RS OGH 2004/10/21 6Ob185/04f

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Veröffentlicht am 21.10.2004
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Norm

ABGB §785 Abs3
  1. ABGB § 785 heute
  2. ABGB § 785 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015
  3. ABGB § 785 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978

Rechtssatz

Im Pflichtteilsergänzungsprozess (§ 951 ABGB) ist der Erbe des Beschenkten passiv legitimiert (6 Ob 263/03t). Auch wenn er nicht wie dieser gegenüber dem Geschenkgeber pflichtteilsberechtigt war, gilt bei der Schenkungsanrechnung die Zweijahresfrist des § 785 Abs 3 zweiter Satz ABGB nicht, weil er als Universalsukzessor des Beschenkten dessen unbefristete Verpflichtungslage übernimmt.Im Pflichtteilsergänzungsprozess (Paragraph 951, ABGB) ist der Erbe des Beschenkten passiv legitimiert (6 Ob 263/03t). Auch wenn er nicht wie dieser gegenüber dem Geschenkgeber pflichtteilsberechtigt war, gilt bei der Schenkungsanrechnung die Zweijahresfrist des Paragraph 785, Absatz 3, zweiter Satz ABGB nicht, weil er als Universalsukzessor des Beschenkten dessen unbefristete Verpflichtungslage übernimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119582

Dokumentnummer

JJR_20041021_OGH0002_0060OB00185_04F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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