RS Vwgh 2003/9/17 2001/14/0211

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Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §983;
EStG 1988 §23;
EStG 1988 §27 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Jemand, der zusagt, einen zwecks Finanzierung gegebenen Betrag nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern, schließt keinen Darlehensvertrag, sondern beteiligt sich an einem unternehmerischen Wagnis.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001140211.X02

Im RIS seit

27.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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