1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln (revisionswerbende Partei) vom 16. April 2024 wurde dem Antrag der Erstmitbeteiligten vom 4. Dezember 2023 auf Ausfolgung u.a. des am 26. September 2023 behördlich abgenommenen Pferdes C. nicht stattgegeben und der Ausfolgung des genannten Pferdes gemäß § 30 Abs. 8 Tierschutzgesetz (TSchG) nicht zugestimmt. Begründend heißt es darin unter anderem, die Erstmitbeteiligte habe nicht für eine entsprechende Versorgung des Tieres gesorgt und... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: ABGB AVG §38 TierschutzG 2005 §30 Abs8VwRallg AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 g... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2021 in ein provisorisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Tirol übernommen. 2 Mit Bescheid vom 26. Jänner 2022 kündigte die Tiroler Landesregierung gemäß § 2 lit. a Z 1 des Landesbeamtengesetzes 1998 (LBG 1998) iVm. § 10 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) das provisorische Dienstverhältnis des Revisionswerbers mit Ablauf des 31. März 2022. Mit Bescheid vom 26. Jänner 2022 kündigte die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB ABGB §863 AVG §37 B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §27VwRallg ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §916 BAO §23 Abs1 ABGB § 916 heute ABGB § 916 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 BAO § 23 heute ... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die per 31. Dezember 2002 mit der E GmbH als übertragender Körperschaft verschmolzen wurde, fand ab Februar 1999 eine Außenprüfung betreffend die Jahre 1987 bis 1997 statt. Die Prüferin stellte fest, dass die Revisionswerberin und die E GmbH im Prüfungszeitraum in Geschäftsbeziehungen zu den in der Schweiz ansässigen Gesellschaften X AG und Y AG gestanden seien. 2 Die in der Schweiz ansässigen Gesellschaften,... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB AVG §9 VwRallgZPO ZPO §6 AVG § 9 heute AVG § 9 gültig ab 01.02.1991 ZPO § 6 heute ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §916; BAO §23 Abs1; ABGB § 916 heute ABGB § 916 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 BAO § 23 heute ... mehr lesen...
Im Bericht über das Ergebnis der Buch- und Betriebsprüfung bei der Revisionswerberin vom 24. April 2001 wurde festgehalten, dass die Revisionswerberin im Streitzeitraum (1996 und 1997) mehrere Reifenlieferungen an die I AG in der Schweiz verrechnet habe. Auf diesen Rechnungen sei der Vermerk "Lieferung an Deutschland" aufgeschienen. Die Rechnungen seien auch in den Zusammenfassenden Meldungen als innergemeinschaftliche Lieferungen erklärt worden. Der Geschäftsführer der Revisionswerb... mehr lesen...
Index: L65002 Jagd Wild Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB; B-VG Art15 Abs9;JagdG Krnt 2000 §74 Abs2 lita;JagdG Krnt 2000 §75 Abs6; B-VG Art. 15 heute B-VG Art. 15 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2024 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. Dezember 2006 wurden Anträge des (mittlerweile verstorbenen) Rechtsvorgängers der mitbeteiligten Partei (im Folgenden: Tierhalter) auf Ersatz eines Wildschadens gemäß § 76 Kärntner Jagdgesetz als unzulässig zurückgewiesen. Mit hg Erkenntnis vom 20. Dezember 2010, Zl 2007/03/0043, wurde dieser Bescheid vom Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. Dezember 2006 wurden ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB; BAO §21;VergnügungssteuerG Wr 2005 §13 Abs1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 17. Dezember 2009 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 6 Abs. 1 Vergnügungssteuergesetz 2005 (VGSG), für das Halten von zwei bestimmt bezeichneten Spielapparaten im Betrieb der E-GmbH an einer näher bezeichneten Adresse, für die Monate Juni 2009 und Juli 2009 eine Vergnügungssteuer in Höhe von EUR 5.600,-- vorgeschrieben. Gleichzeitig wurde gemäß §§ 164 Abs. 1 und 166 WAO wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Vergn... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB; AVG §38; AVG §8;BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2; WEG 2002 §28; WEG 2002 §29; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten mit Eingabe vom 1. Juli 2009 (beim Magistrat der Landeshauptstadt Graz eingelangt am 10. Juli 2009) die Nutzungsänderung der im Souterrain des auf der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft EZ. 741, KG. G., errichteten Mehrparteienhauses gelegenen Räume (für die - wie im Verfahren von den Mitbeteiligten dargelegt wurde - keine Parifizierung erfolgt sei und die gemeinschaftliche Nutzung in den Wohnungseigentumsverträgen vereinbart worden sei) von bishe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde in Abänderung des Bescheides des Finanzamtes die Einkommensteuer für das Jahr 1993 festgesetzt. Die belangte Behörde führte aus, der Beschwerdeführer habe mit Kaufvertrag vom 5. Jänner 1987 gemeinsam mit seinem Partner (dieser ist Beschwerdeführer gegen einen im Wesentlichen gleich lautenden Bescheid im hg. Verfahren 2004/15/0081) je zur Hälfte eine Liegenschaft mit Wohnhaus, Werkshalle, Überdachungen und einer Halle, in ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §916;BAO §23 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0081 E 21. September 2006
Rechtssatz: Ein Scheingeschäft (§ 916 ABGB) liegt vor, wenn sich die Parteien dahingehend geeinigt haben, dass das offen geschlossene Geschäft nicht oder nicht so gelten soll, wie die Erklärung... mehr lesen...
1.1. Der Masseverwalter im Konkurs der A. GmbH, der viertmitbeteiligten Partei, teilte der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse mit Schreiben vom 11. Jänner 2001 mit, dass die Beschwerdeführerin kurz vor Konkurseröffnung als handelsrechtliche Geschäftsführerin bei der A. GmbH für 20 Wochenstunden gegen ein Entgelt von brutto S 45.000,-- beschäftigt worden sei. Es habe sich um ein befristetes Dienstverhältnis bis 31. August 2000 gehandelt. Die Beschwerdeführerin sei zu 50 % behindert. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §916;ASVG §4;
Rechtssatz: Schließen zwei Parteien einen entgeltlichen Vertrag ab, von dem beide wissen (oder wissen müssen), dass dieser Vertrag auf der Entgeltseite - mag die Entgeltvereinbarung auch formell getroffen worden sein - faktisch nicht erfüllbar sein wird, so liegt in Wahrheit kein entgeltliche... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Radiologe. Er erwarb mit Kaufvertrag vom 19. Februar 1992 von Rosemarie K, die mit den für Radiologenordinationen notwendigen Abschirmungseinrichtungen versehene Eigentumswohnung in W, F-Gasse 26, um S 2,087.000,--. Diese Wohnung wurde von deren Ehemann, dem Radiologen Dr. K, bis zu dessen Pensionsantritt (1. Juli 1992) als Radiologenordination verwendet. Mit einem weiteren Kaufvertrag vom 19. Februar 1992 erwarb der Beschwerdeführer von der P GmbH um S... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §916;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Ein Scheingeschäft iSd § 23 BAO liegt vor, wenn sich die Parteien dahingehend geeinigt haben, dass das offen geschlossene Geschäft nicht oder nicht so gelten soll, wie die Erklärungen lauten. Das Scheingeschäft setzt einen gemeinsamen Vorsatz voraus, der schon im Zeitpu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberamtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Er war im maßgebenden Tatzeitraum als Verwaltungsdirektor der Anstalt X tätig. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Berufungsbescheid der belangten Behörde vom 8. Mai 1998 wurde der Beschwerdeführer (unter Bedachtnahme auf die übernommenen Spruchteile des erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnisses vom 29. September 19... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §916;DO Wr 1994 §18 Abs2;DO Wr 1994 §20 Abs1;DO Wr 1994 §76 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, dass bei einem Umgehungsgeschäft das "eigentliche gewollte Geschäft von Nichtigkeit bedroht ist". Vielmehr wollen die Vertragspartner eines Umgehungsgeschäftes durch die Art der Gestaltung des Rechtsgeschäftes die Anwe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 27. Februar 1998 bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Nach der vorgelegten Arbeitsbescheinigung war er seit 1. Juli 1977 als Angestellter beschäftigt; das Dienstverhältnis sei durch Aussetzungsvertrag beendet worden, die Bezüge seien bis 26. Februar 1998, Urlaubsentschädigung oder Urlaubsabfindung seien nicht ausbezahlt worden. Der in der Arbeitsbescheinigung erwähnte Aussetzungs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §914;ABGB §915;ABGB §916;AlVG 1977 §12 Abs3 lita;ASVG §11 Abs3 lita;ASVG §4 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/20 92/08/0047 8 Stammrechtssatz Bei der Lösung der entscheidenden privatre... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §914;ABGB §915;ABGB §916;AlVG 1977 §12 Abs1;AVG §37;AVG §60;AVG §67;VwRallg;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im E 29.11.1984, 83/08/0083, näher dargelegt, dass zwar auch eine Vereinbarung der Arbeitsvertragspartner, da... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Zahnärztin. Im Zuge einer im Jahr 1993 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin eine bebaute Liegenschaft im März 1987 um 6,5 Mio. S gekauft und im Oktober 1992 um 26 Mio. S an die Republik Österreich verkauft hat. Aus der Vermietung dieser Liegenschaft seien allein im Zeitraum 1987 bis 1990 Verluste von insgesamt 1,569.690 S entstanden. Die einzelnen Wohnungen des Gebäudes seien bereits be... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §916;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Ein Scheingeschäft iSd § 916 ABGB liegt vor, wenn sich die Parteien dahingehend geeinigt haben, dass das offen geschlossene Geschäft nicht oder nicht so gelten soll, wie die Erklärungen lauten. Gem § 23 Abs 1 BAO sind Scheingeschäfte für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §916;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Treuhandgeschäfte sind von Scheingeschäften zu unterscheiden (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar2, § 23 Tz 4). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997150009.X05 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...