RS OGH 1994/12/13 1Ob642/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1994
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Norm

ABGB §906

Rechtssatz

Wird von einer bereits getroffenen Wahl einverständlich abgegangen, steht dem Wahlberechtigten - mangels gegenteiliger Vereinbarung - das Wahlrecht wieder uneingeschränkt offen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037081

Dokumentnummer

JJR_19941213_OGH0002_0010OB00642_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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