Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Dr. Baumann, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Kurt Lechner, Rechtsanwalt in Neunkirchen, wider die beklagte Partei R***** reg.Genossenschaft mbH, *****, vertreten durch ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wendete sachliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtshofs erster Instanz ein, weil er mit der Klägerin eine Schiedsvereinbarung getroffen habe. Die entsprechende Schiedsklausel sei in den Ausschreibungsbedingungen, die er der Klägerin zur Anbotslegung überlassen habe, enthalten gewesen. Das Angebot der Klägerin - sie habe das Leistungsverzeichnis ausgepreist - sei zusammen mit dem von beiden Streitteilen unterfertigten Auftragsschreiben Grundlage des ... mehr lesen...
Begründung: Anlässlich der Scheidung der Eltern der pflegebefohlenen Kinder Philipp und Angelika verpflichtete sich der Vater mit pflegschaftsgerichtlich genehmigtem Vergleich vom 19. 8. 2004 unter anderem, den Kindern ab 1. 9. 2004 monatlichen Unterhalt von je EUR 740,-- zu bezahlen. Ausdrücklich wurde im Vergleich als Bemessungsgrundlage ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen des Vaters von EUR 7.038,02 festgehalten. Nur einige Tage später beantragte der Vater, der be... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verhielten den Beklagten zur Zahlung rückständigen sowie laufenden Unterhalts an die Klägerin, wobei sie ihrer Beurteilung der Unterhaltspflicht des Beklagten die Scheidungsvereinbarung der Streitteile vom 15. März 1985 zugrundegelegt und diese, teilweise ergänzend nach dem hypothetischen Parteiwillen, ausgelegt haben. Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Tochter der Beklagten. Beide bewohnen ein einer Genossenschaft gehöriges Haus mit einer Wohnfläche von 115 m2. Zu Lebzeiten des Vaters der Klägerin und Gatten der Beklagten war dieser Nutzungsberechtigter. Er verstarb im Dezember 1998. In seinem Testament setzte er die Tochter zur Universalerbin ein und vermachte seiner Gattin das lebenslängliche Wohnrecht. Der Nachlass wurde der Tochter an Zahlungs statt überlassen. Die Beklagte beantrag... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das angefochtene Berufungsurteil folgt der oberstgerichtlichen Entscheidung 3 Ob 43/99s, die einen vergleichbaren Fall zum Gegenstand hatte. Auch dort wurde von der klagenden Partei, die den Beklagten ein Einfamilienhaus vermietet hatte, mit der Behauptung, die Mieter hätten die Unterfertigung eines befristeten schriftlichen Mietvertrages zugesagt, die Unterfertigung eines betreffenden schriftlichen Mietvertrages begehr... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte releviert als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO, dass eine uneinheitliche Rechtsprechung zur Frage des Abstehens vom Bestandvertrag aus wichtigem Grund gemäß § 1117 ABGB vorliege bzw diese überhaupt fehle. Die Beklagte releviert als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO, dass eine uneinheitliche Rechtsprechung zur Frage des Abstehens vom Bestandvertrag aus wichtigem Grund gemäß Paragraph 1117, ABGB vorliege ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger verpflichtete sich mit Vergleich vom 4. März 1981 aus Anlass der Scheidung der Ehe der Streitteile, an die Beklagte einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 4.000 S = 290,69 EUR zu bezahlen, beginnend mit 1. April 1981. Das Erstgericht bewilligte der Beklagten über ihren Antrag zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von 290,69 EUR für den Monat August 2003 sowie zur Hereinbringung des laufenden Unterhalts ab 1. September 2003 wider den Kläger Fahrnis-... mehr lesen...
Begründung: Der zwischen den Parteien anlässlich ihrer Scheidung im Einvernehmen vor dem Erstgericht am 13. Juli 1984 geschlossene Scheidungsfolgenvergleich enthält ua folgende Punkte: "Der ... [Kläger] verpflichtet sich, der ... [Beklagten] mit Wirkung ab 1. 8. 1984 einen monatlichen Unterhaltsbetrag in der Höhe von 3.000 S ..., fällig jeweils am 1. eines jeden Monates im Vorhinein, bei 5-tägigem Respiro bei sonstiger Zwangsfolge zu bezahlen. Dieser Betrag ist wertgesichert auf der... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Klägerin wurde am 16. 3. 2004 der Konkurs eröffnet. Mit Schriftsatz vom 23. 7. 2004 erklärte der Masseverwalter, gemäß § 7 Abs 2 KO das ex lege unterbrochene Verfahren aufzunehmen, welcher Tatsache durch die Punkte 1.) und 2.) des Spruchs Rechnung zu tragen ist. Nach Mängelrüge und Gesprächen über eine Preisminderung korrigierte der von der Beklagten als Auftraggeberin mit der Bauaufsicht beauftragte Prüfingenieur die von der Klägerin als Auftrag... mehr lesen...
Begründung: Der rechtskräftig geschiedenen Ehe der Kindeseltern entstammen die minderjährigen Töchter Jenny, geboren am 5. 5. 1987 und Nicole, geboren am 17. 2. 1989. Die Obsorge steht laut pflegschaftsgerichtlich genehmigtem Vergleich vom 11. Februar 1998 dem Vater allein zu. Beide Mädchen leben mit dem Vater in dessen Haus in Kärnten. Die Mutter hat im Dezember 1998 wieder geheiratet. Dieser Ehe entstammt der am 30. 3. 2000 geborene Sohn Alexander. Die Mutter bezieht ab 1. 1. 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Inhaber der für die Klasse 5 (Heilkräuter, Heilkräutertees, Heilkräuterextrakte in fester oder flüssiger Form) eingetragenen österreichischen Wortmarke Nr 157704 „CoD-Regenwaldkräfte". Schutzdauerbeginn der Marke ist der 19. 4. 1995. Die Beklagte wurde am 13. 8. 1996 gegründet, um die Produktion und den Vertrieb des vom Kläger „erfundenen" Tees zu übernehmen. Die ursprünglich geplante Eintragung einer GmbH mit dem Namen des Klägers im Firmenwort... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 1. 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 12. 9. 1986 im Einvernehmen gemäß § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Mann, der Frau für die Zeit vom 1. 1. 1987 bis 31. 12. 1992 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1.000 S zu bezahlen. Im Übrigen verzichteten die Antragsteller "und zwar die Erstantragstellerin ab 1. Jänner 1993, der Zweitantragsteller ab Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung auf jedweden Unterhalt, auch für d... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib1ABGB §936 IV
Rechtssatz: Beim Bezugsvertrag steht - im Unterschied zum Sukzessivlieferungsvertrag - die vereinbarte Gesamtleistung nicht von vornherein fest. Die für Dauerschuldverhältnisse geltenden Vorschriften sind anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 198/04f Entscheidungstext OGH 12.10.2004 1 Ob 198/04f 8 Ob 86/06i ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger hält die Revision bereits deshalb für zulässig, weil sich der Oberste Gerichtshof "mit Eierlieferungsverträgen und deren Auslegung - soweit überblickbar - noch nicht beschäftigt" habe. Die Revision enthält indes keine Ausführungen dazu, weshalb die die Vertragsauslegung nach der Rechtsprechung allgemein beherrschenden Leitlinien bei Eierlieferungsverträgen einer Änderung oder Ergänzung zur Lösung des Anlassfalls b... mehr lesen...
Begründung: Die Gegnerin der gefährdeten Partei war Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 318 GB *****. Sie hat auf dieser Liegenschaft ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen, 13 Pkw-Abstellplätzen und sonstigen Räumlichkeiten errichtet. Die einzelnen Wohnungen sollten über einen Treuhänder veräußert werden. An den Wohnungen sollte Wohnungseigentum begründet werden. Zu B-LNr 4e war unter TZ 6620/2000 die Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum gemäß ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Monopolgesellschaft hat den Bestellungsvertrag über den Betrieb einer Tabak-Trafik wegen zahlreicher Verstöße der Klägerin gegen das Verbot der Zustellung von Tabakwaren außerhalb des Standortes gekündigt. Nach den getroffenen Feststellungen erfolgte vor der Kündigung eine Verwarnung der Klägerin unter Androhung der Kündigung. Die zuständige Wirtschaftskammer hat der Kündigung zugestimmt. Die Vorinstanzen wiesen das auf die Feststellung der Unwirksamkeit der... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte sich im Scheidungsvergleich verpflichtet, den Unterhaltsanspruch der Beklagten wie bei aufrechter Ehe entsprechend § 94 ABGB zu erfüllen. Im Jahr 2001 hat sich der Kläger ausgehend von der Annahme, dass er der Beklagten 31 % seines Einkommens an Unterhalt zahlen solle und unter Berücksichtigung seiner Sorgepflicht für die damals im 17. Lebensjahr stehende Tochter in einem weiteren Vergleich zu einer bestimmten Unterhaltszahlung verpflichtet. Das Erstger... mehr lesen...
Begründung: Am 29. Dezember 2000 schlossen die österr. I***** GmbH als Lizenzgeberin und die - nicht verfahrensbeteiligte - amerikanische C*****, Ltd. als Lizenznehmerin (im Folgenden nur Lizenznehmerin) einen nach den Vertragsbestimmungen österr. Recht unterliegenden Software-Lizenz- und Pflegevertrag (im Folgenden nur Vertrag Beilage 2), dessen Inhalt das Erstgericht mit der dem erstinstanzlichen Urteil angeschlossenen Vertragsurkunde Beilage 2 feststellte. Danach gewährte die ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** GesmbH, *****, vertreten durch Dr. Emil Knauer, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei DI Monika N*****, Fotografin, *****, vertreten durch Dr. Helmut Destaller ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde am 8. 2. 1996 gemäß § 55a EheG geschieden. Der Ehe entstammen zwei - 1992 und 1994 geborene - Kinder. Der Kläger verpflichtete sich gegenüber der Beklagten mit gerichtlichem Vergleich, ihr ab 1. 3. 1996 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 4.000,-- (= EUR 290,69) zu bezahlen. Im Vergleich ist festgehalten, dass Grundlage hiefür ein monatliches Nettoeinkommen des Klägers von S 20.100,-- (inklusive Sonderzahlungen) ist und die Be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Ernst Galutschek und Univ. Prof. Mag. Dr. Michaela Windischgrätz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Peter H*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Georg G... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Friedrich T***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 (iVm § 161 Abs 1) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Friedrich T***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins und Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 161, Absatz eins,) StGB ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte releviert in ihrer Revision im Wesentlichen ausschließlich, dass die Vorinstanzen dem e-mail der Beklagten vom 30. 3. 2001 unberechtigt den Inhalt einer Kündigungserklärung unterstellt hätten. Das Versenden von Blindkopien eines vom Geschäftsführer formell an sich selbst adressierten e-mails mit einer Änderungskündigung könnte nicht als Kündigungserklärung ausgelegt werden. Auch sei die Kündigung von der Beklagten unzulässigerweise bedingt ausgesprochen wo... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss des Rekursgerichtes vom 22. Februar 2002 (ON 25) wurde der Vater beginnend ab 1. April 2001 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von insgesamt 730 EUR an seinen minderjährigen Sohn Stefan verpflichtet. Am 8. 11. 2002 beantragte der Vater im Hinblick auf das ergangene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes bezüglich der Anrechnung von Transferleistungen die Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsleistung ab 1. 8. 2002, wobei er sich zun... mehr lesen...
Begründung: Nach Eheschließung mit dem Beklagten war die Klägerin bis zur Geburt des ehelichen Kindes Gerald im Jahr 1975 als Sekretärin tätig. Für vier Jahre widmete sie sich ausschließlich der Haushaltsführung und Kinderbetreuung. Ab 1979/1980 bis 1983/84 war sie halbtags beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde vom Dienstgeber aufgekündigt. Wegen ihres schlechten psychischen Zustandes war die Klägerin nach Aufkündigung des Dienstverhältnisses nicht in der Lage, Haushalt oder Kin... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. 3. 1976 geborene Klägerin sprach am 19. 7. 2001 in der Modellagentur der Erstbeklagten vor, weil sie - wie auch schon zuvor - als Fotomodell tätig werden wollte. Sie füllte einen Bewerbungsbogen aus und legte eigenes Fotomaterial zur Ansicht vor. Bei dieser Gelegenheit lernte sie den Zweitbeklagten kennen, der mit ihr eine Vereinbarung abschloss, die ua folgende Bestimmungen enthält: "Ich stelle mich [Name des Zweitbeklagten] aus freien Stücken für Fotoaufna... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der beiden Minderjährigen leben seit 1994 getrennt. Die Kinder blieben bei der Mutter, der mit Beschluss vom 30. 10. 1997 auch die Obsorge zuerkannt wurde. Mit Beschluss vom 12. 9. 1997 wurde erstmals der vom Vater für die Kinder zu leistende Unterhalt gerichtlich festgesetzt. Er wurde verpflichtet, für Arthur vom 1. 5. 1994 bis 31. 3. 1997 6.000 S und ab 1. 4. 1997 7.000 S monatlich und für Melinda vom 1. 5. 1994 bis 31. 3. 1997 4.000 S und ab 1. 4. 1997 5.00... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 23. Juni 1982 rechtskräftig (gemäß § 55a EheG) geschieden. Die Ehe der Streitteile wurde am 23. Juni 1982 rechtskräftig (gemäß Paragraph 55 a, EheG) geschieden. Der Beklagten wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 5. Februar 2001, GZ 12 E 5741/00s-2, zur Hereinbringung eines die Monate Februar bis November 2000 umfassenden Unterhaltsrückstands von 3.961,90 S und laufender Unterhaltswertsicherungsbeträge von monatlich 396,19 ... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der am 20. 9. 1986 geborenen Zwillinge Anna und Barbara schlossen anlässlich einer einvernehmlichen Scheidung am 18. 12. 1998 einen pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleich, wonach die alleinige Obsorge der Mutter zukommt. Der Vater verpflichtete sich beginnend mit 1. 11. 1998 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 3.400 S (das sind 247,09 EUR) je Kind. Vergleichsgrundlage war ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen des Vaters von 19.000 S (d... mehr lesen...