Norm: ABGB §936 IVABGB §1159AngG §20 VArbVG §101
Rechtssatz: Die einzige Möglichkeit, die Verschlechterung der Entgeltbedingungen rechtlich zulässig vorzunehmen, ist neben einer einvernehmlichen Vertragsänderung die Änderungskündigung,; nicht jedoch eine gegen den Betriebsrat gerichtete Klage auf Zustimmung zu einer mit einer Entgeltverminderung verbundenen "Versetzung". Entscheidungstexte 8 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §936 VIIc
Rechtssatz: Wenn der Unterhaltspflichtige unrichtige Angaben über seine Einkommensverhältnisse gemacht hat, kann nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes bei nachträglicher Feststellung der wahren Verhältnisse der Unterhalt erhöht werden (EFSlg 65.751). Entscheidungstexte 10 Ob 239/97p Entscheidungstext OGH 09.09.1997 10 Ob 239/97p ... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 III
Rechtssatz: Eine Option kann auch zum Inhalt haben, ein bestehendes Schuldverhältnis (hier: ein Mietverhältnis) durch einseitige Erklärung zu beenden. Entscheidungstexte 1 Ob 126/97d Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 126/97d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108310 ... mehr lesen...