Norm
ABGB §94Rechtssatz
Investitionen können unterhaltsrechtlich nur durch - auf die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer des Anlagegutes aufgeteilten - Abzug der tatsächlichen Investitionsausgaben vom Geschäftsgewinn berücksichtigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103607Dokumentnummer
JJR_19960423_OGH0002_0010OB02082_96Z0000_002