RS OGH 2004/10/21 6Ob185/04f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2004
beobachten
merken

Norm

ABGB §785 Abs3

Rechtssatz

Im Pflichtteilsergänzungsprozess (§ 951 ABGB) ist der Erbe des Beschenkten passiv legitimiert (6 Ob 263/03t). Auch wenn er nicht wie dieser gegenüber dem Geschenkgeber pflichtteilsberechtigt war, gilt bei der Schenkungsanrechnung die Zweijahresfrist des § 785 Abs 3 zweiter Satz ABGB nicht, weil er als Universalsukzessor des Beschenkten dessen unbefristete Verpflichtungslage übernimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119582

Dokumentnummer

JJR_20041021_OGH0002_0060OB00185_04F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten