Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Mitglieder des OÖ. Fußballverbands. Deren Mitgliedschaft wird durch die Satzungen dieses Verbands und das Regulativ für die dem Österreichischen Fußballverband angehörenden Vereine und Spieler in der jeweils gültigen Fassung (in der Folge kurz: ÖFB-Regulativ) geregelt. Die klagende Partei ist ein Linzer Fußballverein. Sie übernahm nach der Saison 1996/1997 sämtliche Rechte und Pflichten und den gesamten Fußballbetrieb eines anderen Linzer ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde im Jahr 1965 aus dem Alleinverschulden des Klägers geschieden. Der Kläger verpflichtete sich in einem gerichtlichen Vergleich, der Beklagten an Unterhalt S 2.400 wertgesichert zu bezahlen. In diesem Vergleich wurde festgelegt: "Eine Erhöhung des Unterhaltsbetrages außerhalb der Wertsicherung ist ausgeschlossen und es verzichtet die Klägerin hiemit ausdrücklich auf ein derartiges Recht. Andererseits verzichtet der Beklagte ausdrücklich au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Großhändlerin von Mineralölprodukten. Sie schloss mit der Mutter des Beklagten am 10. 10. 1984 ein Tankstellenbelieferungs- und Vertriebsübereinkommen zum Betrieb einer Tankstelle auf einer Liegenschaft der Vertragspartnerin. Im Jahr 1986 kam es zum Vertragseintritt des Beklagten. Von den Vertragsbestimmungen des Tankstellenvertrages sind folgende Punkte als wesentlich hervorzuheben: 2. Vertragsgegenstand: Der Partner errichtet und betreibt di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der zwischen den Streitteilen am 27. 12. 1996 auf unbestimmte Zeit geschlossene Bestandvertrag über eine Liegenschaft in R***** enthält einen Kündigungsverzicht der Bestandgeberinnen (Klägerinnen) für die Dauer von 40 Jahren ab Vertragsbeginn (1. 1. 1997). Der Bestandzins wurde mit 16.000 S inklusive Mehrwertsteuer monatlich vereinbart. Dem Bestandnehmer (Beklagten) wurde das Recht eingeräumt - in Einklang mit den baubehördlichen Vorschriften - Zu- und Anbau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 12./17. 12. 1985 bestellte die A***** AG (an deren Stelle gemäß § 46 TabMG die beklagte Partei getreten ist) die Klägerin gemäß § 34 TabMG für unbestimmte Zeit zur Tabaktrafikantin mit dem Standort, K*****. Dem Bestellungsvertrag wurden ua die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Tabaktrafikanten" zugrunde gelegt. Die Klägerin erzielte bis einschließlich 1993 einen jährlichen Tabakwarenumsatz von gleichbleibend etwa S 1,500.000. Ab 1994 begann d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anlässlich der Scheidung ihrer Ehe nach § 55a EheG am 17. 1. 1983 schlossen die Streitteile einen gerichtlichen Vergleich, in dem sich der Beklagte unter anderem zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von S 2.700 an die Beklagte verpflichtete. Nur ein S 36.000 netto übersteigendes Jahresübereinkommen der Klägerin sollte auf den Unterhalt angerechnet werden, und zwar in der Weise, dass der Beklagte im jeweils folgenden Jahr solange keinen Unterhalt zu bezahl... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte im führenden und (Wider-)Klägerin im verbundenen Verfahren (in der Folge: Beklagte) ist Eigentümerin, Errichterin und Betreiberin des Einkaufszentrums M* in S*, das am 12. 9. 1991 eröffnet wurde. Mit Bestandverträgen vom 25. 9. und 6. 6. 1991 nahm die W* GmbH die im Untergeschoss des Gebäudes gelegenen Geschäftsräumlichkeiten top Nr GU/01, 02, 03, 05, 06 mit einer Gesamtfläche von 1106 m2 und ein Lager mit einer Nutzfläche von 72,50 m2 sowie die im Erdgescho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde am 22. 4. 1996 gemäß § 55a EheG geschieden. Der Kläger verpflichtete sich gegenüber der Beklagten mit gerichtlichem Vergleich, ihr ab 1. 5. 1996 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 4.500 (wertgesichert) zu bezahlen. Im Vergleich ist festgehalten, dass Grundlage hiefür ein monatliches durchschnittliches Einkommen des Klägers von S 28.867 (inklusive Sonderzahlungen und Dienstwohnung) und ein solches der Beklagten von monatli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes gemäß § 27 Z 4, 2. Tatbestand AngG zutreffend bejaht. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes gemäß Paragraph 27, Ziffer 4,, 2. Tatbestand AngG zutreffend bejaht. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: de... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist zur Hälfte, der Kläger ebenso wie seine Brüder Rudolf und Franz S***** zu einem Sechstel Eigentümer einer bebauten Liegenschaft in K*****. Ein Teil der Räumlichkeiten wird vom Kläger mit seiner Familie bewohnt, die übrigen Räume, insbesondere die sogenannte "Sch*****-Wohnung" sind bzw waren vermietet. Die Rechtsvorgänger der Streitteile haben am 1. 11. 1978 eine mit 31. 12. 1993 befristete Benützungsregelung getroffen, in deren Rahmen der Miteigentümergr... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. Februar 1997 geborene Minderjährige ist ein uneheliches Kind lediger, jeweils 26 Jahre alter Studenten. Er wird im Haushalt der Mutter betreut. Die Vaterschaft wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts Enns vom 22. April 1998 festgestellt, jedoch ein Unterhaltsbegehren gegen den Vater von laufend 1.930 S monatlich mit der
Begründung: abgewiesen, er sei als Medizinstudent noch selbst unterhaltsbedürftig. Seine Eltern finanzierten dessen Wiener Wohnun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Partei schloss am 10./27. 7. 1995 mit der K***** Autohandels GesmbH (im Folgenden kurz K*****) einen Händler- und Werkstättenvertrag mit Wirkung ab 1. 9. 1995 ab. Mit Schreiben vom 27. 10. 1995 kündigte die K***** diesen Händler- und Werkstättenvertrag per 31. 10. 1996 unter Einhaltung der vertraglich vorgesehenen Fristen und Termine auf. Zwischen den Streitteilen war (laut Klagsbehauptungen wurde der Versicherungsantrag von der Klägerin im J... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren die Feststellung, der zwischen den Streitteilen am 5. 10. 1995 zustande gekommene Beherbergungsvertrag sei aufgrund ihrer Kündigung seit 21. 4. 1997 aufgelöst. Weiters begehren sie die Zahlung von S 54.214,50 sA. Sie brachten dazu vor, bei dem mit der beklagten Partei abgeschlosenen "Beherbergungsvertrag" handle es sich um einen Time-Sharing-Vertrag, den sie am 18. 4. 1997 mit sofortiger Wirkung aufgelöst hätten. Sie seien bei Vertragsabschluss als ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren von 1 Mio S sA ab. Das Berufungsgericht erkannte der klagenden Partei 890.080 S sA zu und bestätigte die Abweisung von 109.920 S sA. Die Zulässigkeit der ordentlichen Revision sprach es deshalb aus, "weil eine höchstgerichtliche Rechtsprechung zu einem gleich gelagerten Problem nicht vorgefunden" worden sei. I. römisch eins. Die klagende Partei beantragte die Berichtigung ihrer Parteibezeichnung unter Vorlage eines Ausz... mehr lesen...
Begründung: Im Scheidungsfolgenvergleich vom 30. 1. 1998, pflegschaftsgerichtlich genehmigt mit Beschluss vom 30. 6. 1998 (ON 6), verpflichtete sich der Vater unter anderem zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von je S 2.700 an die beiden Kinder. Mit Antrag vom 10. 9. 1998 (ON 9) begehrte der Vater die Herabsetzung dieser Unterhaltspflicht ab 1. 10. 1998 auf je S 2.200, weil er seine bisherige Beschäftigung mit einem die Bemessungsgrundlage der im Vergleich übernommenen Unterha... mehr lesen...
Begründung: Das klagende österreichische Putz-Produktions- und Verarbeitungsunternehmen schloss im Jahre 1992 mit dem beklagten tschechischen Unternehmen verschiedene Werkverträge ab, in denen sich die Beklagte verpflichtete, bestimmte Maschinenputzarbeiten an Baustellen der Klägerin für diese auszuführen. Dabei wurde versucht, den Einsatz der Arbeitnehmer der beklagten tschechischen Firma als "Einschulung" zu deklarieren, um die erforderlichen behördlichen Bewilligungen zu umge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses in Wien, mit dessen Verwaltung ein näher genannter Hausverwalter betraut ist, der seinerseits hiefür eine näher bezeichnete Angestellte als Sachbearbeiterin einsetzte. Die Wohnung top Nr 11 wurde mit Mietvertrag vom 27. 11. 1984 an eine näher so bezeichnete Vormieterin auf unbestimmte Zeit vermietet. Im Mietvertrag wurde ihr das Recht eingeräumt, "innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren gerechnet ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Generalimporteurin von Neufahrzeugen einer Automarke in Österreich und allein berechtigt, die Marke zu verwenden. Der Vertrieb der Fahrzeuge in Österreich erfolgt über selbständige Händler, mit welchen Händlerverträge abgeschlossen werden. Die Beklagte begann ihre Vertriebstätigkeit in Österreich im Jahre 1992 mit 22 Vertragshändlern, von denen einer der Kläger war. Der zwischen den Streitteilen im Jahr 1992 abgeschlossene Händlervertrag hat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Fußballvereine. Sie schlossen am 14. Juli 1995 unter Verwendung eines vom eingetragenen Verein "Österreichischer Fußballbund" (im folgenden nur ÖFB) aufgelegten Formulars einen "Spieler-Leihvertrag" gemäß § 8 des damals geltenden "Regulativs für die dem ÖFB angehörigen Vereine und Spieler" (im folgenden nur ÖFB-Regulativ), womit die beklagte Partei einen näher genannten österr. Fußballspieler, der seit seiner Kindheit bei ihr in den versc... mehr lesen...
Begründung: I.) Sachverhalt: römisch eins.) Sachverhalt: Im Jahre 1993 unterfertigten der Erstbeklagte, der später alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter der M***** GesmbH wurde, und der Drittbeklagte für die im Gründungsstadium befindliche M***** GesmbH einen über drei Jahre laufenden und danach verlängerbaren Pachtvertrag betreffend ein Objekt, das unter anderem auch einen Heurigen und ein Restaurant umfasst. Die Zweitbeklagte, die Gattin des Erstbeklagten, war spät... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der drei Kinder wurde am 17. 12. 1998 im Einvernehmen geschieden. In dem am selben Tag geschlossenen und pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleich vereinbarten die Eltern, dass die Obsorge der Mutter zukommen solle. Der Vater verpflichtete sich, ab Dezember 1998 monatliche Unterhaltsbeiträge von 2.900 S für Matthias und von je 2.550 S für Sonja und Sabine zu leisten. Der Unterhaltsvereinbarung wurde der Satz angefügt: "Dieser Unterhaltsverpflic... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der beiden Minderjährigen wurde letztmalig mit Beschluss vom 17. 8. 1994 (ON 99) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.150,-- pro Kind ab 1. 3. 1994 verpflichtet. Mit Schreiben vom 7. 3. 1997 (ON 120) beantragte die Mutter eine Unterhaltsherabsetzung mit der
Begründung: , derzeit monatlich nur S5.635,-- netto zu verdienen. Dieses Einkommen werde sich aber bis Sommer erhöhen. Tatsächlich hat aber die Mutter das Arbeitsverhältnis per 30. 6. 1997 durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten schlossen am 1. 1. 1989 mit den Schwiegereltern der Klägerin, die Eigentümer einer Liegenschaft samt Haus in J***** waren, einen schriftlichen Mietvertrag, mit dem die Vermieter den Mietern das Haus mit Garten für die Dauer von drei Jahren ab 1. 1. 1989 überlassen. Am 15. 7. 1991 wurde Helmut M*****, der Ehegatte der Klägerin, Eigentümer dieser Liegenschaft. Er schloß mit den Beklagten am 1. 8. 1991 einen Mietvertrag ab, der den gleichen Inha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Gesellschaftsvertrag vom 28. 12. 1993 wurde die F***** Vertriebsgesellschaft mbH (in der Folge: Vertriebsgesellschaft) mit dem Sitz in K***** gegründet. Selbständig vertretungsbefugte Gesellschafter waren laut Firmenbucheintragung (zum Stichtag 28. 11. 1995) seit 16. 2. 1994 der Erstkläger und seit 27. 9. 1994 Horst S*****, Gesellschafter der Erstkläger und die Zweitklägerin mit Stammeinlagen von je S 125.000 und die F***** & Co Gesellschaft mbH (in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 24. 7. 1971 geschlossene Ehe der am 7. 3. 1927 geborenen Klägerin mit Otto S***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 10. 5. 1972 gemäß § 49 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Mannes geschieden. Anlässlich der Scheidung hatten die Eheleute in einem Vergleich unter anderem vereinbart, dass der Ehemann der Klägerin zur Abgeltung des Unterhaltsanspruches einen einmaligen Betrag von S 50.000,- in monatlichen Raten von S 1.000,- ab 1. 6. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 17. 12. 1997, rechtskräftig seit 5. 2. 1998 aus gleichteiligem Verschulden gemäß § 49 EheG geschieden. Im Zuge dieses Scheidungsverfahrens wurden zwischen den Rechtsvertretern der Parteien umfangreiche Vergleichsgespräche geführt. In der mündlichen Verhandlung vom 9. 7. 1997 (ON 14 des Scheidungsakts) kamen die Parteien vorerst überein, dass zur Ermittlung des Verkehrswerts der ehelichen Eigentum... mehr lesen...
Begründung: Dr. Michael S***** war seit 23. 9. 1992 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 6.000 S für seinen seit der Scheidung bei der Mutter lebenden Sohn Matthias verpflichtet. Am 19. 2. 1998 beantragte die obsorgeberechtigte Mutter die Erhöhung der Unterhaltsleistung ab 1. 11. 1997 auf 10.000 S pro Monat sowie deren Wertsicherung auf Basis des
Index: der Verbraucherpreise 1986, wobei Schwankungen bis 5 % außer Betracht bleiben sollten. Der Vater sprach sich gegen jede Unt... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde am 12. 3. 1992 gemäß § 55a EheG geschieden. Gemäß dem Scheidungsfolgenvergleich sollte die Obsorge für die Tochter G*****, geboren am 4. 11. 1977, allein dem Vater und die Obsorge für den hier Unterhalt fordernden Sohn allein der Mutter zustehen. Die Mutter verpflichtete sich, ab 1. 3. 1992 für G***** einen monatlichen Unterhalt von S 3.000 zu zahlen. Allerdings übernahm der Vater die Verpflichtung, die Mutter für diesen Unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger (als Gesellschaftergruppe I) schlossen am 22. 5. 1992 gemeinsam mit der Firma ***** A***** Baugesellschaft mbH (in der Folge A*****), der I***** und C***** AG (in der Folge: I*****) und der Investmentgesellschaft I*****, einer Gesellschaft nach österreichischem bürgerlichen Recht, die von der beklagten Partei vertreten wurde, zusammengefasst als Gesellschaftergruppe II, einen Kooperationsvertrag, mit dem unter anderem in Bratislava die Joint Vent... mehr lesen...