RS Vwgh 1992/7/1 90/13/0169

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1992
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §983;
BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs1;
BAO §23 Abs1;

Rechtssatz

Von einem jeden Zweifel ausschließenden Inhalt der Darlehensvereinbarungen kann keine Rede sein, wenn die Darlehensgeber zu keinem Zeitpunkt während der Laufzeit der Darlehen die Höhe ihrer Darlehensforderung feststellen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130169.X04

Im RIS seit

01.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten