RS OGH 1984/7/12 6Ob13/84

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Veröffentlicht am 12.07.1984
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Norm

ABGB §785 Abs3

Rechtssatz

Die Sittenschenkung enthält zusätzlich zum Leistungsversprechen eine besondere Rechtsgrundabrede, welche die Widmung für die einem gesetzlich vorgeprägten Rechtsverhältnis ( z. B. Unterhalt, Ausstattung usw. ) nachgebildete Lebensbeziehung gewährleistet.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 13/84
    Entscheidungstext OGH 12.07.1984 6 Ob 13/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0012898

Dokumentnummer

JJR_19840712_OGH0002_0060OB00013_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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