Entscheidungsgründe: Vorweg ist festzuhalten, dass das Verfahren gegen die Zweitbeklagte ruht. Der Kläger, der Erstbeklagte und die Zweitbeklagte sind Geschwister. Nach dem Tod des Vaters am 26. 7. 1994 gaben die Kinder und die Mutter wegen Ungültigkeit des Testamentes Erbserklärungen aufgrund des Gesetzes ab und schlossen ein Erbenübereinkommen. Danach erhielt unter anderem jeder der Erben Grundstücke aus der Liegenschaft EZ 346, GB W*****; der Mutter und dem Erstbeklagten wurden u... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 Abs3
Rechtssatz: Der allgemeine Begriff „sittliche Pflicht" bedarf anhand konkreter Umstände einer Auslegung. Dabei kommt es grundsätzlich und für die verschiedensten Lebensbereiche auf die Anschauungen der redlichen und rechtsverbundenen Mitglieder der betroffenen Verkehrskreise an. Auch der Maßstab des „bonus pater familias" und der Normfamilie ist für die Frage der sittlichen Pflicht heranzuziehen. Entsche... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Renate K*****, vertreten durch Dr. Klaus Gürtler und Dr. Matthias Lüth, Rechtsanwälte in Hall in Tirol, gegen die beklagte Partei Josef S*****, vertreten durch Dr. Paul B... mehr lesen...
Begründung: Am 12. 6. 2001 verstarb Rosalia W*****, das Verlassenschaftsverfahren wurde armutshalber abgetan. Der Kläger ist ihr Sohn, die Erstbeklagte ihre Tochter. Der Zweitbeklagte ist der Gatte der Erstbeklagten. Neben dem Kläger und der Erstbeklagten hinterließ die Erblasserin noch fünf weitere erbberechtigte Kinder. Mit seiner Klage vom 3. 2. 2003 begehrte der Kläger (zuletzt), die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, den Betrag von EUR 6.000 sA zu zahlen, in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien und der zur beklagten Partei erbserklärte Erbe sind Kinder der Dorothea G***** (in der Folge Mutter genannt). Die Mutter besaß einst umfangreiches Liegenschaftsvermögen, mehrere Unternehmensbeteiligungen und Gesellschaftsanteile an einer OHG. Mit Übergabsvertrag vom 18. 6. 1993 übergab sie dem erbserklärten Erben ein Anwesen ("Seevilla") samt Zubehör und Inventar gegen Einräumung eines lebenslangen Nutzungsrechts. Mit Vertrag vom 17. 3. 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 Abs3ABGB idF ErBRÄG 2015 §782ABGB idF ErbRÄG 2015 §783
Rechtssatz: Die Berufung auf einen rechtsmissbräuchlich veranlassten Pflichtteilsverzicht kann selbst dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Verzichtende im Zeitpunkt der Abgabe des Verzichts keinen Missbrauchsvorsatz hatte. Entscheidungstexte 1 Ob 152/03i Entscheidungstext OGH 04.11.2004 1 Ob 152/03i Veröff:... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 Abs3
Rechtssatz: Im Pflichtteilsergänzungsprozess (§ 951 ABGB) ist der Erbe des Beschenkten passiv legitimiert (6 Ob 263/03t). Auch wenn er nicht wie dieser gegenüber dem Geschenkgeber pflichtteilsberechtigt war, gilt bei der Schenkungsanrechnung die Zweijahresfrist des § 785 Abs 3 zweiter Satz ABGB nicht, weil er als Universalsukzessor des Beschenkten dessen unbefristete Verpflichtungslage übernimmt. Entsche... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Klägers verstarb am 1. 6. 1996. Er hatte dem zweiten Sohn Horst S***** mit Übergabsvertrag vom 23. 6. 1971 eine Liegenschaft in Kitzbühel mit einer dort befindlichen Kraftfahrzeugwerkstätte übergeben. Der Sohn hatte Pfandrechte zu übernehmen und verschiedene Gegenleistungen zu erbringen. Der Übernehmer verstarb bereits am 25. 1. 1972. Die Beklagten sind seine Ehefrau und die beiden Töchter. Der Nachlass wurde der Witwe (der Erstbeklagten) zu 5/8 und den T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind die Kinder der am 29. 11. 1998 verstorbenen Johanna V*****. Mit notariellem "Erbentfertigungsvertrag" vom 30. 6. 1965 schenkte die Erblasserin der Klägerin eine Liegenschaft. Punkt 6. des Vertrages lautet: "... (Klägerin) nimmt diese mütterliche Zuwendung dankend an und erklärt, dass sie durch dieselbe hinsichtlich aller, ihr seinerzeit gegen den Nachlass nach ihrer Mutter ....... aus dem Titel des Gesetzes zustehenden Erb- und Noterbrechtsa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist außerehelicher Sohn, die Beklagte eheliche Tochter des am 10. 4. 2000 verstorbenen Erblassers Josef E*****. Der Erblasser und seine Ehegattin waren je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in R***** und Miteigentümer einer Liegenschaft in K*****. In einem notariellen Testament vom 4. 11. 1988 hatte der Erblasser seine Ehegattin zur Alleinerbin bestimmt. Dieses Testament änderte er am 19. 11. 1990 insofern ab, als er den Pflichtteilsanspruch des Kläge... mehr lesen...
Norm: ABGB §137 Abs2ABGB §785 Abs3
Rechtssatz: Erfüllt ein Kind durch seine Leistungen an seine Eltern nicht nur seine Beistandspflicht nach § 137 Abs 2 ABGB, sondern gehen diese Leistungen weit über dasjenige hinaus, was üblicherweise in Wahrnehmung der besonderen Beistandspflicht an Leistungen zu erbringen ist, so insbesondere, wenn den Eltern dadurch die sonst unumgängliche Fremdpflege, etwa der Aufenthalt in einem Pflegeheim, erspart bleibt... mehr lesen...
Norm: ABGB §137 Abs2ABGB §785 Abs3
Rechtssatz: Aus der Vorschrift des § 137 Abs 2 ABGB kann abgeleitet werden, dass mehrere Kinder gleichermaßen von der Beistandspflicht betroffen sind. Hat indes - so wie hier - eines der Kinder die Pflege eines Elternteils allein auf sich genommen und dadurch weit beschwerlichere und umfangreichere Leistungen erbracht, als es der Erfüllung der Beistandspflicht im üblichen Ausmaß entspricht, so kann deshalb - g... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind die leiblichen Töchter des am 14. November 1997 verstorbenen Erblassers. Miteigentümer einer Liegenschaft (mit einem darauf vom Erblasser errichteten und eingerichteten Wochenendhaus) waren ursprünglich die Streitteile zu je 3/16 und ihr Vater (in der Folge Erblasser) zu 10/16. In seinem Testament vom 14. September 1995 berief der Erblasser die Beklagte zur Alleinerbin, setzte die Klägerin auf den Pflichtteil und führte dazu aus, die Erbseinsetzung... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind die leiblichen Töchter des am 14. November 1997 verstorbenen Erblassers. Miteigentümer einer Liegenschaft (mit einem darauf vom Erblasser errichteten und eingerichteten Wochenendhaus) waren ursprünglich die Streitteile zu je 3/16 und ihr Vater (in der Folge Erblasser) zu 10/16. In seinem Testament vom 14. September 1995 berief der Erblasser die Beklagte zur Alleinerbin, setzte die Klägerin auf den Pflichtteil und führte dazu aus, die Erbseinsetzung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Streitteile verstarb am 7.10.1995, ohne eine letztwillige Verfügung getroffen zu haben. Er hinterließ seine Ehegattin und fünf volljährige Kinder. Der Nachlaß wurde der Witwe an Zahlungsstatt überlassen. Der Kläger brachte vor, die Eltern der Streitteile hätten mit Übergabsverträgen vom 20.1.1986 und vom 3.7.1990 dem Beklagten eine ihnen je zur Hälfte gehörige Liegenschaft gegen Einräumung eines Wohnrechts und Vereinbarung der Pflege im Krankheit... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 Abs3
Rechtssatz: Schenkungen in Entsprechung einer sittlichen Pflicht können auch nur einen angemessenen Teil der Zuwendung erfassen. Entscheidungstexte 7 Ob 304/97z Entscheidungstext OGH 29.10.1997 7 Ob 304/97z Veröff: SZ 70/231 1 Ob 46/01y Entscheidungstext OGH 24.04.2001 1 Ob 46/01y ... mehr lesen...
Begründung: Hilda M***** verstarb 85jährig am 2.7.1994. Die Klägerin ist ihre Tochter, der Erstbeklagte ihr Sohn, der Zweitbeklagte ist der Sohn des Erstbeklagten, demnach das Enkelkind der Hilda M*****. Ihre Verlassenschaft wurde unter Zugrundelegung eines Reinnachlasses von 500.343,56 S aufgrund eines Erbenübereinkommens zwischen der Klägerin und dem Erstbeklagten beiden je zur Hälfte aufgrund des Gesetzes zu 3 A 172/94k des Bezirksgerichtes Döbling eingeantwortet. Hilda M****... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 785 Abs 3 ABGB kommt für die in einem Übergabsvertrag auf den Todesfall enthaltene Schenkung nicht zum Tragen, weil auch in einem solchen Fall der Vermögensübergang auf den Übernehmer erst mit dem Tod des Übergebers erfogt. Entscheidungstexte 5 Ob 537/95 Entscheidungstext OGH 24.10.1995 5 Ob 537/95 Veröff: SZ 68/201 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 Abs3ABGB §1295 Abs2 IIIABGB idF ErBRÄG 2015 §782ABGB idF ErbRÄG 2015 §783
Rechtssatz: Die Berufung auf § 785 Abs 3 ABGB kann auch rechtsmissbräuchlich sein (im gegenständlichen Fall bejaht). Entscheidungstexte 4 Ob 519/95 Entscheidungstext OGH 07.03.1995 4 Ob 519/95 Veröff: SZ 68/47 6 Ob 555/95 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist das einzige leibliche Kind des am 19.12.1984 verstorbenen Gottfried R*****. Die Erstbeklagte war dessen Lebensgefährtin, die Drittbeklagte dessen Schwester und die Zweitbeklagte die Tochter der Drittbeklagten. Gottfried R***** hinterließ seinen Nachlaß mit Testament den drei Beklagten zu gleichen Teilen. Ein Wahlkind des Erblassers hat mit Erbrechtsvertrag vom 31.1.1984 auf sein Erbrecht verzichtet. Weitere Noterben sind nicht vorhanden. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien, die Erstbeklagte, der Drittbeklagte und der Fünftbeklagte sind Kinder, der Zweitbeklagte und die Viertbeklagte sind Schwiegerkinder des am 13. August 1985 verstorbenen Jakob V***, der mit Testament vom 13. Jänner 1983 die klagenden Parteien zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt hatte. Nach dem im Verlassenschaftsverfahren errichteten Hauptinventar betrugen die Aktiven S 454.942,16, die Passiven S 189.705,32, der reine Nachlaß sohin S ... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 Abs3
Rechtssatz: Pflicht- und Anstandsschenkung iSd § 785 Abs 3 ABGB liegt nicht nur dann vor, wenn sie der Erblasser aus Einkünften ohne Schmälerung seines Stammvermögens gemacht hat. Entscheidungstexte 5 Ob 589/89 Entscheidungstext OGH 05.09.1989 5 Ob 589/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind die Kinder des am 11.Juli 1973 vorverstorbenen Dipl.-Ing. Peter C***. Dieser und der Zweitbeklagte sind die Söhne des Robert C***, der am 22.Juli 1980 starb. Der Erblasser hinterließ auch noch seine Witwe Barbara C***, die aus dem wechselseitigen Testament vom 11.November 1973 zur Alleinerbin berufen war. Sie übertrug mit Notariatsakt vom 27.April 1982 dem Zweitbeklagten das ihr nach dem Erblasser angefallene Erbrecht mit allen Aktiven und Pass... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 Abs3
Rechtssatz: Die Sittenschenkung enthält zusätzlich zum Leistungsversprechen eine besondere Rechtsgrundabrede, welche die Widmung für die einem gesetzlich vorgeprägten Rechtsverhältnis ( z. B. Unterhalt, Ausstattung usw. ) nachgebildete Lebensbeziehung gewährleistet. Entscheidungstexte 6 Ob 13/84 Entscheidungstext OGH 12.07.1984 6 Ob 13/84 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 Abs3ABGB §914 IIIe
Rechtssatz: Wenn ein Verzicht des Erblasserin auf Mietzinserträge für die Nutzung von Räumen durch 20 Jahre nicht einmal zu einer mittelbaren Schmälerung der Vermögenssubstanz führt - der benützende, spätere Erbe kam für alle anfallenden Hausinstandesetzungen auf -, ist die Duldung einer solchen unentgeltlichen Nutzung als eine nach dem ersten Fall des § 785 Abs 3 ABGB anrechnungsfreie Zuwendung zu werten. ... mehr lesen...
Der 1962 geborene Kläger ist ein unehelicher Sohn des am 2. 10. 1980 in W verstorbenen Simon F und der Elisabeth H; die Beklagte war dessen Ehegattin. Im Zeitpunkt des Todes des Simon F waren dessen Eltern bereits verstorben, doch hinterließ der Erblasser an "nächsten Verwandten" Georg F und Elisabeth S, die in der Klage als Geschwister bezeichnet werden. Mit den Schenkungsverträgen vom 11. 11. 1976 und 14. 11. 1977 übereignete Simon F je einen ideellen Hälfteanteil der Liegenschaft E... mehr lesen...