Norm
ABGB §785 Abs3Rechtssatz
Die Sittenschenkung enthält zusätzlich zum Leistungsversprechen eine besondere Rechtsgrundabrede, welche die Widmung für die einem gesetzlich vorgeprägten Rechtsverhältnis ( z. B. Unterhalt, Ausstattung usw. ) nachgebildete Lebensbeziehung gewährleistet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0012898Dokumentnummer
JJR_19840712_OGH0002_0060OB00013_8400000_001