Norm: ABGB §94ABGB §140 BbEheG §69 Abs2
Rechtssatz: Zu den Privatentnahmen des Unterhaltspflichtigen zählen nicht nur Barentnahmen, sondern auch sonstige Entnahmen, wie etwa bei Verwendung eines Personenkraftwagens für private Zwecke die darauf entfallenden Anteile. Entscheidungstexte 1 Ob 2082/96z Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2082/96z ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 Bb
Rechtssatz: Investitionen können unterhaltsrechtlich nur durch - auf die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer des Anlagegutes aufgeteilten - Abzug der tatsächlichen Investitionsausgaben vom Geschäftsgewinn berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 2082/96z Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2082/96z ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 BbABGB §140 Bd
Rechtssatz: Die laufende (normale) Absetzung für Abnützung (AfA) bei Gebäuden führt zu keiner Reduktion der Unterhaltsbemessungsgrundlage. Für die Berechnung eines Unterhaltsanspruchs ist daher das vom Unterhaltsschuldner erzielte Reineinkommen ohne Abzug der sich aus der laufenden (normalen) Afa ergebenden Steuerbegünstigung heranzuziehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §97ABGB §140 Abs1 AcEheG §69 Abs2
Rechtssatz: Auf den Geldunterhaltsanspruch der die vormalige Ehewohnung mit den ehelichen Kindern benützenden geschiedenen Ehegattin ist ein fiktiver Mietwert für diese Wohnung auch insoweit nicht anzurechnen, als der Unterhaltspflichtige selbst Wohnungsmiteigentümer ist (Ablehnung von 4 Ob 510/94). Entscheidungstexte 1 Ob 570/95 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §66EheG §68aEheG §69 Abs2
Rechtssatz: Der Unterhaltsberechtigte hat seine Arbeitskraft nur insoweit für die Beschaffung des eigenen Unterhalts einzusetzen, als dies nach den Umständen des Einzelfalles zumutbar erscheint. Entscheidungstexte 1 Ob 570/95 Entscheidungstext OGH 06.09.1995 1 Ob 570/95 Veröff: SZ 68/157 3 Ob 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §69 Abs2oö WohnbeihilfenV LGBl 1990/61 §1 Abs1 Z1oö WohnbeihilfenV LGBl 1991/55 §1 Abs1 Z1oö WohnbeihilfenV LGBl 1990/61 §5 Abs3oö WohnbeihilfenV LGBl 1991/55 §5 Abs4
Rechtssatz: Die als öffentlich-rechtliche Sozialleistung an den Unterhaltsberechtigten bezahlte Wohnbeihilfe ist als ein in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehender Einkommensbestandteil zu behandeln (Ablehnung gegenteiliger Entscheidung von Gerichten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 AeABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs1 AeABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs3 AeASVG §293KBGG §42UVG §7 Abs1UVG §20 Abs1 Z4 litb
Rechtssatz: Soweit die Unterhaltsbedürfnisse einer Person infolge einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung von einem Dritten gedeckt werden, bestehen keine Unterhaltsansprüche gegen einen nach Privatrecht Unterhaltspflichtigen, weil kein Anspruch auf Doppelversorgung besteht. Deshalb werden auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Führt die unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegattin den Haushalt für sich und zwei noch nicht erwachsene eheliche Kinder, ist ihr zur Entlastung des Unterhaltsschuldners jedenfalls keine längere als die ohnehin mit einer wöchentlichen Arbeitsleistung von dreißig Stunden ausgeübte Berufstätigkeit zumutbar. Entscheidungstexte 1 Ob 570/95 Entsch... mehr lesen...