RS OGH 2014/2/19 3Ob76/95, 3Ob21/14f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1996
beobachten
merken

Rechtssatz

Der allgemeine Ausschluß der Umstandsklausel umfaßt jede Änderung der Sachlage somit bei einem im Zuge des Scheidungsverfahrens abgeschlossenen Unterhaltsvergleich auch den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft durch die Unterhaltsberechtigte. Die vertragliche Zusicherung von Unterhalt auch für den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft ist nicht sittenwidrig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105945

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten