Norm: ABGB §936 VIIcABGB §1431 AZPO §411 CcEO §35 CEO §35 E
Rechtssatz: Das Vorliegen einer der Schaffung des Exekutionstitels nachfolgenden wesentlichen Änderung der für die Unterhaltsbemessung relevanten Tatsachen kann auch auf Grund einer Klage auf Rückzahlung geleisteter Beträge geprüft werden. Es bedarf keiner „klaren Trennung zwischen (vorheriger) Beseitigung des Titels einerseits und (daraus resultierend) dem Rückersatz andererseits. Mit... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 VIIcABGB §1431 AZPO §226 Abs1EheG §66
Rechtssatz: Eine Klage auf Rückzahlung bestimmter Leistungen auf Grund eines rechtskräftigen Unterhaltstitels wegen einer nach Schluss der Verhandlung im Titelprozess eingetretenen wesentlichen Änderung der für die Unterhaltsbemessung relevanten Tatsachen muss als Erfolgsvoraussetzung nicht mit einem Begehren verknüpft sein, nach dem das (teilweise) Erlöschen der im Vorprozess titulierten Un... mehr lesen...