Entscheidungsgründe: Die Zweitbeklagte betreibt gemeinsam mit ihrem Ehemann als Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen landwirtschaftlichen Betrieb. Zu diesem gehört das an die Liegenschaft des Erstbeklagten angrenzende Feld, dessen Eigentümer es an den Ehemann der Zweitbeklagten verpachtete. Der Pächter übertrug die Nutzungsrechte mit einem auf ein Jahr befristeten, 2005 aufrechten Benutzungsvertrag teilweise an den Drittbeklagten. Der Kläger wurde vom Erstbeklagten beauftragt, auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §856 ABGB §858 ABGB §1311 IIc ABGB § 856 heute ABGB § 856 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 858 heute ABGB § 858 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §858 ABGB § 858 heute ABGB § 858 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Sondervorschrift des § 858 Satz 2 ABGB betreffend die Verbindlichkeit jedes Eigentümers, auf der rechten Seite seines Haupteinganges für die nötige Einschließung seines Raumes zu sorgen, ist auf freilieg... mehr lesen...
Die Kläger begehren als Eigentümer des Gartengrundstückes 195/1 KG X von den Beklagten als Eigentümern des angrenzenden Gartengrundstückes 80/1 KG Y die Ernennung eines an der Grenze zwischen diesen Grundstücken befindlichen, seinerzeit vom Rechtsvorgänger der Beklagten errichteten und jetzt verfallenen Zaunes sowie dessen künftige Instandhaltung. Die Kläger begehren als Eigentümer des Gartengrundstückes 195/1 KG römisch zehn von den Beklagten als Eigentümern des angrenzenden Garte... mehr lesen...
Norm: ABGB §858 ABGB § 858 heute ABGB § 858 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Die Verpflichtung nach § 858 ABGB kommt nicht einer Dienstbarkeit gleich. Die Verpflichtung zur Neuaufführung oder Instandsetzung des Zaunes ist in jedem wiederkehrenden Streitfall neu nach dem Gesichtspunkt d... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das Klagebegehren, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, die der Ortsbausatzung für P (NÖ) widersprechende Abgrenzungsmauer zwischen den Liegenschaften P, S-gasse 21 und S-gasse 23 abzutragen und einen Zaun zwischen den beiden Liegenschaften zu errichten, welcher im Bereich der Vorgärten durchsichtig auszuführen sei, ab, weil der derzeitige Zustand der Grenzmauer zwischen den beiden Grundstücken der Streitteile dem öffentlichen Recht, nämlich ... mehr lesen...
Norm: ABGB §858 JN §1 CX ABGB § 858 heute ABGB § 858 gültig ab 01.01.1812 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §858 Satz1 ABGB § 858 heute ABGB § 858 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Ortsgebrauch, nötige Einschließung, Haupteingang.
Entscheidungstexte 1 Ob 53/70 Entscheidungstext OGH 16.04.1970 1 Ob 53/70 Veröff... mehr lesen...
Norm: ABGB §858 ABGB § 858 heute ABGB § 858 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Es muss ein Schaden iS der §§ 1293 ff ABGB eingetreten sein bzw. drohen, um einen Anspruch nach § 858 erster Satz, zweiter Halbsatz, ABGB zu begründen. Ein Anspruch nach § 858 erster Satz, zweiter Halbsatz, AB... mehr lesen...
Die Kläger brachten zur AZ. C 169/63 beim Erstgericht gegen den Beklagten Anton O. eine Klage ein mit dem Begehren, der Beklagte sei schuldig, "an der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 314/2 der Kläger und seinem (des Beklagten) Grundstück Nr. 317/1 auf seine Kosten einen ortsüblichen Zaun binnen einer richterlich zu bestimmenden Frist von 14 Tagen zu errichten." Die Kläger, die dabei von der Annahme ausgingen, Anton O. sei Alleineigentümer des Grundstückes Nr. 317/1... mehr lesen...
Norm: ABGB §858 ZPO §14 Bc ABGB § 858 heute ABGB § 858 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: E... mehr lesen...
Norm: ABGB §364b ABGB §858 Satz1 ABGB § 364b heute ABGB § 364b gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 858 heute ABGB § 858 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §858 ABGB § 858 heute ABGB § 858 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Zur Auslegung der Bestimmung des § 858 ABGB ( mit Stellungsnahme der einzelenen Senatmitglieder ). Zur Auslegung der Bestimmung des Paragraph 858, ABGB ( mit Stellungsnahme der einzelenen Senatmitglieder ). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §858 ABGB § 858 heute ABGB § 858 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Nach herrschender Lehre besteht die Verpflichtung zur Einfriedung nur dann, wenn ein Bedürfnis nach einer Einfriedung vorhanden ist, was in Ansehung von freiliegenden Wiesen und Äckern verneint wird. VfGH 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 B3 ABGB §858 ABGB § 364 heute ABGB § 364 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 ABGB § 364 gültig von 01.01.1917 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 858 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §858 ZPO §405 D ABGB § 858 heute ABGB § 858 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 405 heute ZPO § 405 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
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Norm: ABGB §858 ABGB § 858 heute ABGB § 858 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Auch ein Miteigentümer kann die Klage nach § 858 ABGB erheben. Auch ein Miteigentümer kann die Klage nach Paragraph 858, ABGB erheben.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
In der Grenzberichtigungs-, bzw. Grenzerneuerungssache des Johann H., Landwirt in E., gegen Karl und Hedwig Sch., Bahnangestelltensehegatten in E., wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Laa an der Thaya vom 15. April 1948 der Antrag auf Erneuerung der Grenzen gemäß § 850 ABGB. zwischen dem Grundstück 269 Garten in EZ. 1536 und Grundstück 208/4 Garten in EZ. 1321, sämtliche Grundbuch E., abgewiesen. In den Gründen wurde ausgesprochen, daß die Entscheidung, in wessen Eigentum jener... mehr lesen...
Norm: ABGB §854 ABGB §858 ABGB § 854 heute ABGB § 854 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 858 heute ABGB § 858 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: ... mehr lesen...