Begründung: Das Berufungsgericht hat über Antrag der Beklagten nach § 508 Abs 1 ZPO nachträglich ausgesprochen, dass die ordentliche Revision zulässig sei. Das Berufungsgericht sei davon ausgegangen, dass die Kläger die Absicht hätten, es nicht bei den Schädigungen der Bäume zu belassen, sondern eine Wiederherstellung der Baumreihe als Windschutz durchzuführen. Diese Ansicht habe sich zunächst daraus ergeben, dass die Kläger stets die Kosten einer Wiederherstellung begehrten. Konkre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1. 10. 2008 beim Beklagten in einem neu gegründeten Filialbetrieb als Glaser beschäftigt. Die Streitteile schlossen einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der unter anderem folgende Vereinbarungen enthielt: „Präambel Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber zugesagt, in den nächsten 5 Jahren seine volle Arbeitskraft dem Betrieb dieser Filiale zu widmen und außerdem seiner Überzeugung Ausdruck verliehen, dass ein wirtschaftlich erfolgreiches Führen d... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat über Antrag des Beklagten nach § 508 Abs 1 ZPO seinen ursprünglichen Ausspruch dahin abgeändert, dass die ordentliche Revision doch nach § 502 Abs 1 ZPO zulässig sei, weil mittlerweile ein baubehördlicher Bescheid vom 11. 10. 2010 ergangen sei, der die Entfernung jenes Mauerteils untersage, der dem Beklagten urteilsmäßig aufgetragen worden sei. Der Beklagte habe bereits im erstinstanzlichen Verfahren seiner Verpflichtung zur Beseitigung einer eig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin beauftragte die Beklagte am 15. 5. 2005, den Zahnriemen an ihrem PKW bei einem Kilometerstand von 92.195 zu tauschen. Infolge eines Risses bereits nach (weiteren) 31.651 km musste der Zahnriemen am 25. 7. 2006 von der Beklagten abermals getauscht werden. Im Mai 2008 riss nach weiteren 36.584 km der Zahnriemen erneut, wodurch nun auch ein Motorschaden verursacht wurde. Die Zahnriemenrisse sind unüblich und auf eine vorzeitige Materialermüdung zurückz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Hurch, Dr. Lovrek, Dr. Höllwerth und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** B*****-S*****, vertreten durch Dr. Michael Jöstl, Rechtsanwalt in Innsbruck, und des Nebenintervenienten auf Seiten der klagenden Partei Ing. F***** O*****, vertreten durch Dr. Johannes Roilo, Rechts... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ABGB §1166ABGB §1168ZPO §228
Rechtssatz: 1. Durch die vor Lieferung und Fälligkeit des Kaufpreises erklärte Ankündigung des Käufers, den Vertrag nicht erfüllen zu wollen, tritt keine Fälligkeit ein. In diesem Fall kann auch ohne darauf gerichteten Antrag ein positives Feststellungsurteil gefällt werden, wenn dieses zeitlich und umfangmäßig nicht über den Leistungsanspruch hinausgeht. 2. Bei einem unberechtigten Rücktritt eines Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte aus einem Kaufvertrag über eine Einbauküche den aushaftenden Kaufpreis von Euro 8.900,--. Sie habe sich zur Klagsführung genötigt gesehen, weil sich der Beklagte geweigert hätte, die Maße für die von ihm selbst gekauften Elektrogeräte bekannt zu geben. Der Beklagte habe der klagenden Partei mitgeteilt, dass er die Küche nur dann nehme, wenn die klagenden Partei zu einem weiteren Preisnachlass in Höhe von Euro 2.300,-- bereit sei, was... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsanwälte Dr. Walter S*****, Dr. Werner S***** und Dr. Michael W***** waren zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vereint; im Jahr 1981 trat auch Dr. Martin S***** der Gesellschaft bei. Die Einnahmen wurden zu gleichen Teilen auf die Gesellschafter aufgeteilt. Prof. Rudolf H***** war seit 1975 Klient dieser Gesellschaft und wurde in wichtigen Angelegenheiten vorwiegend von dem mit ihm befreundeten Dr. Walter S***** vertreten. Es gab jedoch keine So... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte und sein Vater waren zunächst gemeinsam Gesellschafter der Felix H***** GmbH (im Folgenden kurz Gesellschaft). Der Beklagte hielt an der Gesellschaft einen Geschäftsanteil, der einer Stammeinlage von ATS 490.000 entsprach; sein Vater hielt einen Geschäftsanteil, der einer Stammeinlage von ATS 510.000 entsprach. Auf Grund des Abtretungsvertrags vom 23. 10. 2000 erwarb der Beklagte den Geschäftsanteil seines Vaters um den Abtretungspreis von ATS 1. Da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger halten bei der beklagten Partei ein Wertpapierdepot. Sie begehren die Übertragung der auf diesem Wertpapierdepotkonto eingebuchten Wertpapiere auf ein bei einer anderen Bank für die Kläger eröffnetes Wertpapierkonto (Punkt 1a), weiters die Übertragung von auf dem Wertpapierdepot Konto Nr 0087-***** allenfalls aufgelaufenen Zinserträgnissen, Tilgungen und Dividenden sowie das Realisat aus im Einzelnen näher angeführten Obligationen auf ein bei der H***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft mit einem Einfamilienhaus. In der Nähe dieser Liegenschaft errichtete die Beklagte einen Sendemast mit einer in einer Höhe von 25 Meter installierten Mobilfunk-Basis-Station. Der Kläger begehrt die Zahlung von 180.000 EUR für die Wertminderung seiner Liegenschaft infolge der Errichtung der Sendestation der Beklagten. Er habe die Absicht gehabt, die Liegenschaft seiner Frau und seinen beiden Töchtern um ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 29. 3. 2001, GZ 23 Cg 253/99h-17 rechtskräftig zur Herausgabe von 13, jeweils mit Ohrmarkennummern bezeichneten Stieren an die Klägerin verurteilt, wobei ihm gemäß § 410 ZPO die Lösungsbefugnis eingeräumt wurde, sich durch Zahlung von S 213.385 (= EUR 15.507,29) samt 4 % Zinsen seit 1. 6. 2000 von der Herausgabeverpflichtung zu befreien. Nach den dieser Entscheidung zugrundegelegten Festste... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht erläuterte unter Berufung auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs und auf Stimmen im Schrifttum, dass der nach § 906 ABGB Berechtigte an eine einmal - auch schlüssig - getroffene Wahl gebunden ist und das Wahlrecht spätestens mit der Klage ausüben muss (siehe neben den schon vom Berufungsgericht zitierten Belegstellen etwa auch 8 Ob 527/87; SZ 38/221). Diese Grundsätze werden von der klagen... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesministerium für Landesverteidigung schrieb im März 1997 einen Liefervertrag für 38 Elektrochirurgiegeräte mit einer geschätzten Gesamtauftragssumme von netto S 2,660.000,- aus. Im Anbot der späteren Empfängerin des Zuschlages fanden sich bei der Eröffnung der insgesamt 11 Anbote - darunter auch jene der klagenden Parteien - zu dem letztlich maßgeblichen Alternativangebot folgende Angaben; "5 Stück Handgriffe per Stück S 4.950,- 2 Stück Gummi-Neutral-Elektrode... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte im Vorprozess vom Beklagten, seinem Bruder, gestützt auf sein Eigentumsrecht, die Herausgabe verschiedener Gegenstände. Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 21. 2. 1997, wurde der Beklagte zur Herausgabe (unter anderem von verschiedenen Lustern und 12 Stichen mit der Darstellung Napoleons) verurteilt. Die Berufung des Beklagten blieb erfolglos. Der Herausgabetitel erwuchs in Rechtskraft. Eine zu 20 Cg 40/98d des Landesgerichtes ... mehr lesen...
Norm: EO §368 Abs2ABGB §906ABGB §1323
Rechtssatz: Ist die Naturalherstellung sowohl möglich als auch tunlich, so steht es dem Geschädigten frei, entweder Wiederherstellung des vorigen Zustands oder Geldersatz zu verlangen. Seine Position gleicht damit der eines Gläubigers einer Wahlschuld im Sinne des § 906 ABGB, so dass es gerechtfertigt erscheint, auch den Geschädigten - wie den Gläubiger einer Wahlschuld - an die einmal getroffene Wahl zu bi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 47 Grundbuch S*****, Gerichtsbezirk G*****, bestehend aus dem Gartengrundstück 967/9 und der Baufläche 372 mit dem Haus G*****, R*****straße *****. Im Nordwesten grenzt an die Liegenschaft des Klägers das Grundstück 967/2 an. Dieses Grundstück wird über einen drei Meter breiten Weg erschlossen, der entlang der Nordostgrenze der Liegenschaft des Klägers führt. Nordöstlich des Grundstücks 967/2 l... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Rückzahlung eines Kaufpreises, den sie für die Eigentumsübertragung an Teilflächen einer im Eigentum des Beklagten stehenden Liegenschaft bereits bezahlt hätten. Der Beklagte weigere sich, den für die bücherliche Durchführung erforderlichen Kaufvertrag zu fertigen. Die Kläger seien deshalb vom Kaufvertrag zurückgetreten. Sie räumten schon in der Klage dem Beklagten die Lösungsbefugnis ein, er könne sich von der Zahlungsverpflichtung dadurch b... mehr lesen...
Norm: ABGB §906AngG §7
Rechtssatz: Erklärt ein Arbeitgeber wegen Verstoßes gegen das Konkurrenzverbot den Eintritt gemäß § 7 Abs 2 AngG und begehrt die Abtretung der Ansprüche gegen den Besteller an ihn, hat er mit seiner Klage bindend das Eintrittsrecht gewählt und kann daher nicht später (in einer Tagsatzung) sein Begehren auf "Schadenersatz, hilfsweise Eintritt" umstellen. Das Wahlrecht ist durch die einmal ausgeübte Wahl endgültig erloschen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte (und Widerkläger) war von 1990 bis zu seiner Entlassung am 22. September 1995 als technischer Angestellter bei der klagenden (und widerbeklagten) Partei beschäftigt. Die klagende Partei bot ein - vom Beklagten als Angestelltem der Klägerin ausgearbeitetes - Werk (Herstellung und Lieferung von Rohrleitungen für einen Tunnelofen der V***** AG) an, wobei der Beklagte, dem die Gestattung für eine selbständige, die klagende Partei aber nicht konkurr... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ABGB §1438 AbABGB §1440 G
Rechtssatz: Besteht zwischen einer der wahlweise zu erbringenden Leistungen und einer Gegenforderung des Schuldners Gleichartigkeit, ist für die Aufrechnungsbefugnis entscheidend, wem das Wahlrecht zusteht. Entscheidungstexte 1 Ob 608/95 Entscheidungstext OGH 04.10.1995 1 Ob 608/95 European... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ABGB §914 IIABGB §932 IABGB §1295 Ib
Rechtssatz: Bei einer vertraglich vereinbarten Ersetzungsbefugnis ist im Zweifel als dem Willen der Parteien entsprechend anzunehmen, daß die geschuldete Leistung erst dann getilgt ist, wenn die Ersatzleistung zur Gänze erbracht ist oder sich der Gläubiger in Annahmeverzug befindet; bloße Schlechterfüllung berechtigt den Gläubiger nur zur Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatza... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ABGB §918 IVaABGB §1284 Ab
Rechtssatz: Der Ersatzberechtigte kann - auch nach Rücktritt - dem Schuldner als Alternativermächtigung freistellen, die Primärleistung zu erbringen. Entscheidungstexte 1 Ob 14/95 Entscheidungstext OGH 27.03.1995 1 Ob 14/95 3 Ob 56/05i Entscheidungstext OGH 23.05.2005 3 Ob 56/... mehr lesen...
Norm: ABGB §906
Rechtssatz: Wird von einer bereits getroffenen Wahl einverständlich abgegangen, steht dem Wahlberechtigten - mangels gegenteiliger Vereinbarung - das Wahlrecht wieder uneingeschränkt offen. Entscheidungstexte 1 Ob 642/94 Entscheidungstext OGH 13.12.1994 1 Ob 642/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ABGB §906
Rechtssatz: Bei Auswahlverzug des Schuldners geht auf den Gläubiger nicht das Recht über, anstelle des Schuldners die Wahl vorzunehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 509/94 Entscheidungstext OGH 13.07.1994 3 Ob 509/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0017672 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ABGB §1414ZPO §410
Rechtssatz: Wird dem Schuldner eine Lösungsbefugnis eingeräumt, schuldet er im Gegensatz zur Wahlschuld nur eine bestimmte Leistung, ihm steht das Recht zu, anstelle der geschuldeten eine andere Leistung mit schuldbefreiender Wirkung zu erbringen. Die Lösungsbefugnis unterscheidet sich von einer Leistung an Zahlungs Statt dadurch, dass das alte Schuldverhältnis nicht durch ein neues ersetzt wird. Es liegt vielm... mehr lesen...