Norm: ABGB §936 I
Rechtssatz: Der Begriff "letter of intent" wird im geschriebenen angloamerikanischen Recht nicht verwendet. Der "letter of intent" ist jedoch ein Element im Rahmen von Vertragsverhandlungen und daher ein Instrument des Vertragsrechtes. Er wird als erster Schritt im Verlauf eines geplanten Vertragsabschlusses mit der Absicht erstellt, den bisherigen Abschnitt der Vertragsverhandlungen zu beenden, an dem gemeinsam Erreichten fes... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 VIIC
Rechtssatz: Auch im Rahmen eines Vergleiches über Kindesunterhalt kann die Umstandsklausel wirksam ausgeschlossen werden (so schon 1 Ob 509/91; mit ausdrücklicher Ablehnung der gegenteiligen Meinung von Schlemmer in Schwimann, ABGB Rdz 94 zu § 140). Entscheidungstexte 7 Ob 1558/95 Entscheidungstext OGH 05.04.1995 7 Ob 1558/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §936 VIIcABGB §1418AußStrG §18 A
Rechtssatz: Setzte der Unterhaltspflichtige dem Erhöhungsantrag keine Einwendungen entgegen (§ 185 Abs 3 AußStrG), obwohl seine damalige finanzielle Lage keinesfalls die Zahlung des begehrten Unterhaltes ermöglichte, so steht einer Unterhaltsherabsetzung für die Vergangenheit nur die Tatsache entgegen, daß er wußte, seine schlechte finanzielle Lage werde über einen längeren Zeitraum anhalt... mehr lesen...