzamt führte Veranlagungen gemäß § 102 Abs. 5 EStG durch. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Berufung; er beantragte, die erklärten Kapitaleinkünfte als Erträge e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;ABGB §983;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;HGB §112 Abs1;HGB §118;HGB §335;HGB §338;VwRallg;
Rechtssatz: Ausf zu den Begriffen "partiarisches Darlehen", "Gesellschaftsverhältnis", "Personengesellschaft" und "stille Gesellschaft". ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb einen Altwarenhandel. Im Jahre 1989 fand hinsichtlich dieses Unternehmens eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer der Jahre 1984 bis 1986 statt. Auf Grund einer Geldverkehrsrechnung stellte der Prüfer im Zeitraum Jänner bis November 1984 einen ungeklärten Vermögenszuwachs von S 115.556,13 fest. Daraus folgte eine entsprechende Umsatz- und Gewinnerhöhung für dieses Jahr. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Pr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §983;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs2;
Rechtssatz: Wenn ein Vermögenszuwachs nicht durch Glaubhaftmachung der behaupteten Darlehensgewährung aufgeklärt wird, ist die Abgabenbehörde im Hinblick auf ihre Ermittlungsergebnisse und den sonstigen Stand des Verfahrens zur Schätzung berechtigt. Beschwerdeausführung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Redakteur bei einer Tageszeitung und ist nunmehr Pensionist. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei einer Firma W. stellte der Prüfer unter anderem fest, daß der Beschwerdeführer laufend Darlehen an W. hingegeben hatte. Daraufhin wurde auch beim Beschwerdeführer eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt, welche sich auf die Jahre 1975 bis 1983 bezog. Dabei stellte der Prüfer fest, daß der Beschwerdeführer seit 1975 29 Darlehen a... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;ABGB §984;EStG 1972 §19 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 460;
Rechtssatz: Zahlungen nach der Methode "Loch auf - Loch zu" bezeichnen bloß Zahlungsschwierigkeiten, nicht aber Zahlungsunfähigkeit, da dann eben für das "Schließen von Löchern" letztlich keine Mittel mehr zur Vefügung s... mehr lesen...
Die Steuerpflichtige (in der Folge: Beschwerdeführer) bezieht Pensionen von zwei Sozialversicherungsträgern. Bei Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches für das Streitjahr machte der Beschwerdeführer Unterhaltszahlungen von S 60.000,-- an seine in Not geratene Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde im Instanzenzug diesen Abzug vom Einkommen mit der Begründung: , Aufwendungen, ... mehr lesen...