Norm
ABGB §785 Abs3Rechtssatz
Die Bestimmung des § 785 Abs 3 ABGB kommt für die in einem Übergabsvertrag auf den Todesfall enthaltene Schenkung nicht zum Tragen, weil auch in einem solchen Fall der Vermögensübergang auf den Übernehmer erst mit dem Tod des Übergebers erfogt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081630Dokumentnummer
JJR_19951024_OGH0002_0050OB00537_9500000_001