RS Vwgh 1992/7/1 90/13/0169

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Veröffentlicht am 01.07.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1376;
ABGB §983;

Rechtssatz

Die Zuzählung der Darlehensvaluta kann auch durch Erklärung erfolgen. Die Darlehensschuld kann also auch durch Novation begründet werden (Stanzel in Klang 2 IV/1, S 697; Schubert in Rummel I2, S 1508).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130169.X03

Im RIS seit

01.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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