Norm
ABGB §858Rechtssatz
Wird der Anspruch auf Entfernung einer ( vorhandenen ) Trennmauer und auf Errichtung eines bestimmten Erfordernisses entsprechenden Grenzzaunes ausschließlich auf das öffentliche Recht ( Bauordnung ) gestützt, ist der Rechtsweg nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0013901Dokumentnummer
JJR_19710331_OGH0002_0050OB00062_7100000_001