RS OGH 1989/5/18 7Ob583/89

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Veröffentlicht am 18.05.1989
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Norm

ABGB §760
ABGB §1487

Rechtssatz

Besteht zwischen mehreren Erbansprechern Streit über das Erbrecht, kann vor endgültiger Klärung der Frage, mit welchem der mehreren Erbansprecher das Verlassenschaftsverfahren fortzusetzen ist, die Verjährung der Heimfallsklage keinesfalls beginnen. Der Republik kommt daher aus dem Grunde der drohenden Verjährung kein rechtliches Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit der Testaente zu ( hier 3 mündliche Testamente ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0012827

Dokumentnummer

JJR_19890518_OGH0002_0070OB00583_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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