RS OGH 1998/2/12 8ObA35/98z

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Veröffentlicht am 12.02.1998
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Norm

ABGB §936 IV
ABGB §1159
AngG §20 V
ArbVG §101

Rechtssatz

Die einzige Möglichkeit, die Verschlechterung der Entgeltbedingungen rechtlich zulässig vorzunehmen, ist neben einer einvernehmlichen Vertragsänderung die Änderungskündigung,; nicht jedoch eine gegen den Betriebsrat gerichtete Klage auf Zustimmung zu einer mit einer Entgeltverminderung verbundenen "Versetzung".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109380

Dokumentnummer

JJR_19980212_OGH0002_008OBA00035_98Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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