RS OGH 2004/11/4 1Ob152/03i, 7Ob106/07z, 2Ob195/19v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.2004
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Norm

ABGB §785 Abs3
ABGB idF ErBRÄG 2015 §782
ABGB idF ErbRÄG 2015 §783

Rechtssatz

Die Berufung auf einen rechtsmissbräuchlich veranlassten Pflichtteilsverzicht kann selbst dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Verzichtende im Zeitpunkt der Abgabe des Verzichts keinen Missbrauchsvorsatz hatte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119567

Im RIS seit

04.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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