RS OGH 1996/4/23 1Ob2082/96z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1996
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Norm

ABGB §94
ABGB §140 Bb

Rechtssatz

Investitionen können unterhaltsrechtlich nur durch - auf die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer des Anlagegutes aufgeteilten - Abzug der tatsächlichen Investitionsausgaben vom Geschäftsgewinn berücksichtigt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103607

Dokumentnummer

JJR_19960423_OGH0002_0010OB02082_96Z0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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