Entscheidungen zu § 785 Abs. 3 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

33 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 33

TE OGH 2007/9/26 7Ob106/07z

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.09.2007

RS OGH 2006/11/9 6Ob170/05a, 2Ob14/12s, 5Ob189/19h

Norm: ABGB §785 Abs3
Rechtssatz: Der allgemeine Begriff „sittliche Pflicht" bedarf anhand konkreter Umstände einer Auslegung. Dabei kommt es grundsätzlich und für die verschiedensten Lebensbereiche auf die Anschauungen der redlichen und rechtsverbundenen Mitglieder der betroffenen Verkehrskreise an. Auch der Maßstab des „bonus pater familias" und der Normfamilie ist für die Frage der sittlichen Pflicht heranzuziehen. Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.2006

TE OGH 2005/10/24 9Ob53/05t

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.10.2005

TE OGH 2005/6/6 9Ob112/04t

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.06.2005

TE OGH 2004/11/4 1Ob152/03i

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.11.2004

RS OGH 2004/11/4 1Ob152/03i, 7Ob106/07z, 2Ob195/19v

Norm: ABGB §785 Abs3ABGB idF ErBRÄG 2015 §782ABGB idF ErbRÄG 2015 §783
Rechtssatz: Die Berufung auf einen rechtsmissbräuchlich veranlassten Pflichtteilsverzicht kann selbst dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Verzichtende im Zeitpunkt der Abgabe des Verzichts keinen Missbrauchsvorsatz hatte. Entscheidungstexte 1 Ob 152/03i Entscheidungstext OGH 04.11.2004 1 Ob 152/03i Veröff:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.2004

TE OGH 2004/10/21 6Ob185/04f

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.10.2004

RS OGH 2004/10/21 6Ob185/04f

Norm: ABGB §785 Abs3
Rechtssatz: Im Pflichtteilsergänzungsprozess (§ 951 ABGB) ist der Erbe des Beschenkten passiv legitimiert (6 Ob 263/03t). Auch wenn er nicht wie dieser gegenüber dem Geschenkgeber pflichtteilsberechtigt war, gilt bei der Schenkungsanrechnung die Zweijahresfrist des § 785 Abs 3 zweiter Satz ABGB nicht, weil er als Universalsukzessor des Beschenkten dessen unbefristete Verpflichtungslage übernimmt. Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.2004

TE OGH 2003/7/10 6Ob273/02v

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.07.2003

TE OGH 2002/11/19 4Ob233/02x

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.11.2002

RS OGH 2001/4/24 1Ob46/01y, 9Ob53/05t, 6Ob29/09x, 2Ob91/16w

Norm: ABGB §137 Abs2ABGB §785 Abs3
Rechtssatz: Erfüllt ein Kind durch seine Leistungen an seine Eltern nicht nur seine Beistandspflicht nach § 137 Abs 2 ABGB, sondern gehen diese Leistungen weit über dasjenige hinaus, was üblicherweise in Wahrnehmung der besonderen Beistandspflicht an Leistungen zu erbringen ist, so insbesondere, wenn den Eltern dadurch die sonst unumgängliche Fremdpflege, etwa der Aufenthalt in einem Pflegeheim, erspart bleibt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.2001

TE OGH 2001/4/24 1Ob46/01y

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.2001

TE OGH 2001/4/24 1Ob46/01y

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.2001

RS OGH 2001/4/24 1Ob46/01y

Norm: ABGB §137 Abs2ABGB §785 Abs3
Rechtssatz: Aus der Vorschrift des § 137 Abs 2 ABGB kann abgeleitet werden, dass mehrere Kinder gleichermaßen von der Beistandspflicht betroffen sind. Hat indes - so wie hier - eines der Kinder die Pflege eines Elternteils allein auf sich genommen und dadurch weit beschwerlichere und umfangreichere Leistungen erbracht, als es der Erfüllung der Beistandspflicht im üblichen Ausmaß entspricht, so kann deshalb - g... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.2001

TE OGH 1998/1/27 1Ob371/97h

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.01.1998

RS OGH 1997/10/29 7Ob304/97z, 1Ob46/01y, 9Ob112/04t, 9Ob53/05t, 6Ob170/05a

Norm: ABGB §785 Abs3
Rechtssatz: Schenkungen in Entsprechung einer sittlichen Pflicht können auch nur einen angemessenen Teil der Zuwendung erfassen. Entscheidungstexte 7 Ob 304/97z Entscheidungstext OGH 29.10.1997 7 Ob 304/97z Veröff: SZ 70/231 1 Ob 46/01y Entscheidungstext OGH 24.04.2001 1 Ob 46/01y ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1997

TE OGH 1997/10/29 7Ob304/97z

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.10.1997

TE OGH 1996/11/26 1Ob2281/96i

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.11.1996

RS OGH 1995/10/24 5Ob537/95

Norm: ABGB §785 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 785 Abs 3 ABGB kommt für die in einem Übergabsvertrag auf den Todesfall enthaltene Schenkung nicht zum Tragen, weil auch in einem solchen Fall der Vermögensübergang auf den Übernehmer erst mit dem Tod des Übergebers erfogt. Entscheidungstexte 5 Ob 537/95 Entscheidungstext OGH 24.10.1995 5 Ob 537/95 Veröff: SZ 68/201 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1995

TE OGH 1995/4/20 6Ob555/95

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.04.1995

RS OGH 1995/3/7 4Ob519/95, 6Ob555/95, 1Ob371/97h, 4Ob233/02x, 1Ob152/03i, 6Ob185/04f, 7Ob106/07z, 9O

Norm: ABGB §785 Abs3ABGB §1295 Abs2 IIIABGB idF ErBRÄG 2015 §782ABGB idF ErbRÄG 2015 §783
Rechtssatz: Die Berufung auf § 785 Abs 3 ABGB kann auch rechtsmissbräuchlich sein (im gegenständlichen Fall bejaht). Entscheidungstexte 4 Ob 519/95 Entscheidungstext OGH 07.03.1995 4 Ob 519/95 Veröff: SZ 68/47 6 Ob 555/95 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.03.1995

TE OGH 1995/3/7 4Ob519/95

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.03.1995

TE OGH 1994/9/23 5Ob1565/94

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.09.1994

TE OGH 1992/11/11 2Ob556/92

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist das einzige leibliche Kind des am 19.12.1984 verstorbenen Gottfried R*****. Die Erstbeklagte war dessen Lebensgefährtin, die Drittbeklagte dessen Schwester und die Zweitbeklagte die Tochter der Drittbeklagten. Gottfried R***** hinterließ seinen Nachlaß mit Testament den drei Beklagten zu gleichen Teilen. Ein Wahlkind des Erblassers hat mit Erbrechtsvertrag vom 31.1.1984 auf sein Erbrecht verzichtet. Weitere Noterben sind nicht vorhanden. Der... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.11.1992

TE OGH 1990/9/20 7Ob600/90

Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien, die Erstbeklagte, der Drittbeklagte und der Fünftbeklagte sind Kinder, der Zweitbeklagte und die Viertbeklagte sind Schwiegerkinder des am 13. August 1985 verstorbenen Jakob V***, der mit Testament vom 13. Jänner 1983 die klagenden Parteien zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt hatte. Nach dem im Verlassenschaftsverfahren errichteten Hauptinventar betrugen die Aktiven S 454.942,16, die Passiven S 189.705,32, der reine Nachlaß sohin S ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.09.1990

RS OGH 1989/9/5 5Ob589/89

Norm: ABGB §785 Abs3
Rechtssatz: Pflicht- und Anstandsschenkung iSd § 785 Abs 3 ABGB liegt nicht nur dann vor, wenn sie der Erblasser aus Einkünften ohne Schmälerung seines Stammvermögens gemacht hat. Entscheidungstexte 5 Ob 589/89 Entscheidungstext OGH 05.09.1989 5 Ob 589/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.09.1989

TE OGH 1988/3/15 5Ob558/87

Entscheidungsgründe: Die Kläger sind die Kinder des am 11.Juli 1973 vorverstorbenen Dipl.-Ing. Peter C***. Dieser und der Zweitbeklagte sind die Söhne des Robert C***, der am 22.Juli 1980 starb. Der Erblasser hinterließ auch noch seine Witwe Barbara C***, die aus dem wechselseitigen Testament vom 11.November 1973 zur Alleinerbin berufen war. Sie übertrug mit Notariatsakt vom 27.April 1982 dem Zweitbeklagten das ihr nach dem Erblasser angefallene Erbrecht mit allen Aktiven und Pass... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.03.1988

RS OGH 1984/7/12 6Ob13/84

Norm: ABGB §785 Abs3
Rechtssatz: Die Sittenschenkung enthält zusätzlich zum Leistungsversprechen eine besondere Rechtsgrundabrede, welche die Widmung für die einem gesetzlich vorgeprägten Rechtsverhältnis ( z. B. Unterhalt, Ausstattung usw. ) nachgebildete Lebensbeziehung gewährleistet. Entscheidungstexte 6 Ob 13/84 Entscheidungstext OGH 12.07.1984 6 Ob 13/84 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1984

RS OGH 1984/1/26 6Ob620/82

Norm: ABGB §785 Abs3ABGB §914 IIIe
Rechtssatz: Wenn ein Verzicht des Erblasserin auf Mietzinserträge für die Nutzung von Räumen durch 20 Jahre nicht einmal zu einer mittelbaren Schmälerung der Vermögenssubstanz führt - der benützende, spätere Erbe kam für alle anfallenden Hausinstandesetzungen auf -, ist die Duldung einer solchen unentgeltlichen Nutzung als eine nach dem ersten Fall des § 785 Abs 3 ABGB anrechnungsfreie Zuwendung zu werten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1984

TE OGH 1983/5/31 2Ob575/82

Der 1962 geborene Kläger ist ein unehelicher Sohn des am 2. 10. 1980 in W verstorbenen Simon F und der Elisabeth H; die Beklagte war dessen Ehegattin. Im Zeitpunkt des Todes des Simon F waren dessen Eltern bereits verstorben, doch hinterließ der Erblasser an "nächsten Verwandten" Georg F und Elisabeth S, die in der Klage als Geschwister bezeichnet werden. Mit den Schenkungsverträgen vom 11. 11. 1976 und 14. 11. 1977 übereignete Simon F je einen ideellen Hälfteanteil der Liegenschaft E... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.05.1983

Entscheidungen 1-30 von 33