Norm
ABGB §760Rechtssatz
Besteht zwischen mehreren Erbansprechern Streit über das Erbrecht, kann vor endgültiger Klärung der Frage, mit welchem der mehreren Erbansprecher das Verlassenschaftsverfahren fortzusetzen ist, die Verjährung der Heimfallsklage keinesfalls beginnen. Der Republik kommt daher aus dem Grunde der drohenden Verjährung kein rechtliches Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit der Testaente zu ( hier 3 mündliche Testamente ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0012827Dokumentnummer
JJR_19890518_OGH0002_0070OB00583_8900000_001