RS OGH 1977/2/10 5Ob62/71, 6Ob234/77

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Veröffentlicht am 31.03.1971
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Rechtssatz

Wird der Anspruch auf Entfernung einer ( vorhandenen ) Trennmauer und auf Errichtung eines bestimmten Erfordernisses entsprechenden Grenzzaunes ausschließlich auf das öffentliche Recht ( Bauordnung ) gestützt, ist der Rechtsweg nicht zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0013901

Dokumentnummer

JJR_19710331_OGH0002_0050OB00062_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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