Norm: ABGB §760 ABGB § 760 heute ABGB § 760 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 760 gültig von 27.11.1914 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 276/1914
Rechtssatz: Der Fiskus übt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §760 ABGB §823 ABGB §1479 ABGB § 760 heute ABGB § 760 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 760 gültig von 27.11.1914 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 276/1914 ABGB §... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin Brunhilde M***** verstarb am 26. 1. 2005 unter Hinterlassung der Tochter Dr. Desireé F***** und des Sohnes Michael M*****. Sie hatte am 11. 1. 2005 zugunsten ihrer Tochter ein Nottestament gemäß § 597 ABGB errichtet, dessen Ungültigkeit jedoch zwischenzeitig feststeht. Mit ihrem Sohn hatte sie bereits am 18. 12. 1995 einen Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen. Die Erblasserin Brunhilde M***** verstarb am 26. 1. 2005 unter Hinterlassung der Tochter ... mehr lesen...
Begründung: Die am ***** verstorbene Erblasserin war unter anderem Alleineigentümerin des A*****guts in R*****. Dabei handelt es sich um einen Erbhof im Sinne des Anerbengesetzes. Die Erblasserin hinterließ zwar keine Kinder, wohl aber mehrere Neffen (darunter Johann A*****) und Nichten (darunter Gertraud H*****), einen Großneffen und zwei Großnichten (darunter Andrea A*****, deren Mutter die zwischenzeitig ebenfalls verstorbene erbl. Schwester Elisabeth L***** war) sowie - an übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin gebar am 24. 9. 2006 ihren Sohn Noah Pascal, dessen Vater der Ehemann der Klägerin ist. Alle drei sind österreichische Staatsangehörige. Sie lebt mit ihrem Sohn im gemeinsamen Haushalt in Österreich. Die Klägerin erzielte im Jahr 2006 keine Einkünfte von mehr als 14.600 EUR. Sie war 2006 weder in Österreich noch in einem anderen Staat beschäftigt. Sie widmete sich ausschließlich der Betreuung ihrer am 5. 2. 2004 geborenen Tochter Laura und nach de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine Staatsangehörige der Türkei, hat am 11. 6. 2005 ihre Tochter A***** geboren. Am 6. Juli 2006 hat sie in Innsbruck die Ehe mit dem Vater des Kindes, Ibrahim G*****, einem österreichischen Staatsbürger, geschlossen. Seit 1. 9. 2006 bezieht sie für ihr Kind Kinderbetreuungsgeld von der Tiroler Gebietskrankenkasse. Mit Bescheid vom 26. 7. 2006, Vers-Nr *****, hat die Tiroler Gebietskrankenkasse den Antrag der Klägerin vom 22. 8. 2005 auf Zuerkennung von ... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Das Berufungsgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, es fehle jüngere Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu den Fragen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die österreichische Staatsbürgerin Chen Hao G***** (richtig wohl: Cheng Hao G*****, siehe die Auskunft der Magistratsabteilung 61 der Stadt Wien, Beilage 1) verstarb am 24. 12. 1990 in Wien. Mit Beschluss des Verlassenschaftsgerichts vom 13. 10. 1992 wurde der reine Nachlass der Verstorbenen in der Höhe des Klagsbetrags gemäß § 130 AußStrG für erblos erklärt und aufgrund eines entsprechenden Antrags der Beklagten übergeben. Die österreichische Staatsbürgerin C... mehr lesen...
Begründung: Gesetzliche Erben der am 6. Jänner 1990 verstorbenen Erblasserin, die keine Kinder hatte und deren Ehegatte und Eltern vorverstorben sind, sind nicht bekannt. Die beiden nunmehrigen Revisionsrekurswerber gaben im Verlassverfahren widerstreitende unbedingte Erbserklärungen zum gesamten Nachlass ab, die wie folgt zu Gericht angenommen wurden: Die der 1. Revisionsrekurswerberin (unter Berufung auf eine mit 18. März 1990 datierte "Gedächtnisniederschrift" über eine mündlic... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser hinterließ zwei letztwillige Verfügungen. In der ersten, die mit 8. 6. 1947 datiert ist, setzte er seine Gattin zur Alleinerbin ein. In der zweiten, als "Testament" bezeichneten Verfügung vom 18. 4. 1984 "vererbt" er eine ihm damals gehörige Liegenschaft samt Einfamilienhaus dem Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) und seine Bibliothek mit antifaschistischer Literatur, den Farbfernsehapparat, den Radioapparat und die Fotoausrüst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Nachlaß nach dem am 24.7.1988 verstorbenen Dr.Hermann R***** wurde im Verlassenschaftsverfahren ***** A ***** des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien mangels bekannter Erben für erblos erklärt und der Republik Österreich als heimfällig übergeben. Der Reinnachlaß bestand - abgesehen von drei Bildern zum Schätzwert von S 7.500 - aus einem Bargeldbetrag von S 3,111.695,64. Mit Schreiben vom 23.4.1993 begehrte der nunmehrige Klagevertreter namens Dris. Han... mehr lesen...
Norm: HfD JGS 1835/90 allg ABGB §330 ABGB §760 ABGB § 330 heute ABGB § 330 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 760 heute ABGB § 760 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §329 ABGB §760 ABGB §1041 BI ABGB § 329 heute ABGB § 329 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 760 heute ABGB § 760 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der reine Nachlaß aus Werten im Betrag von S 3,582.031,54 nach dem am 30.7.1987 verstorbenen Franz Anton S***** wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 7.7.1989, 9 A 382/87-22, infolge fruchtlosen Ablaufes der Frist zur Einberufung der unbekannten Erben gemäß § 130 AußStrG für erblos erklärt und zufolge Antrages der Finanzprokuratur dem Staate übergeben. Dieser heimfällig gewordene im wesentlichen aus Spareinlagen bestehende Nachlaß ... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger, wohnte in Deutschland und war Eigentümer einer Liegenschaft in Tirol. Diese Liegenschaft wurde am 16.Mai 1989 auf Ansuchen des Amtsgerichtes Neuss mit Zustimmung des Erstgerichtes freiwillig versteigert. In der Folge hat das Erstgericht zur Ermittlung inländischer Erben, Vermächtnisnehmer und weiterer Nachlaßgläubiger ein Ediktalverfahren gemäß den §§ 137 ff AußStrG eingeleitet. Die Ediktalfrist ist am 1.11.1989 abgelaufe... mehr lesen...
Norm: ABGB §760 ABGB §1487 ABGB § 760 heute ABGB § 760 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 760 gültig von 27.11.1914 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 276/1914 ABGB § 1487 heute... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Martin B*** ist am 25. Oktober 1984 ohne Hinterlassung gesetzlicher Erben verstorben. Zu seinem Nachlaß gaben Irmgard B***, Josef B*** und der Beklagte aufgrund von mündlichen Testamenten (in der Reihe infolge der erbserklärten Erben) vom 21. Oktober 1984, vom Juni 1984 und vom 24. Oktober 1984 bedingte Erbserklärungen ab. Nach dem Standpunkt der klagenden Partei sind sämtliche mündlichen Testamente unwirksam. Die klagende Partei begehrt mit der als Heimfal... mehr lesen...
Begründung: Im Handelsregister des Erstgerichtes ist seit 5. September 1975 zu HRB 2201 die W*** Transport Gesellschaft mbH mit dem Sitz in St. Anton am Arlberg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 100.000 S. Das Erstgericht brachte mit Beschluß vom 23. Jänner 1987, ON 15, der Gesellschaft zur Kenntnis, daß gemäß Artikel III § 4 des Bundesgesetzes vom 2. Juli 1980, mit dem das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert wird, BGBl. Nr. 320 (im folgenden: GmbHN... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach der am 3. März 1978 verstorbenen Erblasserin haben sich sowohl der testamentarisch eingesetzte Erbe als auch die gesetzlichen Erben der Erbschaft entschlagen oder trotz Aufforderung keine Erbserklärungen abgegeben. Auch das Ediktalverfahren gemäß § 128 AußStrG blieb erfolglos. Das Erstgericht sprach deshalb zunächst mit dem Beschluß ON 122 einerseits aus, daß der Nachlaß erblos ist, und erklärte andererseits die Verlassenschaft als ... mehr lesen...
Begründung: Maria A, die Gattin des Emil A, verstarb am 26.Juni 1981. Ihre Tochter aus erster Ehe Edith B gab zum gesamten Nachlaß auf Grund des Gesetzes die unbedingte Erbserklärung ab, die bisher noch nicht zu Gericht angenommen wurde (2 A 395/81-14 des Erstgerichtes). Emil A verstarb am 14.Februar 1982, ohne zum Nachlaß seiner verstorbenen Gattin eine Erbserklärung abgegeben zu haben. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 24.Februar 1983, ON 9, wurde DDr.Reinhard C, Notariatskandi... mehr lesen...
Begründung: Der schwedische Staatsbürger Maximilian Gottfried C ist am 12.12.1981 in Göteborg (Schweden) verstorben. Er hinterließ in Österreich unbewegliches Vermögen, und zwar die Liegenschaften EZ 2110 KG Favoriten, EZ 2121 KG Favoriten, EZ 765 KG Inzersdorf Stadt und EZ 1014 KG Donaufeld sowie einen 1/25zigstel Anteil an der Liegenschaft EZ 766 KG Inzersdorf Stadt, 24/720zigstel Anteile an der Liegenschaft EZ 838 KG Donaufeld und einen 1/fünftel Anteil an der Liegenschaft EZ 8... mehr lesen...
Norm: ABGB §760 AußStrG §129 ABGB § 760 heute ABGB § 760 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 760 gültig von 27.11.1914 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 276/1914 AußStrG § 129 h... mehr lesen...
Norm: ABGB §750 idF ErbRÄG 2015 ABGB §760 AußStrG §129 AußStrG 2005 §184 ABGB § 750 heute ABGB § 750 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 750 gültig von 17.08.2015 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §760 AußStrG §129 ABGB § 760 heute ABGB § 760 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 760 gültig von 27.11.1914 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 276/1914 AußStrG § 129 h... mehr lesen...
Der am 21. 4. 1981 verstorbene Oskar R war ledig und kinderlos. Eine letztwillige Verfügung wurde nicht vorgefunden. Als gesetzliche Erben kamen in erster Linie seine Schwester Olga W und seine Halbschwester Hermine B in Betracht. Diese erklärten am 2. 7. 1981, ohne hiefür ihr Motiv anzugeben, daß sie die Erbschaft vorbehaltlos und unwiderruflich ausschlagen. Diese Erklärungen wurden mit Beschluß des Erstgerichtes vom 21. 8. 1981 zur Kenntnis genommen; es wurde ein Verlassenschafts... mehr lesen...
Norm: ABGB §551 ABGB §760 ABGB §805 AußStrG §116 Abs1 AußStrG §122 AußStrG §130 ABGB § 551 heute ABGB § 551 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 551 gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §760 ABGB § 760 heute ABGB § 760 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 760 gültig von 27.11.1914 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 276/1914
Rechtssatz: Dem Erben ist e... mehr lesen...
Die Verlassenschaft der am 27. Jänner 1968 in Wien verstorbenen Maria K wurde vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien abgehandelt. Der Reinnachlaß in der Höhe von schließlich 5684 S fiel laut Beschluß vom 10. Feber 1969 der Republik Österreich zu. Im Verlassenschaftsverfahren nach der am 26. Mai 1976 verstorbenen, in H wohnhaft gewesenen bundesdeutschen Staatsbürgerin Franziska L stellte das Amtsgericht Westerburg mit Beschluß vom 31. Mai 1977 fest, daß ein anderer Erbe als der rheinla... mehr lesen...
Die am 28. September 1891 geborene zuletzt beschrankt entmundigte Pauline St. geb. L, ist am 6. Feber 1972 an ihrem Wohnort in R ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Schon in der Todfallsaufnahme werden als Nachkommen der Verstorbenen neben dem am 8. Oktober 1941 an der Ostfront gefallenen ehelichen Sohn Josef St. - sein Tod ist durch die ex-offo-Sterbeurkunde des Standesamtes A vom 15. November 1972 erwiesen - noch zwei weitere Kinder angeführt, nämlich ein s... mehr lesen...
Rudolf H, der Vater des Klägers und Ehemann der Beklagten, ist am 6. 10. 1959 verstorben. Die Verlassenschaft wurde der Beklagten, der Stiefmutter des Klägers, auf Grund einer letztwilligen Verfügung Rudolf H's vom 11. 10. 1958, nachdem sie eine unbedingte Erbserklärung abgegeben hatte, zu A .../59 des Bezirksgerichtes Obernberg am Inn eingeantwortet. Im Zeitpunkt des Todes Rudolf H's waren dieser und die Beklagte je zur Hälfte Eigentümer des Hauses R 28, EZ 199, Katastralgemeinde U... mehr lesen...