RS OGH 2008/5/29 2Ob79/08v

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Veröffentlicht am 29.05.2008
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Norm

ABGB §856
ABGB §858
ABGB §1311 IIc

Rechtssatz

Die Regeln über die Instandhaltungspflicht an gemeinschaftlichen Grenzeinrichtungen betreffen das Verhältnis zwischen den Nachbarn. Vergleichbar der Regelung des § 839 Satz 1 ABGB über die Aufteilung von Lasten bei Miteigentum wird im Innenverhältnis bestimmt, wer in welchem Umfang zur Erhaltung einer Grenzeinrichtung verpflichtet ist. Damit ist eindeutig klargestellt, dass es sich nicht um eine Schutznorm handelt, die eine Beschädigung der Rechtsgüter Dritter durch eine Verlagerung einer Grenzeinrichtung verhindern soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123731

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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