Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Zweifamilienhauses, dessen Hochparterrewohnung sie mit ihrer Familie selbst bewohnt und dessen Wohnung im ersten Stock sie der Beklagten vermietete. Die Streitteile verlängerten ihren am 31.Juli 1992 geschlossenen, mit 31.Oktober 1994 befristeten schriftlichen Mietvertrag bis 31.Oktober 1996. Im Mai 1995 zog die Beklagte aus der gemieteten Wohnung aus. Die Klägerin begehrte von der Beklagten zuletzt den Betrag von 62.180 S sA an offe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat die für die Beurteilung der Frage der Selbsterhaltungsfähigkeit der mj.Brigitte maßgebende Rechtslage richtig wiedergegeben und dabei zutreffend zwischen einer (die Selbsterhaltungsfähigkeit jedenfalls hinausschiebenden) weiterführenden (erstmaligen) Berufsausbildung und der (strenger zu beurteilenden) Weiterbildung des Unterhaltspflichtigen nach eindeutigem Abschluß einer Berufsausbildung untersch... mehr lesen...
Begründung: Am 28.3.1991 ereignete sich in Wien ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker eines PKW und der Drittbeklagte als Lenker eines von der Zweitbeklagten gehaltenen anderen PKW beteiligt waren. Die Erstbeklagte war zum Unfallszeitpunkt Haftpflichtversicherer des vom Drittbeklagten gelenkten Fahrzeuges. Das Alleinverschulden am Unfall traf den Drittbeklagten. Der Kläger begehrte von den Beklagten den Betrag von S 593.000,-- samt Anhang sowie eine monatliche Rente... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes sind "Vergleichsrelationen" bei späteren Unterhaltsfestsetzungen (nur) dann zu berücksichtigen, wenn im Vergleich ausdrücklich darauf abgestellt wurde, daß diese Relation auch in Zukunft keine Änderung erfahren solle (EFSlg 63.494 ua). Wurde im Vergleich festgehalten, daß der Unterhalt auf der Grundlage eines dort näher bezeichneten Einkommens vereinbart wird, dann... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloß mit der Beklagten, die ein "Figurinstitut" betreibt, am 14.11.1994 einen Vertrag, in dem ihr eine Abnahme von 70 cm an Umfang garantiert wurde. An Entgelt leistete die Klägerin S 51.100. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin die Rückerstattung von S 50.100 sA mit der
Begründung: , von der Beklagten bei Abschluß des Vertrages in Irrtum geführt worden zu sein. Obwohl sie vor Unterfertigung des Behandlungsvertrages mitgeteilt habe,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von den Vorinstanzen übereinstimmend bejahte Zulässigkeit des Zwischenantrages auf Feststellung ist vom Obersten Gerichtshof nicht mehr überprüfbar (ZVR 1994/153; 5 Ob 10/90; 8 Ob 667/89; SZ 60/154; JBl 1981, 376 uva). Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß Lehre und Rechtsprechung wiederholt in analoger Anwendung des § 1117 ABGB, aber auch der §§ 1118, 1162 und 1210 ABGB die Möglichkeit einer vorzeit... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 23.4.1981 begehrte die Klägerin im Verfahren 6 Cg 3129/81 des Erstgerichtes die Scheidung ihrer mit dem Beklagten geschlossenen Ehe aus dessen Verschulden und die Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 3.000. Der Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen, weil er die behaupteten Scheidungsgründe nicht gesetzt habe, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht zerrüttet und eine Aussöhnung möglich sei. Nach umfangreicher Beweisaufnahme schlossen die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zum Rücktritt von einem Dauerschuldverhältnis: Nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung ist der Rücktritt nach § 918 ABGB bei Dauerschuldverhältnissen, sobald sie bezüglich der Dauerleistung ins Abwicklungsstadium getreten sind, grundsätzlich ausgeschlossen (Reischauer in Rummel, ABGB2, Rz 13 vor §§ 918 ff; JBl 1992, 718; 1 Ob 2169/69v uva = RIS-Justiz RS 0018363). Liegen
Gründe: vor, die bei Zielschuldv... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache mj. David S*****, in Obsorge der Mutter Petra S*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Ing.Dieter S*****, vertreten durch Dr.Klaus Fischer, Rechtsanwalt in Dornbirn, gegen den Beschluß des La... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AAußStrG 2005 §43ABGB §140 AdABGB §140 AgABGB idF KindNamRÄG 2013 §190 Abs3ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 AdABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 AgABGB §936 VIIcZPO §411 Cb
Rechtssatz: Auch im außerstreitigen Verfahren ergangene Unterhaltsfestsetzungen unterliegen der materiellen Rechtskraft, sie können nur bei geänderten Verhältnissen abgeändert werden. Die materielle Rechtskraft der Entscheidung setzt aber voraus, dass dem Gericht a... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AdABGB §936 VIIc
Rechtssatz: Geänderten tatsächlichen Verhältnissen ist ein Sachverhalt gleichzuhalten, bei dem die wahren Einkommensverhältnisse anlässlich der Unterhaltsfestsetzung unbekannt waren und die den Vergleich abschließenden Parteien irrtümlich von falschen Bemessungsgrundlagen ausgingen. Bei unrichtigen Angaben des Unterhaltspflichtigen über sein Einkommen ist eine Unterhaltserhöhung trotz eines vorliegenden rechtskr... mehr lesen...
Norm: ABGB §936
Rechtssatz: Die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses mit Wirkung ex tunc wird nur in jenen Fällen bejaht, in welchen trotz des bereits eingetretenen Beginns des Dauerschuldverhältnisses keine Rückabwicklungsschwierigkeiten bestehen. Ebenso wirkt die Auflösung zurück, wenn die Abwicklung des Dauerschuldverhältnisses noch nicht begonnen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 216... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 936 ABGB I Allgemeines und Einzelfälle II Abgrenzung des Vorvertrages vom Hauptvertrag III Option IV Dauerschuldverhältnis (auch Musikautomatenverträge) V Arbeitsrechtliches VI Frist VII Clausula rebus sic stantibus: a) Allgemeines und Einzelfälle b) Änderung der Verhältnisse c) Unterhaltsansprüche d) Renten (Schadenersatz) e) Pensionen European... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIa1ABGB §936 VIIbABGB §936 VIIcEheG §75
Rechtssatz: Der allgemeine Ausschluß der Umstandsklausel umfaßt jede Änderung der Sachlage somit bei einem im Zuge des Scheidungsverfahrens abgeschlossenen Unterhaltsvergleich auch den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft durch die Unterhaltsberechtigte. Die vertragliche Zusicherung von Unterhalt auch für den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft ist nicht sittenwidrig. ... mehr lesen...