RS OGH 2001/4/24 1Ob46/01y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2001
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Norm

ABGB §137 Abs2
ABGB §785 Abs3

Rechtssatz

Aus der Vorschrift des § 137 Abs 2 ABGB kann abgeleitet werden, dass mehrere Kinder gleichermaßen von der Beistandspflicht betroffen sind. Hat indes - so wie hier - eines der Kinder die Pflege eines Elternteils allein auf sich genommen und dadurch weit beschwerlichere und umfangreichere Leistungen erbracht, als es der Erfüllung der Beistandspflicht im üblichen Ausmaß entspricht, so kann deshalb - gerade im Verhältnis zu den entlasteten Geschwistern - die sittliche Verpflichtung des begünstigten Elternteils zu einer angemessenen Schenkung an dieses Kind anzunehmen sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115478

Dokumentnummer

JJR_20010424_OGH0002_0010OB00046_01Y0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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