Norm
ABGB §785 Abs3Rechtssatz
Im Pflichtteilsergänzungsprozess (§ 951 ABGB) ist der Erbe des Beschenkten passiv legitimiert (6 Ob 263/03t). Auch wenn er nicht wie dieser gegenüber dem Geschenkgeber pflichtteilsberechtigt war, gilt bei der Schenkungsanrechnung die Zweijahresfrist des § 785 Abs 3 zweiter Satz ABGB nicht, weil er als Universalsukzessor des Beschenkten dessen unbefristete Verpflichtungslage übernimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119582Dokumentnummer
JJR_20041021_OGH0002_0060OB00185_04F0000_001