Bei der beschwerdeführenden GmbH fand im Zeitraum vom März 1996 bis März 1997 eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Jahre 1990 bis 1994 statt. Zur Tätigkeit der Beschwerdeführerin befragt, gab der damals zu 50 % an ihr beteiligte Geschäftsführer Dr. K., ein ehemaliger Richter, am 15. Oktober 1996 zu Protokoll, er habe im Rahmen der beschwerdeführenden GmbH Berufungen, "Konzepte" und VwGH-Beschwerden für die E GmbH erstellt. Diese Arbeiten hätten jedoch für "alle Firmen des ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0230 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0121 E 31. März 1998 RS 2(hier ohne den letzten Satz) S... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war mit 91,97 % an der Gesellschaft beteiligter Geschäftsführer der F. GmbH. Mit Vertrag vom 23. Juli 1996 wurde das Vermögen der GmbH auf den Beschwerdeführer übertragen. Anlässlich einer (vor der Vermögensübertragung durchgeführten) abgabenbehördlichen Prüfung bei der GmbH wurde in dem gemäß § 150 BAO erstatteten Bericht festgehalten, dass der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer größere Beträge aus der Gesellschaft "entnommen" habe. Am Jahresende habe d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0121 E 31. März 1998 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz An die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaft... mehr lesen...
Die Vertragsurkunde, die die Beschwerdeführerin am 28. September 1998 dem Finanzamt anzeigte, ist mit "Darlehensantrag" überschrieben. In der Präambel wird die Beschwerdeführerin als Darlehensnehmer, die R. Hypothekenbank AG, Deutschland, als Darlehensgeber bezeichnet. Dort heißt es wörtlich: "Der Darlehensnehmer beantragt ein R-Darlehen in Höhe von S 797 Mio." Aus dem umfangreichen Vertragswerk sind folgende Punkte hervorzuheben: Beleihungsobjekt ist eine Liegenschaft ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §936;ABGB §983;GebG 1957 §33 TP19 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/16/0114 E 16. November 1995 VwSlg 7048 F/1995 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Das Wesen eines gebührenpflichtigen Kreditvertrages liegt in der konsensualen
Begründung: der Verpflichtung des Kreditgebers, dem Kred... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §983;GebG 1957 §33 TP8 Abs1;
Rechtssatz: Für die Gebührenpflicht nach dem Tatbestand des § 33 TP 8 Abs. 1 GebG kommt es entscheidend auf die Zuzählung der Darlehenssumme an, weil der Darlehensvertrag als Realvertrag erst durch die Übergabe des Darlehens zustande kommt (Koziol/Welser, Bürgerliches Re... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Arzt und Universitätsprofessor. Er beschäftigt sich mit Aminosäurenforschung. Aus der Sicht des Beschwerdefalles sind das Forschungsprojekt Arginin und das Forschungsprojekt Osteoporose von Bedeutung. Im Rahmen des Projektes Arginin richtete die R-Bank an den Beschwerdeführer ein mit 27. April 1988 datiertes Schreiben, welches zum Gegenstand eines zwischen der Bank und dem Beschwerdeführer geschlossenen Vertrages wurde. In dem Schreiben wird ausgeführt: "Sie h... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1988 §23;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Jemand, der zusagt, einen zwecks Finanzierung gegebenen Betrag nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern, schließt keinen Darlehensvertrag, sondern beteiligt sich an einem unternehmerischen Wagnis. European Case Law Identif... mehr lesen...
Die an der Beschwerdeführerin als atypisch stille Gesellschafterin beteiligte C AG gewährte der Beschwerdeführerin zwei Darlehen über insgesamt S 13,7 Millionen, wobei keine Urkunde errichtet, die Beträge aber in die Bücher der Beschwerdeführerin aufgenommen wurden. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist in diesem Zusammenhang allein die Frage strittig, ob eine derartige Darlehensgewährung als Darlehen "eines Gesellschafters an seine Gesellschaft" iS des § ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §983;GebG 1957 §33 TP8 Abs1;GebG 1957 §33 TP8 Abs4;HGB §178;
Rechtssatz: In der gebührenrechtlichen Literatur wird die Anwendung des § 33 TP 8 Abs 4 GebG auf Darlehen eines atypischen stillen Gesellschafters nur von Förster (GesRZ 1979, 93 ff) vertreten. Frotz/Huegel/Popp (Kommenta... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §983;GebG 1957 §33 TP8 Abs1;GebG 1957 §33 TP8 Abs4;HGB §178;
Rechtssatz: Wie die E des OGH vom 12. September 1996, 8 ObS 2107/96b SZ 69/208, zeigt, lag der Fall dort so, dass ein an einer GmbH atypisch beteiligter stiller Gesellschafter im Stadium der Insolvenz der GmbH zur Begleic... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin errichtete in den Jahren 1987 bis 1989 ein Gebäude. Mit Vertrag vom 14. Jänner 1987 vermietete sie das Objekt an die R-Bank um eine Monatsmiete von 23.810 S. Im Mietvertrag wurde festgelegt, dass eine Mietvorauszahlung von 3,5 Mio. S (an zwei bestimmten Fälligkeitszeitpunkten) zu leisten sei. Es wurde vereinbart, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen sei und unter Wahrung einer einjährigen Frist gekündigt werden könne. Die Beschwerdeführerin v... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;ABGB §914;ABGB §983;EStG 1988 §19;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs6;
Rechtssatz: Im gegenständlichen Fall ist unbestritten, dass eine Kreditierung mit einer Verzinsung von 5 Prozent erfolgt ist, indem eine Zahlung unter Einberechnung eines Abgeldes erfolgt ist und der tatsächliche Rückzahlungsbetrag dieser ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH, die sich mit Heizungs- und Lüftungsbau befasst, fand für den Zeitraum 1982 bis 1984 eine abgabenbehördliche Prüfung statt, mit der auch eine Umsatzsteuernachschau bis zum 31. März 1986 verbunden war. Der Prüfer traf u.a. folgende Feststellungen: Der frühere Alleingesellschafter der Beschwerdeführerin, Dipl.-Ing. Sch., habe seine Geschäftsanteile im Jahr 1982 an Herbert C. abgetreten. Zu diesem Zeitpunkt habe eine Darlehensforderung des Dipl.-Ing.... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §983;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Voraussetzung für den Vorsteuerabzug gem § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 ist, dass von einem Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wird, was bei der bloßen Rückzahlung von Darlehen nicht der Fall ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Auf Grund eines Anbots vom 24. März 1993 kam es durch Leistung einer Einlage von S 21,000.000,-- zwischen dem protokollierten Einzelkaufmann Dkfm. Wolfgang Walter Donath und der Z-Länderbank, Bank Austria AG zu einer als "Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft" bezeichneten Vereinbarung, die - auszugsweise - folgenden Wortlaut hat: "I. Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens des Geschäftsherrn (1) Das protokollierte Einzelunternehmen Immobilienverwaltung Dkfm. Dr. ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §983;HGB §178;KVG 1934 §2 Z1;KVG 1934 §6 Abs1 Z1;KVG 1934 §6 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Gesellschaftsteuerpflicht knüpft im Falle des § 6 Abs 1 Z 3 KVG anders als in den Fällen des § 6 Abs 1 Z 1 KVG nicht an die Art der Beteiligung (zB die Posit... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1175;ABGB §983;HGB §178;KVG 1934 §6 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Eine stille Gesellschaft ist im konkreten Fall gegeben, weil (in Abgrenzung zu einem so genannten partiarischen Darlehen) insb die im VERTRAG ÜBER DIE ERRICHTUNG DER STILLEN GESELLSCHAF... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer ein Kaffeehaus; seinen Gewinn ermittelt er gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Ausgabenrechnung. Für die Jahre 1988 bis 1991 fand bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei traf der Prüfer unter anderem die Feststellung, dass der Beschwerdeführer von der St-GmbH im Zusammenhang mit einem Automatenaufstellungsvertrag S 100.000,-- (1988) und S 540.000,-- (1990: S 300.000,-- plus S 150.000,-- plus 20 % Umsatzsteuer) erhalten... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Der Umstand allein, dass ein Entgelt für eine mehrjährige Leistung bezahlt wird, macht dieses Entgelt nicht zum Darlehen. Dies auch dann nicht, wenn für den Fall, dass die mehrjährige Leistung nicht erbracht wird, eine Verpflichtung zur (teilweisen) Rückzahlung besteht. Ein D... mehr lesen...
Den Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet die Frage, ob der Beschwerdeführer berechtigt ist, einen Betrag von S 75.000,-- als Betriebsausgabe des Jahres 1991 geltend zu machen, wie er dies im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung seines Unternehmens (Handel mit Waren aller Art) begehrt hatte. Der Beschwerdeführer hatte in einer mit ihm am 9. August 1994 aufgenommenen Niederschrift zu dieser am 29. Mai 1991 erfolgten Zahlung folgendes ausgesagt: "Ich habe Herr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §451;ABGB §983;EStG 1972 §19 Abs2 impl;EStG 1972 §4 Abs4 impl;EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/01 91/13/0084 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Einer irrtümlichen Überweisung fehlt es an der für die Betriebsausgabenqualifikation erforderlichen Mind... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Gesellschaft m.b.H., deren Unternehmensgegenstand die Fliesenverlegung ist, hält ihr Geschäftsführer Rudolf V. 99,9 % der Anteile und bezieht Geschäftsführerbezüge; seine Ehegattin Christine V. hält 0,1 % der Anteile am Stammkapital und bezieht für ihre Tätigkeit in der Gesellschaft ebenso ein Gehalt. Im Zuge einer im Unternehmen der Gesellschaft durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die beiden Gesellschafter von der gep... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122
Rechtssatz: An die Anerkennung von Vereinbarung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt unter anderem eine Tankstelle, eine Garage und einen Autohandel in Form eines einheitlichen Gewerbebetriebes. Im Zuge einer Betriebsprüfung für die Jahre 1983 bis 1987 stellte der Prüfer fest, daß der Beschwerdeführer an zehn verschiedene Firmen bzw. Personen Darlehen gewährt hatte, die im Rechenwerk dieses Betriebes (Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG) aufschienen. Drei dieser Darlehen - im folgenden mit A, B und C bezeichnet - waren vom Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §983;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §23;EStG 1972 §27;LiebhabereiV 1993;
Rechtssatz: Auch besonders risikoreiche Aktivitäten, bei denen im besonderen Maße mit wirtschaftlichen Rückschlägen g... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §983;BAO §115 Abs1;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §23;EStG 1972 §27;LiebhabereiV 1993;
Rechtssatz: Es ist berechtigt, bei Darlehensgeschäften, bei denen bereits zum Zeitpunkt der Hingabe der... mehr lesen...