Norm: ABGB §936 IVABGB §983ABGB §1053
Rechtssatz: Ein Vertrag, in dem im Zusammenhang mit der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Darlehens durch eine Brauerei vereinbart wird, dass eine bestimmte Gesamtmenge sowie eine jährliche Mindestmenge an Bier abgenommen werden muss, ist nicht als ein reiner Darlehensvertrag mit der Nebenabrede des Bierbezuges, sondern als gemischter Vertrag zu qualifizieren. Wird der Bierbezug vorzeitig beendet, so ist ... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 IVABGB §983ABGB §1053KO §21
Rechtssatz: Ein Vertrag über ein bei vereinbartem Bierbezug nicht rückzahlbares Darlehen ist als gemischter Vertrag zu qualifizieren, der vor vollständiger Erfüllung der Bierbezugsverpflichtung beziehungsweise Bierlieferungsverpflichtung vom Masseverwalter durch Rücktritt gemäß §21 KO aufgelöst werden kann. Entscheidungstexte 8 Ob 71/02b E... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ABGB §936 III
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Missverhältnisses des Werts (§ 934 Satz 3 ABGB) ist es (entgegen der in SZ 70/28 vertretenen Ansicht) sachgerechter, die objektiven Werte der gegenseitigen Leistungen erst für den Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts festzustellen; erst dann erlangt nämlich das (von den Parteien im Optionsvertrag zunächst bloß in Aussicht genommene) Rechtsgeschäft volle Wirksamkeit, löst wechs... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 III
Rechtssatz: Die Option ist ein Vertrag, durch den eine Partei das Recht erhält, ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen. Sie gewährt also ein Gestaltungsrecht. Anders als der Vorvertrag gibt sie nicht bloß ein Recht auf Abschluss eines Hauptvertrags; ihre Ausübung begründet schon unmittelbar die vertraglichen Pflichten. Die Stellung des Optionsberechtigten entspricht hinsichtlich des Hauptvertra... mehr lesen...